Kontakt mit ex Vermieter?
Hallo zusammen, ich habe eine Frage
Ich habe mit meinen Ex Vermieter nachdem Auszug wenig Probleme. Anwaltsschreiben usw.. ist alles schon beim Vermieter angekommen.
1.Er hatte von mir 300 € für streichen verlangt , was er von Kaution abgezogen hat, und ich habe zugestimmt
2. Nebenkosten müll sind fehlerhaft
3. Kaution waren 2000€ und er will exakt den Betrag minus die 300 € von streichen auszahlen aber ohne die angelegten Zinsen
4. 750 € habe ich schon erhalten und den Rest ( 1000€) will er erst 2024 mir geben
Sein Sohn ruft mich ständig an , aber ich habe keine Lust mit diesen zu reden .
Muss ich da ans Telefon oder wie gehe ich jetzt vor ?
Läuft doch alles über Anwalt
Er könnte ja den Restbetrag wie die 750€ wo ich schon bekommen habe wieder per Scheck mir per Post zukommen lassen
Deadline ist der 09.06.23
Mietverhältnis endete am 31.12.2022
1 Antwort
Deine Beschreibung ist widersprüchlich und macht die Sache komplizierter, als sie tatsächlich ist!
Du schreibst:
Hallo zusammen, ich habe eine Frage
Ich habe mit meinen Ex Vermieter nachdem Auszug wenig Probleme. Anwaltsschreiben usw.. ist alles schon beim Vermieter angekommen.
Ich erkenne leider nicht, was du willst?
Und weshalb erteilst du einem Anwalt ein Mandat, wenn du dir deine Fragen auf diese Weise beantworten lassen musst?
Du behauptest
Nebenkosten müll sind fehlerhaft
Und weiter? Was ist an den Kosten für die Müllabfuhr nicht in Ordnung?
Erfahrungsgemäß gibt es hier kaum Spielräume für Fehler. Die Berechnungsgrundlage ist nämlich recht simpel.
Die Müllentsorgungskosten werden nach denen im Haushalt lebenden Personen abgerechnet.
Beispielrechnung
Gesamtkosten 12.180,- EUR
- Whg. 1 Person (2030,- EUR)
- Whg. 2 Personen (4060,- EUR)
- Whg. 3 Personen (6090,- EUR)
Ein möglicher Fehlbetrag ließe sich auf jeden Fall schnell korrigieren.
Wenn du sagst, die Berechnung ist falsch, müsstest du auch wissen, was fasch abgerechnet wurde.
Kaution waren 2000€ und er will exakt den Betrag minus die 300 € von streichen auszahlen aber ohne die angelegten Zinsen
Welche Zinserträge hast du denn bei 2.000,- EUR erwartet?
Bei der Zinsrechnung spielt die Laufzeit eine Schlüsselrolle. Wie lange das Mietverhältnis dauerte erzählst du leider nicht.
Bei einer Laufzeit von 5 Jahren und einem Zinssatz von 0,5 % ergibt sich folgende Rechnung:
- Anlagebetrag: 2.000,- EUR
- Zinssatz: 0,5 %
- Laufzeit: 5 Jahre
- Zinsen: 50,50 EUR.
Also kein Vermögen, oder?
Mietkaution zzgl. Zinsen = 2050, 50 EUR
- 2050,50 EUR
- - 300,00 EUR (Anstrich)
- - 750,00 EUR (Auszahlung)
Restbetrag: 1.050,50 EUR (Guthaben)
Was willst du?
Der Vermieter hat sich völlig korrekt verhalten.
Und das wäre auch einfach zu belegen, wenn du korrekte Angaben machen würdest.
Die Zeitrechnung richtet sich nicht daran wann es für dich am besten ist.