Mietkaution gekürzt wegen defektem Balkontürgriff, darf der Vermieter das?

5 Antworten

Insofern eine wirksame Kleinreparaturklausel vereinbart ist, darf der Vermieter die Kosten für die Reparatur in Rechnung stellen. Wenn nicht vereinbart, hat er die Kosten zu tragen und du solltest der Aufrechnung widersprechen.

Wenn der Griff nur "abgeht", kann man ihn wieder "dranmachen", es sei denn er ist kaputt und muss deshalb ersetzt werden.

Wenn der Schaden durch die normale Benutzung entstanden ist, natürlich nicht. Dafür bezahlt man ja Miete.

Ich hoffe doch sehr, dass der Restwert abgezogen wurde.

Ggf. kannst du es zum Versicherungsfall machen.

Ja darf er...Jetzt im Nachgang zu beweisen, dass der Türgriff "einfach so" abgefallen ist, wird unmöglich sein (und unglaubwürdig...wenn der Griff schwer geht, dann meldet man das direkt beim Vermieter...)

Hättest es damals die Schwergängigkeit, spätestens beim kompletten Defekt melden müssen.