Wie schütze ich ein Haus gegen Feuchtigkeit, das im Winter nicht bewohnt ist?

Hi Zusammen,

folgende Ausgangssituation: Wir besitzen im Ausland ein Haus (BJ. 1910 mit 80cm dicken Wänden), welches direkt am Hang gebaut ist und wir ungefähr 3 mal im Jahr für 2 Wochen hinfahren. Wenn wir zu Ostern hinfahren und es aus dem Winterschlaf holen, dann riecht es im Keller sehr modrig und Schimmel setzt sich teilweise an den Wänden an. Der Keller, der weiter in den Hang rein ragt ist, ist am stärksten betroffen und da blättert ordentlich der Putz ab, aufgrund der Feuchtigkeit die vom Hang reindrückt. Dann wird erst mal ordentlich gelüftet. Wen wir aber im Sommer kommen, dann haben wir nicht das Problem. Es müffelt zwar ein bisschen, aber mit ein wenig Stoßlüften ist es wieder ganz ok.

Jetzt zur Frage: Welche präventive Maßnahme sollten wir eurer Meinung nach machen? Normalerweise sagt man ja: was von außen kommt, muss von außen bekämpft werden. Eine Ausgrabung von außen ist nicht möglich, da wir über 10 Meter Länge ca. 4 Meter tief graben müssten Selbstverständlich ist es schwer ohne Begutachtung der Bausubstanz (Bauwerksdiagnostik) eine ordentliches Statement abzugeben, jedoch haben wir familien-intern unterschiedliche Ansichten: DA meine Mutter Angst hat, dass das Haus komplett zerfällt, so möchte Sie im ganzen Haus eine Gas Etagenheizung mit Heizkörper installieren, damit Das Haus auch im Winter eine konstante Wärme hat. Dementsprechend müssten wir den ganzen Winter heizen, ohne dass überhaupt jemand im Haus lebt. Ich zum Beispiel, würde diese enorme Investition nicht tragen wollen und den dazugehörigen Rattenschwanz mit enorm erhöhter Gas – und Stromrechnung bis zu meinem Tod und darüber hinaus. Ich hätte erst mal versucht jemanden zu finden der mit Injektion arbeitet oder horizontale Sperren mit Edelstahl oder einfach kompletten Putz ab, dann Grundierung, Dichtschlämme, flexible Spachtelmasse und Sanierputz drüber. Das müsste für die nächsten 10 Jahre langen und dann eben nochmal.

Was meint ihr?

Haus, heimwerken, bauen, Wand, Hausbau, Renovierung, Feuchtigkeit, Keller, Mauer, Bausubstanz
Stellplätze hinter dem Haus möglich?

Guten Tag,

ich bin dabei ein Grundstück zu erwerben, wo ich ein Mehrfamilienhaus mit 6 WE drauf bauen möchte. Leider habe ich ein Problem mit den Stellplätzen.. Das Bauamt möchte pro WE einen eigenen Stellplatz.
Dadurch das ich den Baukörper so groß wie möglich gestalten möchte, ist vor dem Haus nur noch wenig Platz für die Stellplätze.
Vielleicht kennt sich jemand mit diesem Thema aus und hat einen Vorschlag für mich. Ich würde sonst gerne die Stellplätze vor und hinter dem Haus verteilen, ich bin mir aber nicht sicher ob das zulässig ist. Die Bebauung wird nach Paragraph 34 geregelt und das Objekt soll sich in die nähere Umgebung einfügen, es gab einen Nachbarn der auch hinten Stellplätze hatte. Da wurde aber mittlerweile neu gebaut und jetzt hat keiner mehr seine Stellplätze hinter dem Haus.
Wie realistisch ist es, dass ich das genehmigt bekomme?

Das Grundstück hat eine Front von 14,5 m, das Objekt hat einen Grundkörper von 8,50m x 23m.
Vor dem Haus sind 14,5m x 6m zur Verfügung für Stellplätze.  

Ich habe mal in die Flurkarte einige Beispiele eingezeichnet. Bilder befinden sich im Anhang.

Ps. Eine Tiefgarage wäre eine Option, ist mir aber zu teuer! Da rechne ich grob mit 30.000 € pro Stellplatz, oder 400 pro Kubikmeter, um die Kosten einfach mal einzuschätzen.

Wäre nett wenn jemand einen Tipp für mich hätte!
Vielen Dank im Voraus!

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Bau, Hausbau, Handwerk, Architekt, Bauamt, Ingenieur, Planung
Darf der Nachbar uns die Fenster verbieten?

Wir haben uns ein Haus gekauft, dessen Hauswand direkt zum Garten des Nachbars angrenzt. An dieser Wand haben wir jediglich nur ein Fenster (wenn man das überhaupt Fenster nennen kann) mit Glasbausteine im Wohnzimmer. Es ist ein Altstadthaus dementsprechend bissel dunkler im inneren. Wir würden nun gerne dort statt der Glasbausteine ein Fenster einbauen. Wir hatten nun die Nachbarn darauf angesprochen als wir unsere Hauswand besichtigen wollten(Zugang nur durch Nachbars Grundstück möglich). Diese waren nicht sehr begeistert davon. Wie verhält sich das nun mit Baurecht und co. ? Ich hatte sogar angeboten , das wir nur ein Milchglasfenster einbauen lassen würden notfalls. Sie wollen es sich durch den Kopf gehen lassen. Im EG haben wir einen Raum dessen Fenster zum Abstellraum zeigt. Der Abstellraum war vorher wohl mal ein Innenhof. Über diesen Raum ist nun ein kleiner Balkon. In diesem Besagten raum würden wir auch gerne ein Fenster einbauen lassen. Dies würde aber auch zum Nachbar zeigen. so wie der Raum dort ist, ist es nicht möglich ein Schlafzimmer draus zu machen. Es sei denn wir würden den Balkon wieder zurückbauen. Dies wäre aber nur eine absolute Notlösung. Auch bei diesem Raum würden wir Kompromisse eingehen mit den Nachbarn udn würden nur ein schmales langes Sichtfenster einbauen lassen.

Wer kenntg sich mit solchen Situationen aus und kann uns einen Rat geben ? Darf der Nachbar uns das verbieten?

Dieser besagter Nachbar hat auch an unserer Hauswand, die mit Holzverkleidet ist , Kletterpflanzen angebracht. Darf er dies? Und darf er uns verweigern das wir unseere Hauswand streichen wollen? Wie gesagt wir kommen nur an diese Wand über Nachbars grundstück. Dieses Grundstück ist auch nur zu erreichen über den Hauseingang vom Nachbarn.

Fenster, Hausbau, Nachbarschaft, Grundstücksgrenze
Hilfe: Dachboden Bodenbretter feucht, teilweise Schimmel - Wie belüften?

Hallo Community,

am Rande der Verzweiflung wende ich mich an euch - vielleicht habt ihr noch einen Rat...

Wir hatten 2014 neu gebaut und geplant war, dass wir einen "kalten" Dachboden haben werden, d.h. die Dämmung sitzt in der Decke des OG und der Dachboden hat quasi "Aussentemperatur".

Unser Aufbau (von unten nach oben): Rigipsplatten, Dachlatten, Dampfbremse, Dämmung.

Damit wir den Dachboden auch noch nutzen können, hatten wir diesen Sommer/Herbst den Dachboden überhalb der Dämmung gebrettert (Nut+Feder-Bretter).

Leider musste ich vor kurzem feststellen, dass wir in diversen Bereichen starke Feuchtigkeit unter den Brettern hatten, auch die Dämmwolle war recht nass. In ganz wenigen Bereichen hatte ich Schimmel auf den Brettern feststellen müssen.

Momentan habe ich meiner Ansicht nach folgende Alternativen zur Auswahl:

a) Säge ich Belüftungsschlitze in die Bretter? b) Dämme ich direkt das Dach um den "Kondenspunkt" vielleicht in das Dach zu bekommen? c) Reisse ich alle Bodenbretter raus (ca. 80m²), mache einen Aufbau (Kanthölzer) und verlege die Bretter mit einem gewissen Abstand...

Habt ihr Erfahrung mit ähnlichen Themen? Welche Möglichkeiten seht ihr noch, die ich noch nicht berücksichtigt habe? Mit welchem Equipment würdet ihr für Alternative a) arbeiten?

Vielen Dank vorab für eure Hilfe...

Beste Grüße aus Oberfranken!

Hausbau, Handwerk, Ausbau, Boden, Dachboden, Dämmung
Anbau an mein Haus: muss ich bei Überbau den Weiterbau tolerieren?

Bei einem Direktanbau an mein Reihenhaus hat der Nachbar, ein Investor, die Grenzen an der Vorderseite wie auch an der Rückseite überschritten, an der Straßenseite mit einem Vorsprung von 6 cm und in der Breite mit 2 cm über meine Hauswand gebaut, (über die gesamte Haushöhe) und dadurch auch mein Grundstück verkleinert, obwohl bündiger Anbau genehmigt war.

Auf der Gartenseite liegt die Dämmplatte seines Vorsprungs (1 Meter) genau auf der Grenze, und ein Blech liegt mit 8 cm auf meiner Hauswand auf und verlängert den Vorsprung zudem auf 1,08 Meter. Über dem Blech hat er meine Hauswand beschädigt und mit Silikon auszubessern versucht (siehe Bilder). Alles ohne Mitteilung an mich.

Obwohl die grüne Dämmplatte direkt an der Grenze liegt, will er noch Putz und Verblendung mit ca. 5-6 cm Dicke auftragen. Dadurch würde dann über die gesamte Fläche des 1 Meter langen und ca. 2 Meter hohen Vorsprungs ein Überbau von 5-6 cm auf meinem Grundstück (meiner Terrasse) entstehen und diese verkleinern und zusätzlich verschatten (Putzschichten an Seitenwand vom Vorsprung siehe Bilder).

Weil er mich komplett ignoriert, habe ich einen Anwalt f. Baurecht eingeschaltet. Dessen Frage nach Rückbau blieb ohne plausible Antwort.

Der Anwalt des Investors bestreitet sowohl den Überbau an der Vorderseite, trotz sichtbarer Überlagerung meiner Hauswand, sagt bezüglich des 8-cm-breiten und 6-cm-hohen Blechüberstands, dieser sei "geringfügig und technisch nicht anders möglich" und er fordert weiterhin, dass ich das Verputzen der Dämmplatten dulde, das dann einen Überbau von 5-6 cm auf meinem Grundstück bzw. auf meiner Terrasse bedeuten würde, mit zusätzlicher Verschattung und Verkleinerung meiner Terrassenfläche.

Zu meinem großen Unverständnis sagt mein Anwalt, ich solle das Verputzen tolerieren, obwohl deutlich sichtbar ist, dass überhaupt kein Platz für Putz ist ohne erhebliche Grenzüberschreitung. Ich solle das Betreten meiner Terrasse zum Verputzen dulden. Den Rückbau von Überbauten könnte ich danach einklagen!

Damit würde ich doch indirekt auch das weitere Überbauen billigen und mir somit selbst schaden. Ich denke, dass zuerst die bisher erfolgten Überbauten zurückzubauen sind, anstatt deren Bagatellisierung hinzunehmen.

Denn wenn erst einmal Tatsachen geschaffen wurden, werden diese danach bagatellisiert und unter Berufung auf angebliche Kleinigkeiten dauerhaft bleiben, zumal schon jetzt klar sichtbare Überbauten einfach bestritten werden. Sicher auch in der Hoffnung, das ich als Privatperson eher aufgebe als der Investor.

Ärgerlich, dass ich jetzt sogar gegen meinen eigenen Anwalt kämpfen muss. Seinen Vorschlag kann ich nicht nachvollziehen. Ich erwäge Anwaltswechsel zur Schadensbegrenzung. Aber das könnte vlt. der Gegner ausnutzen. Außerdem kenne ich keinen streitbaren Fachanwalt.

Das Bauamt hilft mir nicht als Einzelperson (berät hier sogar offiziell nur Bauherren!). Wer weiß Rat? Anwaltsempfehlung (gerne ggf. an meine persönl. e-mail)?

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Hausbau, Architektur, Baurecht

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