Hallo liebe Mitglieder,

ich stehe in einem festen Arbeitsverhältnis in Vollzeit und bin seit gerade mal 7 Monaten in Elternzeit. Mein Elterngeld habe ich mir auf 2 Jahre aufgeteilt. Mein Mann ist schon seit längerem leider arbeitssuchend, dass heißt wir haben nach der Mutterschutzzeit hartz 4 beantragen müssen, weil mein Mann auch keinen Anspruch auf Harz 4 hatte, als ich noch arbeiten ging. Da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind, habe ich jetzt eine Einladung vom Jobcenter zu meiner zukünftigen beruflichen Perspektive bekommen??? Muss ich da wirklich hin? Kann ich denen offen sagen, dass ich nicht arbeiten möchte und bis zum 3 Lebensjahr meines Kindes es selbst betreuen möchte oder können die mir bzw. Meinem Mann was kürzen oder mich zwingen frühzeitig arbeiten zu gehen? Nach 13 Jahren Berufsleben in Vollzeit wird mir das ja wohl vergönnt sein, mein Kind ein wenig zu genießen oder?! Danke für eure Antworten im voraus.

LG Anna