Hallo zusammen!

Vor kurzem hatte ich einen Wildunfall mit dem Wagen. Dank meiner Versicherung und meiner bisherigen Schadenfreiheit, erhalte ich nun eine Rückzahlung bzw. Erstattung, die sich wie folgt zusammensetzt:

  1. Wertminderung : Eine zusätzliche Leistung zum ausgleich einer Wertminderung am KFZ. 10% der Reparaturkosten.
  2. Gebührenerstattung für Wildbescheinigung
  3. Rep-Kosten-management: Die Erstattung der Selbstbeteiligung.

Nun ist es so, daß der Schaden ja KOMPLETT von der Versicherung übernommen wurde, incl. der Selbstbeteiligung. Lediglich die Gebühren für die Wildbescheinigung musste ich vorstrecken. Ich bekomme also den Betrag ausgezahlt, als Folge meiner Versicherungskonditionen.

Fällt das nun unter "Entschädigungsleistungen für einen Vermögens- oder Sachschaden" oder wird mir das nicht angerechnet?