Was tun Justitzamtfrau, Justizobersekretär, Justizinspektor und Sozialinspektor? ?

2 Antworten

Hallo Maya , 

die "Berufsgruppen" die du hier nennst sind lediglich Amtsbezeichnungen für die verschiedenen Stufen in der Beamtenlaufbahn. 
Ich z.B fange wenn ich mein Studium zum Rechtspfleger beendet habe , auf dem Gehaltsniveau A9 an und darf mich Justizinspektor nennen. Wenn ich dann mit Glück drei Jahre später befördert werde , kriege ich etwas mehr Gehalt und darf mich Justizoberinspektor nennen. 

Die obigen Begriffe werden also eher benutzt um das Gehaltsniveau zu beschreiben und weniger den Beruf.

In der Justiz kann man also beim Staat,  je nachdem ob man eine Ausbildung macht oder ein Studium ( zum Rechtspfleger) also Stufen von Justizamtfrau (Gehalt A6)  über Justizoberinspektor (A10) bis zum Oberamtsrat (A13) durchlaufen. Die Aufgaben die man im Job zu erledigen hat ändern sich dadurch aber nicht sondern nur der Titel neben der Unterschrift und das Gehalt auf dem Konto.

Beamte im sozialen Sektor haben die selben Bezeichnungen nur eben mit "Sozial-" vorne dran.

Mit jeder Art von Abschluss kann man beim Staat einen Job bekommen.
Je nach Qualifikation und maximale Aufstiegsmöglichkeit lassen sich 4 Laufbahnen unterscheiden.

Einfacher Dienst ( Hauptschulabschluss nötig.): Gehalt A1 - A5/6
Mittlerer Dienst ( Mittlere Reife o.Ä nötig.) .        : Gehalt A5 - A9
Gehobener Dienst (Abitur nötig.)           : Gehalt A9 - A13 ( z.B Rechtspfleger)
Höherer Dienst   (Studium nötig)                    : Gehalt A13 - A16  (z.B Richter)



Falls du noch weitere Fragen hast (weil das auch etwas viel auf einmal war) , helfe ich dir gerne weiter.


Hier noch eine Tabelle ALLER Bezeichnungen in Bayern :D je nach Behörde:

http://www.dienstrecht.bayern.de/gesetz/erlaeuterungen/tabelle_stmf.pdf


Das sind keine Berufe, sondern Amtsbezeichnungen, die ein Beamter aus dem jeweiligen Ressort tragen kann. Der berufliche Hintergrund kann sehr unterschiedlich sein.