Ist eine Zirkulationsleitung in einem Einfamilienhaus Pflicht.
Wir bauen ein Einfamilienhaus und unsere Baugesellschaft hat keine Zirkulationsleitung für Warmwasser vorgesehen, der Installateur hat sie aber eingebaut und will jetzt dafür Geld. Er behauptet die ist vorgeschrieben. Die weiteste Entfernung für Warmwasser ist die Dusche, liegt direkt zwei Etagen oberhalb vom Heizungskeller mit der Luftwasserwärmepumpe. Der Installateur errechnet 3,2 Liter Leitungsvolumen. Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 sagt jedoch, bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist das Leitungsvolumen egal und es ist eine Kleinanlage. Außerdem liest man, dass bei einer Temperatur von unter 60° die Gefahr der Koloniebildung von Legionellen besteht. Andererseits, damit sich keine Legionellen bilden, soll ja der Grund für die Pflicht für eine Zirkulationsleitung sein, so der Installateur.
Verzwickte Kiste, was ist denn nun rechtens?