Fensterbank gerissen - Riss füllen bzw. richtig retuschieren?

Hallo,

ich habe bemerkt, dass eine meiner Fensterbänke gerissen ist. Beide Hälften sitzen ganz feste und sind weiterhin gerade. Sie sind also nicht ganz durchgebrochen. Wenn man nicht nahe hinschaut, bemerkt man den Riss gar nicht. Zudem hat die Fensterbank an mehreren Stellen ein Muster, dass ebenfalls sehr nach Rissen aussieht. Entsprechend muss der Riss nicht vollständig verschwinden, allerdings fühlt man ihn, da die Oberfläche aufgerissen bzw. abgeplatzt ist (siehe Foto) und er ist daher noch deutlich dunkler, als das Muster.

Nun ist meine Frage, wie ich den Riss fülle? Ich habe schon etwas von einem Lack gelesen, aber wie finde ich den Richtigen? Es sollte auch nicht unbedingt überstrichen aussehen, das würde mich ebenfalls stören. Zudem habe ich etwas von einem Universal-Füllpulver gelesen. Meine Ratsuche bezieht sich deshalb vor allem auf Erfahrung und Erfahrungen.

Der Riss ist auch nicht schlimm genug, um auf die Idee zu kommen, die Fensterbank auszutauschen. Das würde sich von den Kosten für so etwas für mich nicht lohnen. Um die Größe genauer zu verdeutlichen: Zwischen die beiden Risse, die nebeneinander liegen, könnte man gerade so ein 1-Cent Stück legen. Die Farbe wird auf dem Foto ganz gut wiedergegeben.

Danke im Voraus.

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Wer nennt mir die genauen Maße des Baufensters unseres Grundstücks?

In einem anderen Beitrag hatte ich ja schon geschrieben, dass wir einen Anbau an unser Haus plane. Doch im Vorfeld muss natürlich klar sein wie viel Platz wir noch zum Bauen haben. Der Bebauungsplan ist etwa 35 Jahre alt und wurde etliche Male verändert. Auch die Grundstückszuschnitte sind heute ganz anders als ursprünglich geplant. Im Ursprungsplan hätten wir 8 m zur Straße Abstand halten müssen. Doch die Straße verläuft heute ganz anders als ursprünglich und es gab auch etliche andere Veränderungen, wie z.b. der parallele Verlauf zur nördlichen Grundstücksgrenze und nicht wie ursprünglich geplant, dass die Baugrenze parallel zur südlichen Grundstücksgrenze verläuft.

Das Kreisbauamt kann mir keine genaue Auskunft über die Grundstücksgrenzen und deren Abstand zum Baufenster nennen, verweist auf die Stadt als zuständige Behörde für den Bebauungsplan.

Die Stadt wiederum sagt, dass man das nicht so genau sagen könnte und es gemessen werden müsste. Bei Nachfragen was damit gemeint sei wurden die Antworten immer schwammiger und weit weg von aufklärend, sodass ich immer noch nicht mehr weiß.

Bevor ich einen Architekten beauftrage um eine Bauvoranfrage zu stellen möchte ich natürlich wissen ob das Baufenster überhaupt noch für diesen Anbau ausreicht. Ansonsten hätte ich Kosten die ich mir gut sparen könnte, wenn ohnehin klar wäre dass der Platz innerhalb des baufensters nicht ausreicht.

Wer könnte mir denn hier wohl Auskunft geben?

Hausbau, Architektur, Bauamt, Baurecht, Baugrundstück, Grenzabstand
Was tun, wenn der Architekt seine Arbeit nicht richtig macht?

Ich hab ein Problem und zwar hab ich seit vier Monaten einen Architekten, der für unser Haus verantwortlich ist, jedoch macht der seine Arbeit nicht richtig, sodass er vor ein paar Tagen gekündigt hat, weil wir nicht mit dem zufrieden waren und er auch keinen bock mehr hatte.

Er war dafür verantwortlich, dass unser Haus wieder aufgebaut wird, heißt er bekam die Angebote und leitet es dann weiter und schaut sich die Baustelle an, jedoch hat er anscheinend die Berufung verfehlt was das ansehen der Baustelle betrifft, denn die Arbeiter kommen und gehen wann die wollen (manchmal kommen die sogar gar nicht!) und machen nicht das, was auf dem Angebot drin steht.

Ebenfalls sieht er Fehler, aber handelt nicht und dann hatte er letztens wirklich die Frechheit, dass das Dach fertig sei und habe das auch der Versicherung gesagt, obwohl es überhaupt nicht fertig sei (meiner Meinung nach und auch von anderen Leuten). Ich frage mich wie er sich ein fertiges Dach eigentlich vorstellt? Wir haben im Moment nur Dachplatten drauf mehr auch nicht, also keine Dachziegel oder eine Regenrinne und da liegt auch das Problem. Dadurch, dass er ja meint, dass das Dach fertig sei ist jedoch das Haus von innen nass besonders im Keller und darauf haben wir ihn in den letzten Monaten immer wieder angesprochen und er habe uns versichert das zu klären, jedoch sieht man bis heute nix davon und er habe auch immer dieselbe ausrede, dass das Wasser von meinem Nachbarn stammt, jedoch sieht man anhand der Wasserspur, dass es nicht vom Nachbarn stammen kann.

Das ist nicht das einzige Problem an ihm. Wir müssen ihn ständig hinterherrennen, wann die Arbeiter eigentlich kommen, weil es doch nicht sein kann, dass auf der Baustelle niemand da ist und wir auch mal wieder in das Haus einziehen können. Wir haben von ihm vor ca. 2 Monaten einen Zeitplan verlangt wer wann kommt und wie lange sie brauchen bis das Haus wieder ganz fertig ist und was ist passiert? Niemand hat sich daran gehalten und eigentlich sollten die Anfang diesen Monat fertig sein, aber wir sind noch nicht mal mit der Hälfte fertig und langsam könnten wir echt heulen.

Die ganzen Leute die er beauftragt hat kommen einfach gar nicht und wenn machen sie nur die Hälfte und dann sind die wieder weg oder machen ihre Arbeit nicht richtig, also so wie im Angebot halt drin steht, aber der Architekt guckt anscheinend nicht richtig und sagt dann immer die machen alles richtig und am Ende ist das Haus noch zerstörter als vorher, ins besondere unser Keller.

Die Versicherung ist auch schon schockiert, dass unser Dach bis heute immer noch nicht fertig ist und das nach 4 Monaten und jetzt wird sich die Versicherung das mal ansehen, aber kann man irgendwas gegen den Architekten tun, trotz dass er gekündigt hat?

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Arbeit, Hausbau, Recht, Architektur
Gehwegüberfahrt- Was sind die Konsequezen?

Hallo, also folgender Sachverhalt:

Wir habe letzten Jahr in Berlin ein Grundstück gekauft, es handelt um ein hinterliegendes Grundstück und wir haben ein Geh-Fahr und Leitungsrecht. Bevor die Bauarbeiten begonnen war ein Herr vom Land Berlin (Tiefbauamt oder so) da und hat sich die Straßenfront angeschaut und notiert wie die gehwegüberfahrt auszusehen hat. Das heißt Grasnarbe abtragen und bitumen drauf! Soweit so gut.

Mittlerweile waren die Wasserbetriebe und Stromnetz Berlin da. Wasserbetriebe haben für unsern Abwasseranschluss fast die kompletten 3 m breite Straßenfront (entspricht die Baustraßebreite) aufgerissen bis hin zur Straßen! Anschließend haben auch nochmal die Stromnetz Leute den Gehweg aufgerissen, aber nicht mehr wieder so hergestellt wie es war. Nun ist natürlich kein Gehweg mehr vorhanden sondern eine Auffahrt aus Sand und Reyicling, Kiese usw. Also was soll ich jetzt noch schützen.... nen Haufen Erde und Sand?!?!

Jetzt meine Überlegung, diese Bitumenschichg mache ich ja drauf um den Gehweg zu Schützen. Da dieser aber eh schon komplett weg ist, finde ich die gehwegüberfahrt aus bitumen sinnlos.

Was passiert im schlimmsten Fall, wenn ich das so lasse aber das Land Berlin wird irgendwann mal darauf hingewiesen? Bekomme ich arge Problem (Anzeige, hohe Strafen o.ä.)

PS: ich habe ne jetzt schon diverse Angebote eingeholt, so ist es nicht, aber ich würde diese Geld gerne sparen, da es ja auch wieder entfernt werden muss, was auch wieder kostet!

Also vielleicht ist ja jemand hier der damit schon mal in Berührung gekommen ist oder mit sagen kann was die Konsequenzen sind bei nicht einhalten! Danke!

Berlin, bauen, Hausbau, Straße
Muss/sollte ein "Münchner Rauputz" zur Vermeidung von Schimmel und Wassereindringen gestrichen werden? Es geht nicht um schönes Aussehen, nur um Funktionalität?

Zur Situation: Vor drei Jahren zog ich in eine Mietwohnung mit 75m², 2 Zimmer beinhalten Außenecken/Seiten und liegen Richtung Norden. Bereits nach 3 Monaten, im ersten Winter trat Schimmel an den Außenwänden und an den Ecken auf. Auf Mängelanzeige beim Vermieter reagierte der nur mit "Sie lüften falsch". Nachdem ich den akuten Befall behoben hatte, im nächsten Jahr das gleiche Spiel. Gleiche Antwort. Ich ließ mich juristisch beraten und wollte das nicht auf mir sitzen lassen, leitete ein selbständiges Beweisverfahren ein und ein Gutachter begutachtete alles.

Zur Info: Das Haus wurde 1993 aus 30 cm dicken Politonsteinen gebaut, darüber ein grobkörniger Putz und dann zwei lagen "Münchner Rauhputz", davon die oberste Seite weiß eingefärbt.

Der Gutachter gab einen Hauptgrund für die Schimmelbildung an. Einen verschlissenen/defekten Witterungsanstrich der Außenwand, was dazu führe, dass Wasser eindringen könne und ein vermehrtes Lüften notwendig sei.

Nun kommt mein Vermieter wieder ins Spiel. Er zweifelt das Gutachten an und benennt als Grund, dass es NIE einen Witterungsanstrich gegeben habe. Sein Anwalt gibt an, dass aufgrund der "hervoragenden Gebäudequalität" (Aufbau siehe oben) kein Witterungsanstrich von Nöten sei und kein Wasser eindringen könne.

Nun soll der Gutachter erneut beurteilen, ob ein Witterungsanstrich notwendig ist, oder nicht. Ich bin Laie und langsam nervt mich alles. Bis jetzt bin ich schon mit 1500 Euro in Vorleistung gegangen, das Ergänzungsgutachten wird wahrscheinlich wieder 500-1000 Euro kosten, es ist allerdings auch zu beachten, dass ich im Fall eines Sieges vor Gericht alles wieder bekomme, zudem rückwirkende Mietkürzung etc etc.

Nun meine Fragen an euch Fachmänner, bitte achtet darauf, dass es wirklich nicht um schönes Aussehen geht, sondern nur darum, ob die Außenwand an der Nordseite genügend gegen Witterungseinfluss geschützt ist.

a) Muss/sollte ein Münchner Rauputz außen gestrichen werden, um die anliegenden Wohnungen vor Witterung zu schützen?

b) Kann durch den beschriebenen Wandaufbau Wasser eindringen, welcher einen erhöhten Lüftungsaufwand verursacht, der zur Schimmelbildung führen kann?

b) Reicht der beschriebene Aufbau der Wand bereits vollkommen aus, um die Wand vor Nässeeindringen zu schützen?

c) Wie seht ihr meine Chancen? Klammert sich mein Vermieter an den letzten Strohalm um nicht doch die Kosten übernehmen zu müssen oder ist seine Beschreibung schlüssig, dass kein Wasser eindringen kann... Auch wenn es seit 27 Jahren keinen Witterungsanstrich gegeben hat.

PS: Der akute Schimmelbefall ist lange behoben, es geht nur noch um die Kostenübernahme und eine eventuelle Mietkürzung meinerseits von ca. 1500 Euro.

Ratschläge wie "Zieh doch einfach aus" sind nicht zielführend. Ich gehöre auch einfach zu den Menschen, die sich nicht immer alles gefallen lassen.

Vermieter wird im Recht sein 0%
Mieter ist im Recht 0%
Hausbau, Architektur

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