Vermieter verlangt Abmeldebescheinigung; darf er das?
Nach Beendigung des Mietvertrags am 01.09. hat mein Sohn heute Freitag nachmittag 15.09. von der Vermieterin (es gab ohnehin Stress beim Auszug, weil sie die Kaution unter fadenscheinigen Gründen nicht zurückzahlen will) folgende Whatsapp-Nachricht bekommen:
"Guten Tag XXXX, ich benötige umgehend die Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes ABC-XY über Deine Abmeldung aus der XY-Strasse Nummer 00. Bitte bis spätestens Dienstag den 19.Sept.mit der Post. Und bitte unverzüglich per Mail an xxxxx Vielen Dank XY"
Bestätigter Termin zur Ummeldung bei der neuen Adresse ist aber erst am 24.10.23 (rechtzeitig beantragt). Darf die Vermieterin überhaupt so etwas fordern; was könnte sie damit wollen??
Danke schon mal
Update:
der Anwalt der wegen der Forderung über die Kaution hinaus konsultiert wurde, hat klipp und klar gesagt dass sie das NICHT fordern darf und es ihr wohl eher darum ging die neue Adresse einfach zu bekommen. In der betreffenden Gemeinde reicht ein formloser Hinweis dass der Mieter ausgezogen ist.
7 Antworten
Nein, die Vermieterin darf das nicht fordern, zumindest nicht in Deutschland, wo es gar keine Abmeldebescheinigung gibt. Niemand muss sich abmelden, bevor er sich nicht woanders angemeldet hat. Somit kann es jetzt schon aus zeitlichen Gründen keine Abmeldebescheinigung geben.
Somit reicht es vollkommen aus, die Vermieterin per whatsapp zu benachrichtigen, dass die Anmeldung an der neuen Adresse eben erst am 24.10. erfolgen kann, womit klar ist, dass es keine Abmeldebescheinigung geben wird. Mehr nicht.
weil sie die Kaution unter fadenscheinigen Gründen nicht zurückzahlen will
Die Vermieterin hat bis zu einem halben Jahr Zeit für die Rückzahlung der Kaution. Dein Sohn soll jetzt bitte keinen Aufstand deswegen machen. Erst, wenn das halbe Jahr vorbei ist, kann er die Rückzahlung der Kaution wirklich fordern und wenn nicht alles zurück gezahlt wird, eine Abrechnung über die Verwendung der Kaution. Danach kann man ggf. anwaltlich oder gerichtlich dagegen vorgehen.
Ja, klar. Reparaturarbeiten im Sinne von Schadensbeseitigung kann sie in Auftrag geben und machen lassen, von wem sie will. Für Schäden gibt es aber doch hoffentlich eine Privathaftpflichtversicherung.
Geht es aber darum, dass die Wohnung einfach in den Zustand versetzt wird, in dem sie vertragsgemäß zurück gegeben werden muss, also Schönheitsreparaturen, so muss sie dem ausziehenden Mieter erst einmal Gelegenheit dazu geben, diese Arbeiten selbst zu erledigen und bspw. dafür eine Frist setzen. Wird die Frist nicht eingehalten oder macht der ausziehende Mieter klar, dass er selbst nichts mehr machen wird, kann sie selber z. B. Maler beauftragen. Dann wäre das mit der Rechnung auch korrekt, aber man kann unmöglich die Rechnung für solche Sachen schon zur Wohnungsübergabe dabei haben.
Deswegen kann sie jetzt erst einmal nur darauf aufmerksam machen, wie viel sie haben will (ohne Rechnungen!), muss dann aber innerhalb von möglichst kurzer Zeit die entsprechenden Rechnungen vorlegen. Das halbe Jahr dient dazu, evtl. auch noch später auftretende und vom Mieter verursachte, verdeckte Mängel, einzubeziehen.
Lasst Euch anwaltlich beraten, aber ich vermute mal, außer dem Tipp, ggf. die Versicherung einzuschalten, die auch unberechtigte Ansprüche abwehren muss und ansonsten auf die Rechnungen zu warten, wird erst einmal nichts passieren.
Allenfalls kann der die Vermieterin schon mal in einem Brief auffordern, die Kaution so bald wie möglich zurück zu zahlen, sodass sie wieder am Ball ist.
Dass die vorhandenen Schäden beseitigt werden müssen ist klar. Wurde auch vor Auszug mehrfach angeboten, Antwort war immer a la „Schaun mer mal“. Und am Tag des Auszugs kaM sie dann mit diesem Forderungskatalog. Zudem mit Preisen die weit über die ortsüblichen Stundene rausgingen. Ohne vorherige Info oder die Möglichkeit das zu beseitigen. Die Flecken an der wand machen keinen halben Quadratmeter aus und es sind 3 normale nicht mal tiefe Kratzer (man kriegt sie nicht mal gescheit fotografiert….
Der Vermieter darfdas. Aber er bekommt keine Abmeldebescheinigung, weil das Bürgeramt derartige Bescheinigungen nicht vorhält und auch nicht ausstellt. Diese Mülltonnendiskussion ist hier nicht hilfreich und wird das Bürgeramt nicht überzeugen neue Regelungen zu schaffen.
Nebenbei: Der Mietvertrag endete am 31.08.2023. Am 01.09.23, also nach Mietende, erfolgte wohl die Herausgabe der Mietwohnung an die Vermieterin. Hoffentlich hat dein Sohn ein Wohnungsrückgabeprotokoll zweifach gefertigt und Zeugen und Vermieterin unterschreiben lassen. Fotos oder Film von der Wohnung wären auch gut.
Das sage ich hier in Hinsicht auf die zu erwartenden Probleme bei der Rückgabe der Mietsicherheit.
wozu soll das gut sein? Die Abmeldebescheinigung (sofern es eine gibt) hat mit dem Mietvertrag nichts zu tun und somit auch nicht mit dessen Beendigung
was soll jemand machen der ins Ausland zieht - ob es dort überall eine Anmeldebescheinigung gibt, weiß ich auch nicht
Wer umzieht, muss sich beim Einwohnermeldeamt ummelden. Geschieht das am neuen Wohnort, wird die vorherige Gemeinde/Stadt benachrichtigt und damit von dort abgemeldet.
Weitere Fälle siehe Bundesmeldegesetz.
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen. Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit. Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden.
Eine Überschreitung kostet meist zwischen 20 und 30 Euro.
Wenn das Amt aber innerhalb dieser zwei Wochen keinen Termin frei hat und der erst 2 Monate später ist, kann das ja wohl nicht mein Problem sein.
Bei der alten oder der neuen Gemeinde/Stadt kann man dem nachkommen.
Es müsste sogar reichen, das ausgefüllte Formular in den Briefkasten zu werfen.
Der Vermieter muss halt dann entweder warten oder mit einer Kopie der Abmeldung zufrieden sein.
Wie melde ich mich bei der Gemeinde ab?
In der Regel können Sie sich persönlich am Schalter, schriftlich oder online bei der Gemeinde abmelden.
Der neue Vermieter muss sich übrigens bei der Gemeinde/Stadt überzeugen, ob sich seine neuen Mieter angemeldet haben.
Ein Mieter, der nach seinem Auszug nicht abgemeldet ist, verursacht umlagefähige Kosten, die sich z. B. in der Größe der offiziell zugeteilten Mülltonnen niederschlägt.
Streng genommen, bewirkt das eine Verlängerung des Mietverhältnisses und vielleicht wird auch noch Miete fällig.
Ich habe über die Anzahl der für die Müllabfuhr gezählten Namen in meinem Haus einmal herausgefunden, wer da alles widerrechtlich (ohne meine Zustimmung und mein Wissen) gemeldet war, ganz interessant! Ein Ex-Freund einer Ex-Mieterin, der Bruder meiner Schwägerin (der nie dort gelebt hatte), alle aus steuerlichen Gründen (2. Wohnsitz) und weiß der Himmel wer noch. Mein Bruder versuchte, es herunterzuspielen, wobei er dabei in Kauf nahm, dass höhere Nebenkosten für alle entstanden!
Daher weiß ich, dass man auch auf solche 'Kleinigkeiten' achten muss!
Selbstverständlich 'darf' die Vermieterin die Abmeldung per 1.9. fordern.
Irgendwo wird dein Sohn ja in der Zwischenzeit leben, DAS ist dann sein offizieller Wohnsitz !
Das ist kompletter Quatsch, sorry. Es gibt keine ABMELDEbescheinigung in DE, nur MELDEbescheinigungen, die ausgestellt werden bei einem Einzug.
Dann fehlt halt die neue Meldebescheinigung nach dem Auszug. Was willst du?
Und die muss er nicht beim Ex-Vermieter vorlegen, das kann und darf er nicht verlangen. Und was willst du nun?
Dann frag das Meldegesetz. Muss die Vermieterin mit den Mülltonnen herhalten?
in der ummelde-Bescheinigung steht die neue Adresse. und wenn ich nicht will dass sie die erfährt? Gilt da kein Datenschutz? Ihre Bestätigung für die Abmeldung kann sie von mir aus haben.
Entscheidend für die Umlage von Müll ist nicht die Anmeldung bzw. Abmeldung (die es nicht gibt) sondern der Ablauf der Kündigungsfrist des Mietvertrages.
Streng genommen, bewirkt das eine Verlängerung des Mietverhältnisses und vielleicht wird auch noch Miete fällig.
verstehe ich nicht wirklich, da es ja schriftlich festgehalten wurde dass am 31.08.vdie Schlüssel übergeben worden sind.
Stimmt. VIelleicht ist es auch nur ein Verstoß gegen das Meldegesetz. Aber wenn der Ex-Vermieter extra hinter der Bescheinigung heralbern muss und wegen der Müll-Zählung Kosten entstehen, lass mich mal raten, wer die bezahlt!
Ok, das sind rund 30 Euro für eine Person mehr im Jahr.... und wie ich die Frau einschätze, wird die das tagesgenau ausrechnen und zurückfordern....
Wolltet ihr es geschenkt? Es ist wieder unnütze Arbeit gewesen, weil jemand nicht korrekt war. Siehst du es anders?
danke das mit der Kaution ist auch ein guter Hinweis. Im Moment sieht es aber umgekehrt so aus, dass sie mehr als die Kaution als Nachzahlung für angebliche Reparaturarbeiten verlangt (Kaution 560 Euro, sie will insgesamt 1160 Euro) Das schreiben hatte sie vorgefertigt mit Kostenaufstellung (ohne Rechnungen, klar) bei der Schlüsselübergabe dabei.... das klären wir aber nächste Woche mit einem Anwalt.