Kaution in einer WG zurück bekommen?
Hallo zusammen,
ich wohne momentan mit meiner Mitbewohnerin in einer WG welche sie angemietet hat, also es läuft alles auf ihren Namen. Beim Einzug habe ich allerdings die Hälfte der Kaution dazu getan und will diese natürlich nach meinem Aufzug wieder zurück haben.
Da meine Mitbewohnerin den Mietvertrag alleine unterschrieben hat, habe ich erst fast einen Monat nachdem wir eingezogen sind erfahren, dass wir eine Mindestmietdauer von 3 Jahren haben. Jetzt ziehe ich aber bereits nächsten Monat aus, 3 Monate vor Ablauf der mindestmietdauer, heißt meine Mitbewohnerin hätte 3 Monate alleine die Miete irgendwie stemmen müssen anders ging es aber nicht und das war auch okay.
Jetzt hat sie allerdings auch eine Wohnung für Oktober angemietet und hatte gehofft mit einem Nachmieter hier eher raus zu kommen. Bis jetzt wurden aber alle Nachmieter von unserer Vermieterin abgelehnt. Ich habe theoretisch mit der Sache nichts mehr am Hut aber jetzt heißt es, da meine Mitbewohnerin nicht zwei mieten gleichzeitig bezahlen kann für die nächsten 2 Monate, dass unsere Vermieterin die letzten beiden Mieten von der Kaution abziehen soll.
Damit bin ich aber natürlich nicht einverstanden. Die Hälfte davon gehört mir und ich kann nichts dafür, dass meine Mitbewohnerin doppelt Wohnungen anmietet und dies dann nicht bezahlen kann. Sie will bzw kann mir meinen Anteil aber auch nicht auszahlen. Jetzt ist meine Frage ist das rechtens? Gibt es eine Möglichkeit doch noch meinen Teil der Kaution zurück zu bekommen oder kann sie das einfach bestimmen. Wir haben damals es auch nicht schriftlich festgelegt wer wieviel Kaution bezahlt hat was im Nachhinein natürlich jetzt ärgerlich ist.
3 Antworten
Du wohnst momentan mit deiner Mitbewohnerin NICHT ! in einer WG sondern in einer gemeinsamen Wohnung, die deine "Mitbewohnerin" von einer Vermieterin gemietet hat und du dort als Untermieterin vermutlich einen Vertrag mit der "Mitbewohnerin" (in dem Falle deine Vermieterin) inne hast. Wohngemeinschaften regeln zwar das soziale Zusammenleben begründn aber keine Mietrechtsverhältnisse.
Bezahlst du an deine "Mitbewohnerin" einen Mietbetrag jeden Monat?Ja dann hast du eine Mietvertrag mit ihr. Ohne Vertrag die halbe Kaution an die Vermieterin der Wohnung zu geben ist etwa so als du jemenden Geld geschenkt hättest. Die Wohnungsvermieterin hat die Kaution als Mietsicherheit für die gesamte Wohnung in Verwahrung genommen und ist nicht verpflichtet diese vor Mietende wieder heraus zu geben. Du wusstest nicht, das deine Vermieterin einen Vertrag mit der gegenseitigen Kündigungsverzichtsklausel abgeschlossen hat? Das ist nun aber wirklich nicht dein Problem. In deinem UVM mündlich oder schriftlich wird diese Klausel wohl nicht zu finden sein. Deine Vermieterin will den MV zum 30.09.23 beenden? Da frage ich mich und auch dich, ob du und sie denn wirksam schriftlich bei deiner Vermieterin gekündigt hast (haben) und zu welchem Daten?
Ohne Kenntnis der mietrechtlichen Gegebenheiten hast du dich hier in ein Abenteuer gestürzt , das noch nicht beendet ist.
Ich fürchte, das Geld ist verloren.
Du hast nichts schriftliches oder einen anderen Beweis, dass du die Hälfte dazugegeben hast.
Für die Vermieterin ist alleine deine Mitbewohnerin Vertragspartnerin und nur mit dieser wird sie die Dinge regeln. Wo die das Geld für die Kaution her hatte, spielt für die Vermieterin keine Rolle.
Du darfst froh sein, wenn Du die Hälfe der letzten Kautionsmonatsrate noch bekommst.