Ich bin Altenpfleger und wir sollen Dienstkleidung tragen. Gilt das 5 AZR 678/11 "Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit nach dem TV-L" vom Bundesarbeitsgericht? Oder gibt es andere Urteile? Im AVR habe ich nur gefunden, dass die Dienstkleidung gestellt werden kann und gewaschen wird (§21).