Wieviel darf ich von der Kaution einbehalten?
Wir haben eine neue Wohnung vermietet (Erstbezug). Alles war komplett neu ohne Gebrauchsspuren etc. Dies würde vorab auch so festgehalten und von beiden Seiten unterzeichnet. Nun ziehen die Mieter, nach ca 1,5 Jahren aus. Im Vinylboden ist ein ca. 20-30cm langer Kratzer vom Schrank verschieben. Wieviel € darf ich hierfür von der Kaution einbehalten?
7 Antworten
Eigentlich lässt man den Schaden professionell beheben und die Summe wird dann von der Kaution abgezogen. Die Rechnung kann dem Mieter als Kopie dann zugesendet werden. Du musst ja irgendwie beweisen was genau gemacht worden ist und was es gekostet hat. Frag den Mieter wie ihr vorgehen wollt. Vielleicht will er den Schaden selber angehen.
Wie sieht denn der Kratzer aus? Kratzer und Macken entstehen beim Wohnen eben. Ich weiß nicht ob ich das überhaupt beanstanden würde.
Vermutlich nichts. Abnutzung oder Zustandsverschlechterung bei vertragsgemäßem Gebrauch sind mit der Miete abgegolten.
Das was es kostet das wieder herzurichten. Das können wir als Laien im Internet ohne Begutachtung kaum vorhersehen ;) Wenn einzelne Bereiche nicht ohne den Rest reparabel sind, in Theorie auch einen kompletten gleichwertigen Boden.
Was würde die Erneuerung kosten? Diesen Betrag würde ich ansetzen. Instandsetzung darf man abziehen.
Schätze nichts, ist abnutzung durchs wohnen.