3 kinder (3,7,9) alleinerziehend und ärger mit jc

ich bin allein erziehend mit drei kindern,meine kleinste ist gestern 3 geworden ich habe vor ca 6 wochen das glück gehabt einen 450 € job zu finden den ich zeitlich so einbinden kann das ich keine betreuungs schwierigkeiten für meine kinder habe. am freitag habe ich im briefkasten eine einladung vom jobcenter bekommen ich dem sie mich für einen termin einladen( mit rechtsfolge belehrung natürlich) in dem sie mir die arbeits aufnahme (maßnahme etc) aufzwingen wollen. ich rief den sachbearbeiter eben an da ich keinen sinn in dem termin sehe ,weil ich ja bereits aus eigener bemühung einen job gefunden habe und den jetzt auch nicht aufgeben möchte.

nun zu meiner frage: DARF ER MICH ZWINGEN MEINEN JOB WIEDER AUFZU GEBEN ?

DARF ER MICH SANKTIONIEREN WENN ICH ES ABLEHNE IRGENDWELCHE MA?NAHMEN ZU MACHEN?

ich finde es schrecklich das man sich darauf versteift alle in irgendwelche sinnlosen maßnahmen zu stecken hauptsache die nr ist vom tisch. ich bin weder faul noch dumm, ich habe drei kinder für die ich sorgen will und muss .ich habe die kinder nicht aus langeweile bekommen und meinen willen selbst was zu tun habe ich bewiesen in dem ich mir ohne aufforderung den job gesucht habe! also bitte keine kommentare wie "haste angst vor arbeit" oder"typisch alleinerziehende faul unorganisiert" oder" was haste gedacht kinder kriegen und nur auf der couch sitzen ".....bla bla solche dinger brauch ich nicht. mir ist diese frage wichtig weil ich einfach nicht als marionette des sachbearbeiters gelten möchte!

alleinerziehend, Hartz IV, Jobcenter, 450-Euro-Job
ALG1 und das Jobcenter und die Arbeitsagentur kommen nicht zu Potte

Hallo,

Mittlerweile hab ich keine Ahnung wie ich mich noch verhalten soll. Ich bin Ende 2013 leider Arbeitslos/Arbeitssuchend geworden. Habe auch brav alles gemeldet und entsprechende Anträge (ALG1 und ALG2) ausgefüllt und abgegeben.

Laut der der BAFA habe ich bzgl. des ALG1 einen Restanspruch von 50 Tagen für den Zeitraum 28.12.13-16.2.14.

Das JC hatte auch einen "Erstattungsanspruch" von Rund 52€. Wenn ich jetzt bei der BAFA anrufe und nach den Bearbeitungsstand frage, dann wird mir gesagt dass noch nichts weiter einsehbar ist (Alle Schreiben außer keine Bewilligung.) und die das nochmal an die Leistungstabteilung geben können.

Als ich beim JC angerufen habe, bekam ich allerdings die Aussage, dass die sogenannte "Bezifferung" am 3.2.14 (!!) an die BAFA gesendet wurde.

Entsprechend wieder bei der BAFA gemeldet und gleiches spiel wie oben.

Ich habe zwar Geduld, aber hier geht es um eine Leistung die mir zusteht und die Bearbeitung ist schon lange überfällig.

Was kann/sollte man hier am besten machen? Sozialgericht einsetzen oder Gerichtsvollzieher . -Ist in Leipzig auch schon vorgekommen

Nachtrag:

Ps. Die BAFA gab an, dass das ALG1 entsprechend am 16.2. ausgelaufen ist (die 50Tage stehen mir dennoch zu) und ich entsprechend beim JC einen Änderungsbescheid des ALG1 beantragen......

JC gibt an, dass das ALG1 in den aktuellen Bescheid berücksichtigt wurde ........ Bezüglich der Bezifferung , welche die BAFA nicht hat, wurde nochmal eine Anfrage an die Leistungsabteilung gestellt. Ich solle nochmals 48 Std. abwarten........................

So jetzt bin ich grad leicht verwirrt.

Alle Seiten Haben jetzt nochmal mächtig Druck.

Persönlich Druck machen 33%
Anrufen und Druck machen 33%
Rechtliche Schritte einleiten (Sozialgericht / Gerichtsvollzieher) 33%
Warten 0%
Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG I, ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV, Jobcenter, sgb 2
Mit 21 jahren von Zuhause rausgeschmissen was nun?!

Hi Leute...

Ich versuche mich mal kurz zu fassen:

Ich Habe diesess jahr meine ausbildung aus grund schulischer fehlender grundkenntnise abgebrochen und bin nun drann das ich abendschule oder ähnliches machen kann denn ich könnte meine ausbildung am 1.8.2014 noch mal von vorne beginnen vorraussetzung sind halt das das mit abendschule und alles läuft :) diesbezüglich war ich aber auch schon beim amt :) ... nun habe ich mich aber mit meiner mutter gestritten und sie meinte doch ich solle ausziehen und blah... und ich kann nicht mehr bis zum 1.8 zuhause bleiben... nun die frage/n an euch:

  1. Was nun?!
  2. bei wem muss ich mich melden?!
  3. .Kann ich irgendwie von irgendwelchem amt finanzielle untterstützung bis dahin bekommen?!

ich habe mich schon teilweise informiert.. aber dennoch nicht wirklich was rausgefunden... nur etwas mit Bafög was ich nun auch genauer nachschauen werde... aber wäre cool wenn jemand was von euch weis.. ob es irgendein schlupfloch gibt irgendwie bis zum 1.8 an geld zu kommen... und an eine wohnung... oder kann ich mir so eine wohnung suchen und irgendwie bis dahin finanzielle hilfe beantragen?!...

P.s kommt mir nicht mit irgendwelchen vorwürfen wie auf den meisten foren... ihr wisst nicht wieso weshalb warum also haltet euch dort bitte etwas zurück danke :) und danke für eure hilfe schon mal :) und endschuldigt meine schreibfehler ich bin einfach noch aus dem häuschen... :x

online, Finanzen, wohnen, Unterhalt, Hartz IV, Streit
Kann mir das Arbeitsamt mein Trinkgeld wirklich als zusätzliches Gehalt anrechnen?

Hallo,

ich arbeite in einem Restaurant als Aushilfe im Service derzeit auf Gleitzonenbasis. Da mir dieses Geld allein nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten habe ich bereits Anfang September beim Jobcenter den Antrag zur Aufstockung durch Alg II gestellt und erst Monate und etliche Beschwerden bei sämtlichen Stellen später nun endlich meinen Bescheid erhalten, der mich jedoch alles andere als zufrieden stellt, da ich quasi so gut wie gar nichts dazu erhalte, da mir das verlangte, anzugebende Trinkgeld in voller Höhe als zusätzliches Gehalt angerechnet wurde, sodass ich mich frage, ob dies überhaupt rechtens ist oder wenigstens nur anteilig anzurechnen ist?

Auf weitere Rückfragen zu Zahlungseingängen auf mein Konto habe ich angegeben einmal auf einer Spielbank sowie ein weiteres Mal beim Onlinegaming etwas gewonnen zu haben und selbst dies wurde mir in voller Höhe wie Gehalt angerechnet. Ich meine, was ist das für ein Humbug, angenommen ich hätte nicht gewonnen, sondern mehrere hundert Euro beim Spielen verloren, würde mir das Jobcenter diese Verluste doch sicherlich auch nicht erstatten, insofern auch hier meine Frage, ob solch eine Vorgehensweise überhaupt gesetzlich ist und auf welche Paragrafen sich solch eine Entscheidung stützt bzw. wie ich am besten gegen solch einen Bescheid vorgehen kann.

Vielen Dank für eure Antworten

Finanzen, Geld verdienen, spielen, Geld, Gehalt, Arbeitslosengeld, Gesetz, Arbeitsamt, arbeitslos, Hartz IV, Jobcenter, Jura, Konto

Meistgelesene Beiträge zum Thema Hartz IV