Hausplanung: Was kostet ein Architekt und wie läuft´s konkret ab?

4 Antworten

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Also jetzt mal ne klare Antwort. Architektenkosten hängen von den Kosten für Baukonstruktion und von den Kosten für technische Anlagen (Heizung/Sanitär) ab. Kosten für Technische Anlagen sind dabe nur bis 25% von den kosten für die Baukonstruktion voll anrechenbar, der Rest nur halb. Baukosten würde ich mindestens 275,- Euro je m3 Raum annehmen. D.h. für ein normales EFH ergibt das in etwa reine Baukosten (Ohne Nebenkosten/Notar etc.) von 250.000,- Euro. Für dies Summe kostet dich die EIngabeplanung in etwa 7000,- Euro brutto bei Mindestsatz. Wichtig sind die bautechnischen Nachweise und der Entwässerungsplan (ENEV-Nachweis/Brandschutznachweis). Dies sind Besondere Leistungen und verhandelbar. Die Bautechnischen Nachweise sind jedoch zwingend notwendig, auch wenn das manche anders sehen wollen (Nichtvorhandensein bei Kontrolle wird mit Geldbußen bestraft). Wenn du sagst dein Bruder will, individuell planen dann ist ein Statiker auch wichtig. In Bayern benötigst du für die Eingabe immer die Unterschrift eines Statikers bzw. Bauvorlageberechtigten für Statik. Statiker rechnen auch nach HOAI haben aber ein wenig mehr Spielraum bei Anrechenbaren Kosten und der Schwierigkeit. Statik kostet dich für die Eingabe dann um die 2000,- bis 3000,- Euro.

Jetzt musst du nur noch einen Architekten finden der für Mindestsatz arbeiten kann/will. Sehr wichtig ist auch die korrekte Ausführungsplanung als Grundlage für eine korrekte Bauausführung. Kostet bei genanntem Beispiel in etwa 5.500,- Euro brutto.

Bei Fertighausanbietern zahlst du im Übrigen diese Kosten auch, nur sind die dann im Paket geschickt versteckt und du bezahlst Sonderwünsche und Nachweise (v.a. Entwässerungsantrag) noch Extra.

Was hier geschrieben wurde von wegen man kann sich sein Haus am heimischen PC mit nem Programm von Mediamarkt oder Saturn selbst planen, ist unglaublicher Schwachsinn. Allein schon die korrekte Umsetzung der einzelnen Verordnungen erfordert Erfahrung und Fachwissen, dass selbst das beste Programm einem selbsternanntem Allround-Fachmann nicht geben kann.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen, Grüße aus Bayern


robi187  17.03.2017, 09:38

ich bin zwar für ein steuerberater aber vieles kann man aus dem progamme ersehen die dann zu fragen beim steuerberater führen?

das selbst gilt bei den Architekt? oder haben die was zu verheimlichen? z.b. die gebührenodung und die vielen  kopie?

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Hallo mike8819,

natürlich ist es erst einmal wichtig, einen passenden Architekten zu finden. Hier sollte man sich im Freundes- und Bekanntenkreis umhören….postive Erfahrungen sind hier ein guter Wegweiser.

Dann setzt man sich mit den beiden ersten Favoriten, eventuell auch drei zu einem unverbindlichen Gespräch zusammen. Welche Referenzbauten gefallen, wie viel Erfahrung hat der Architekt, ist er gut regional eingebunden (Handwerker/Bauamt etc.). Denn hier sollte die Chemie stimmen, da man bei einem Neubau von der Planung bis zur Fertigstellung ca. 1-2 Jahre rechnen und in dieser Zeit Seite an Seite arbeiten muss.

Die HOAI ist ein transparentes Regelwerk und führt dazu, dass Sie wissen, was Sie bezahlen. Das Honorar ist kein Geheimnis, sondern ein Rechenexempel, das der Architekt Ihnen erklären kann – und sollte. Und keine Angst: Kein Architekt wird Sie beim Betreten seines Büros gleich zur Kasse bitten.

Das Architektenhonorar ist abhängig von

• den anrechenbaren Baukosten; dies sind im Wesentlichen die Kosten für die Herstellung des Gebäudes

• der Schwierigkeit der Bauaufgabe; ein Veranstaltungsgebäude mit komplizierter Konstruktion und Technik ist natürlich aufwändiger zu planen als ein Einfamilienhaus

• dem Umfang der Leistungen; werden in neun Leistungsphasen untergliedert und - falls Sie den Architekten nicht mit allen Leistungen beauftragen - prozentual abgerechnet

• ihrer Vereinbarung mit dem Architekten; sie können den nach HOAI vorgeschriebenen Höchst- oder Mindestsatz oder einen Betrag dazwischen vereinbaren

Die Leistungsphasen des Architekten sind

  1. Leistungsphase Grundlagenermittlung: Der Architekt ermittelt gemeinsam mit dem Bauherrn die exakten Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben - Kosten 2 % des Gesamthonorars.

  2. Leistungsphase Vorplanung: Mittels Strichskizzen und Zeichnungen im geeigneten Maßstab nehmen die Vorstellungen des Bauherrn erste Gestalt an. Der Architekt klärt die Realisierbarkeit und erstellt eine erste Kostenschätzung. Kosten 7 % des Gesamthonorars.

  3. Leistungsphase Entwurfsplanung: Der Architekt fertigt Schnittzeichnungen, Grundrisse und Außenansichten an, in der Regel im Maßstab 1 : 100. Hinzu kommen eine Baubeschreibung des Hauses und eine Kostenberechnung. Kosten: 15 % des Gesamthonorars.

  4. Leistungsphase Genehmigungsplanung: Der Architekt reicht die notwendigen Baugenehmigungsanträge im Namen des Bauherrn bei der zuständigen Behörde ein und erwirkt damit die Baugenehmigung. Kosten: 3 % des Gesamthonorars

  5. Leistungsphase Ausführungsplanung: Nach Erteilung der Baugenehmigung fertigt der Architekt genaue Zeichnungen im Maßstab 1 : 50 an, wichtige Details in größeren Maßstäben. Kosten: 25 % des Gesamthonorars

  6. Leistungsphase Vorbereitung der Vergabe: Der Architekt arbeitet eine genaue Massenberechnung und Leistungsbeschreibung für die Handwerker aus und versendet diese als Ausschreibung an Firmen. Kosten: 10 % des Gesamthonorars

  7. Leistungsphase Mitwirkung bei der Vergabe: Der Architekt prüft die eingehenden Angebote und erstellt einen Kostenanschlag. Kosten: 4 % des Gesamthonorars

  8. Leistungsphase Objektüberwachung: Der Architekt kontrolliert die Arbeiten auf der Baustelle. Wenn ein Auftrag ausgeführt wurde, nimmt er die Arbeiten mit dem Bauherrn ab und prüft die Rechnungen. Kosten: 32 % des Gesamthonorars

  9. Leistungsphase Objektbetreuung und Dokumentation: Der Architekt stellt alle wichtigen Dokumente zusammen und übergibt sie dem Bauherrn. Kosten: 2% des Gesamthonorars

In der Regel macht das Architektenhonorar bei Neubauten ca. 15 bis 12 Prozent der Gesamtkosten der Baumaßnahme (ohne Grundstückskosten) aus. Bei Umbauten im Bestand liegen die Architektenhonorare meist etwas höher (ca. 17 bis 15 Prozent der Gesamtkosten), weil Umbauten deutlich komplexer sein können als Neubauten und der Architekt mehr Planungsaufwand hat. Da die Honorarordnung das Architektenhonorar degressiv ausgestaltet, gilt folgende Faustregel: Je höher die Gesamtkosten der Baumaßnahme ausfallen, desto niedriger fällt das Architektenhonorar im Verhältnis (prozentual) dazu aus.

Kurzes unverbindliches Beispiel:

Wenn man alle Leistungsphasen in Anspruch nehmen möchte, kommt bei einem Einfamilienhaus von anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 250.000,- € ca. 32.500 € plus gesetzliche Mehrwertsteuer zusammen. Nimmt man die Planung nur bis zur Genehmigung in Anspruch (nicht empfehlenswert - da ab dann die fachliche Betreuung bei der Ausschreibung, Detailplanung und Bauausführung fehtl!! ) ca. 8.800 € plus gesetzliche Mehrwertsteuer.

Bitte bedenken: Der Architekt ist Fachmann und kann schon bei einem gemeinsamen Rundgang mit seinen Hinweisen dabei helfen, einige Tausend Euro zu sparen. Er kennt die Einsparpotenziale beim Bauen, die Tücken und die Kostenfallen. Nicht so einfach zu beantworten, aber auch nicht so kompliziert, wie man meint. Man baut zum Glück meist ja nur einmal im Leben!

Viel Erfolg bei der richtigen Wahl! Eva


robi187  17.03.2017, 09:52

ich hatte mal einen architekt, und meinte bin zu frieden mit ihm? dann wollte ich eine erddruck garage und ging wieder zu ihm. und zu bauunternehmer. die sagte alle kein problem und als ich nach dem preis fragte traf mich der schlag. denn ich wuste das erste angebot reicht nie?

leider bestädigte der architekt diese preise. denn er kommt ja auch geld von dieser kosten?

ich selbst kam auf die idee zu fragen was ist der unterschied zu erddruckgarage und kellerbau?

also ging ich zu einer kellerbaufetigteile firma und fragte was es kosten wird mit 40cm erde darauf?

ein Gala hat die grage dann gebaut. und ich habe leicht 30 000€ für eine doppeltgarage gespart:

auch die architekten kosten senkten sich auf die bauleitung:

soeviel zu beratung von architketen?

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Für Architektenleistungen gibt es die HOAI als gesetzliche Honorarvorschrift. Da steht drin, was ein Architekt alles machen muss und wieviel Geld er dafür bekommt. Offiziell sind Unterschreitungen der HOAI verboten; mit arbeitslosen Architekten kann man aber zu handeln versuchen.

Diese Kosten sind in den Kosten der Fertighaushersteller immer eingeschlossen, denn sie entstehen auch für Fertighäuser.

Architekten oder Ingenieure muss man auch als "bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser" beauftragen, um einen Bauantrtag stellen zu können.

Im übrigen:

Wer Zahnweh hat geht ja auch nicht zum Klempner, nur weil der billiger ist!


mike8819 
Fragesteller
 28.02.2012, 20:04

Wer Zahnweh hat geht ja auch nicht zum Klempner, nur weil der billiger ist!

Absolut! :)

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sk8goat  29.02.2012, 08:10

Ein gern genommener Irrtum (oft von Architekten selbst):

  1. Die HOAI ist keine gesetzliche Honorarvorschrift.
  2. Unterschreitungen der HOAI sind weder offiziell noch inoffiziell verboten. Auch wenn das die Architektenkammern gerne anders darstellen, tatsächlich können und dürgen Architekten auch anders abrechnen.

Trotzdem würde ich dazu raten einen Architekten zu beauftragen und diesen nach HOAI zu bezahlen.

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Seehausen  29.02.2012, 09:20
@sk8goat

Das ist ein gerne von Bauherrenvertretern verbreiteter Irrtum. Natürlich ist die HOAI geltendes Recht.

Wer als Entwurfsverfasser auftritt muss sich an die HOAI halten, sonst bekommt er standesrechtliche und wettbewerbsrechtliche Probleme. Und die öffentliche Hand muss sich auch an die HOAI halten. Private haben nur meistens das Glück, dass kein Kläger vorhanden ist, auch wegen Beweislage.

Ich kenne aber sehr viel Architekten, die wegen Unterschreitung der HOAI hereingefallen sind !!!

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ardesign  02.03.2012, 05:15
@sk8goat

sk8goat: Bitte erzählen Sie hier keine Märchen!

Selbstverständlich ist die HOAI eine gesetzliche Honorarvorschrift und geltendes Preisrecht für die Erbringung von Planungsleistungen! Sie ist für Architekten und beratende Ingenieure ebenso bindend wie die Gebührenordnungen anderer freier Berufe, etwa für Ärzte oder Steuerberater. Die HOAI gilt grundsätzlich für die Erbringung der darin beschriebenen Leistungen und selbst dann, wenn diese Leistungen nicht von ausgebildeten Architekten und Ingenieuren erbracht werden.

Die HOAI ist eine gesetzliche Vorschrift des Bundes und nicht etwa der (Länder-) Architektenkammern oder Ingenieurkammern.

Wenn Unterschreitungen gerade im Bau privater Wohnhäuser gelegentlich vorkommen und nicht rechtlich verfolgt werden, ist das dem Grundsatz "Wo kein Kläger, da kein Richter" zuzuordnen. Meist gilt dann auch das angelsächsische Sprichwort "You get what you pay for", denn da die Gebührensätze der HOAI bei ornungsgemäßer Leistungserbringung ohnehin eher knapp bemessen. Einen Architekten oder Statiker, der hier "verhandlungsbereit" ist, würde ich niemals beauftragen - Ärger ist dann vorprogrammiert.

Im Übrigen sind auch mir Fälle bekannt, in denen Architekten wegen Unterschreitung der HOAI-Sätze von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen und von Berufsgerichten zu Geldstrafen verurteilt worden sind.

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Allein die Konstruktionszeichnug für den Neueinbau einer Gaube plus architektonischer Überwachung hat vor 15 Jahren mal 8.000,- DM gekostet.

Ein ganzes Haus wird einige 10.000,- Euros kosten mittlerweile! Kommt auf die Größe an.


mike8819 
Fragesteller
 28.02.2012, 19:31

Krass, echt so teuer ...

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