Auszahlung Mietkaution?

7 Antworten

Du hättest garnicht kündigen können. Das geht nur gemeinsam mit deiner Partnerin. Er müßte dir die Kaution auszahlen und sie dann für den neuen Mietvertrag von deiner Ex einfordern. Du kannst auf der Kaution bestehen.

Dein Vermieter ist berechtigt die Kaution für die gemietete Wohnung vollständig einzubehalten. Erst nach Mietende der darin Wohnenden kann der
Vermieter die Kaution herausgeben. Deine Kündigung ist unwirksam, Dein Vermieter kann zwar deine Kündigung bestätigen,mehr aber nicht, denn einzelne Mieter einer Mieterpartei können nicht kündigen - das kann nur die Mieterpartei insgesamt.

Wann hast du den neuen Mietvertrag abgeschlossen, der als Mietbeginn den 1.9.23 vorsieht? Wenn also dieser neue Mietvertrag bereits wirksam ist, darf der neue Vermieter dir die Wohnungsübergabe nicht verweigern, weil du nach Vertragsabschluss die erste Rate der Kaution nicht bezahlen kannst. Erst nach Ausfalle der 2.Rate könnte der neue Vermieter dich fristlos kündigen.

Aber dieser Hinweis nützt dir nichts, du steckst in einem Dilemma,weil du vermutlich 2 Mietverträge zur Zeit bedienen musst. Daher kann nur die Beschaffung eines Bürgen, einer Kautionsversicherung oder die Geldsumme der Kaution hier weiterhelfen, wenn der Vermieter hierzu auch zustimmt.


albatros  12.08.2023, 14:38

Also ich lese: Mietbeginn 1.6.22 .....

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Gerhart  12.08.2023, 16:55
@albatros

Zutreffend für den aktuellen Mietvertrag zusammen mit Exfreundin.

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  1. Beratung durch einen Anwalt: Da dies eine rechtliche Angelegenheit ist, könnte es sinnvoll sein, einen Anwalt für Mietrecht zu konsultieren. Ein Anwalt kann deine genaue Situation einschätzen und dir entsprechende rechtliche Ratschläge geben.
  2. Kündigungsfrist prüfen: Überprüfe, ob die Kündigungsfrist, die du für die Kündigung deines Teils des Mietvertrags eingehalten hast, korrekt war. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist bei unbefristeten Mietverträgen drei Monate zum Monatsende.
  3. Mietkaution: Die Mietkaution dient normalerweise zur Absicherung von Ansprüchen des Vermieters, die aus dem Mietverhältnis resultieren könnten. Wenn du deine Pflichten als Mieter erfüllt hast und keine offenen Forderungen bestehen, könntest du darauf bestehen, dass die Kaution zurückgezahlt oder zumindest ein Teil davon für die neue Kaution freigegeben wird.
  4. Härtefallregelungen: In bestimmten Fällen gibt es Härtefallregelungen im Mietrecht, die in Notsituationen greifen könnten. Dies könnte der Fall sein, wenn du von Obdachlosigkeit bedroht bist. Ein Anwalt kann dir dabei helfen, diese Option zu prüfen.
  5. Schlichtungsstelle: In einigen Städten gibt es Schlichtungsstellen für Mietstreitigkeiten. Hier könntest du versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit dem Vermieter zu erzielen.
  6. Sozialamt: Wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind, könntest du dich an das Sozialamt wenden, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Du lässt die Mutter deines Kindes in der gemeinsamen angemieteten Wohnung alleine zurück und wenn du die Kaution zurück forderst muss sie das bezahlen?

Kann sie das überhaupt? Kann sie die Miete alleine bestreiten?

Verpflichtungen kann man nicht so ohne weiteres einfach in den Wind schiessen und sich alleine bessere Lebensumstände schaffen.

Davon abgesehen, das die einseitige Kündigung von dir gar nicht rechtens ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Mehrere Häuser, Fincas umgebaut und eingerichtet

Sunrise08 
Beitragsersteller
 22.08.2023, 21:36

Hallo Guardianangel1,

Ich hatte lediglich um eine sachliche Antwort in Bezug auf den o.g Sachverhalt gebeten.

Natürlich klingt es im ersten Augenblick hart, auch für mein Gegenüber, allerdings hat alles seine Gründe. Ich war während des Zusammenlebens mehrfach physischen übergriffen ihrerseits ausgesetzt, das ganze ging soweit das eine Polizeiliche Maßnahme angeordnet wurde und Sie 10 Tage der Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz verwiesen wurde.

Unabhängig vom Sachstand, das ich selbstverständlich klar differenzieren kann das unser Kind nichts mit der Angelegenheit zu tun hat, schieße ich hier keine Verpflichtungen in den Wind oder entziehe mich diesen.

Die Kündigung wurde vom Vermieter akzeptiert und bestätigt, so gesehen hat er mich aus der Rechtlichen Verpflichtung/Haftung somit ausgenommen. Es wurde ein neuer Mietvertrag für Sie aufgesetzt mit welchen Sie vorerst weitere 6 Monate in der Wohnung verbleiben kann.

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Aufgrund einer Trennung habe ich meinen Teil des Mietvertrags gekündigt worauf der Vermieter mir eine Kündigungsbestätigung ausgestellt hat

Bei einem gemeinsamen Mietvertrag ist eine Teilkuendigung gar nicht moeglich. Wenn der Vermieter das trotzdem bestaetigt hat, kann es sich nur um eine Vertragsaenderung dahingehend handeln, dass du aus dem gemeinsamen Mietverhaeltnis entlassen wurdest und dieses mit deiner ehemaligen Mitmieterin nun als alleiniger Mieterin fortgesetzt wird. Eine solche Vertragsaenderung bedarf dann aber auch der Zustimmung deiner Mitmieterin. Ist die denn ueberhaupt erfolgt?

Wenn ja, sollte die Kautionsfrage im Zusammenhang mit der Aenderung des Mietvertrags geregelt worden sein. Wenn nicht, bleibt sie einfach stehen und du musst dich an deine ehemalige Mitmieterin wenden, um deinen Teil von ihr zurueck zu bekommen.

Grundsaetzlich waere hier aber erst einmal zu klaeren, ob du tatsaechlich wirksam aus dem gemeinsamen Mietvertrag ausgeschieden bist oder nicht. Ich habe da naemlich so meine Zweifel. Hat dir Vermieter tatsaechlich bestaetigt, dass du aus dem Mietvertrag entlassen wurdest oder hat er einfach nur den Zugang deines (unwirksamen!) Kuendigungsschreibens bestaetigt?


Sunrise08 
Beitragsersteller
 22.08.2023, 21:38

Er hat mir die Kündigung zum o.g Datum Schriftlich bestätigt.

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