Arbeitszimmer-Steuererklärung während Abendschule?

Hallo und schönes neues Jahr,

 

ich besuche seit Februar 2018 dreimal wöchentlich die Abendschule. Dort mache ich innerhalb 3,5 Jahren eine Weiterbildung zum „Staatl. Gepr. Techniker für Maschinentechnik“.

Hauptberuflich arbeite ich als Zerspanungsmechaniker in einer Firma. Da die Weiterbildung direkt mit meinem eigentlichen Beruf zu tun hat, werden die Schulkosten voll angerechnet.

 

Ich habe einige Fragen bzgl. der anstehenden Steuererklärung für das vergangene Jahr 2018:

-         Arbeitszimmer:

Ich habe ein extra Zimmer/Apartment in dem Mehrfamilienhaus angemietet, in dem wir auch unsere Mietswohnung haben.

Für das Arbeitszimmer habe ich einen neunen gesonderten Mietvertrag erhalten und das Zimmer hat nichts mit unserer Wohnung zu tun. Da andere Mietswohnungen dazwischen liegen, werte ich das angemietete Zimmer als außerhäusliches Arbeitszimmer, welches ich bei der Steuererklärung voll angeben und absetzen kann (Miete, Nebenkosten, Einrichtung, etc.). War schon schwer genug das unter den Besonderheiten herauszufinden.

 

Nur wo im Steuerprogramm gebe ich dieses Arbeitszimmer an? Unter Arbeitnehmer-Werbungskosten-Fortbildungskosten, oder in den Sonderausgaben unter Ausbildung oder ganz woanders?

Oder wird bspw. die Miete und die NK sowie der Strom woanders angegeben, als bspw. die Einrichtung?

 

-         Fahrtkosten:

Unter welchem Punkt die normalen Fahrtkosten für die Arbeit angeben werden, weiß ich. Nur unter welchem Punkt gebe ich die Fahrtkosten für die dreimal wöchentlichen Fahrten zur Schule an?

Über ausführliche Antworten würde ich mich freuen.

Steuern, Schule, Steuererklärung, Abendschule, Ausbildung und Studium
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