Hallo!

Ich benötige Unterstützung beim Mieterrecht. Wir haben damals eine renovierte Wohnung übernommen. Im Mietvertrag wurde notiert: "Die Wohnung wurde komplett renoviert übergeben, d. h. es wurden alle Decken und Wände in weiß von einem Malermeister gestrichen." Leider haben wir damals nicht festgehalten, dass das Treppengeländer in der Maisonette-Wohnung schon Lackschäden hatte und unser Meinung nach nicht gestrichen war.

Aus der Wohnung sind wir am 31.07.2022 ausgezogen.

Jetzt hält unsere damalige Vermieterin seit Juli die Kaution ein, weil sie die Nebenkostenabrechnung davon abziehen möchte (die haben wir im Dezember erhalten, aber auch nur für das Jahr 2021,nicht für 2022). Jetzt schrieb sie uns, dass sie von der Kaution den nachzuzahlenden Betrag der Nebenkostenabrechnung 2021 einbehält zusätzlich für 2022 auch einen Betrag einbehalten wird und die Reparaturkosten des Geländers.

Wir fragen uns, ob es rechtens ist, dass wir die Lackierung des Treppengeländers bezahlen müssen? Vor 3 Wochen haben wir den Brief erhalten, aber bis heute keine Rückzahlung erhalten. Sie schreibt, dass die Kaution als Spareinlage mit 3 monatiger Kündigungsfrist angelegt wurde. Darf sie es jetzt erst kündigen?

Ach ja, im Übergabeprotokoll wurde notiert :"Mängel : diverse Lackschäden am Geländer müssen geprüft und ggf. vom Mieter übernommen werden."

Hätte die Reparatur nicht schon längst erledigt sein müssen? Ich weiß, dass es längere Wartezeiten bei den Handwerkern gibt, aber es muss doch eine Frist geben?

Ich würde mich freuen, wenn jemand einen Tipp hat wie man sich hier verhalten soll und ob es alles rechtens ist.

Vielen Dank schonmal!