Erstattungsansprüche Jobcenter bei nachträglicher Rentenbewilligung?

Ich habe rückwirkend ab 2010 Rente bewilligt bekommen, und war von 2010 bis 2011 beim Jobcenter gemeldet aufgrund der Grundsicherung, man schickte mich dann aufgrund meiner durch Krankheit verursachter Arbeitsunfähigkeit zum Sozialamt von dem ich bis Anfang diesen Jahres dann meine Grundsicherung bekam, von dort schickte man mich weiter zur Deutschen Rentenversicherung, Rente wurde rückwirkend bewilligt ab 2010. Die

Da die Rente rückwirkend bewilligt wurde, stellten sämtliche Leistungsträger (Jobcenter, Landkreis, AOK) ihre Erstattungsansprüche gegenüber der RV. Der Landkreis(Soziamt) und die Krankenkasse haben ihre Erstattungen rückwirkend erhalten. Nach Schreiben der RV wurde aber das Jobcenter bei den Erstattungen unberücksichtigt, auf meine Nachfrage bei der RV warum das so sei, sagte man mir dass ein neues Gesetz in Kraft getreten ist wodurch das Jobcenter unberücksichtigt bleiben müsse, genaueres konnte man mir auch nicht sagen. Die Differenz also von dem Zeitpunkt aus ausgehend hat die RV mir dann auf mein Konto ausbezahlt.

Das Jobcenter macht ihre Erstattungsansprüche weiterhin gegenüber der RV geltend. Kann das Jobcenter die Erstattungsansprüche auch gegenüber dem leistungsempfänger geltend machen??

Hier: (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-erstattungsansprueche-des-jobcenters-769.php) Zu Erstattungsansprüchen des Jobcenters an andere Leistungsträger (§§ 102 ff SGB X) wird es regelmäßig nur dann kommen, wenn das Jobcenter rückwirkend unzuständig geworden und der Anspruch auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) dadurch rückwirkend entfallen ist. Sofern der zuständige Leistungsträger schon an den Antragsteller gezahlt hat, ist ein Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X ausgeschlossen. Ein Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X schließt aufgrund § 107 SGB X eine Aufhebung und Erstattung nach §§ 45, 48 und 50 SGB X gegenüber dem Leistungsempfänger aus. Sofern also ein Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X geltend gemacht wird, dürfen keine Aufhebungs- und Erstattungsbescheide nach §§ 45, 48 und 50 SGB X erlassen werden. Diese wären vielmehr automatisch rechtswidrig. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) steht dem Leistungsträger, der vorläufig oder zu Unrecht geleistet hat, auch kein Wahlrecht zwischen einer Aufhebung nach §§ 45 bzw. 48 SGB X oder der Geltendmachung eines Erstattungsanspruches nach §§ 102 ff SGB X zu. Ein Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X geht aufgrund § 107 SGB X generell vor. D.h. das Jobcenter kann nur vom zur Leistung verpflichteten Leistungsträger die Erstattung der dann zu Unrecht erbrachten Leistung verlangen, nicht jedoch vom Leistungsempfänger.

Rente, Recht, Erwerbsminderungsrente, Gesetz, ALG II, Erstattung, Hartz IV, Jobcenter, Rentenversicherung
Hartz 4 auf Darlehensbasis aufgrund fristloser Kündigung?

Hallo zusammen,

brauche HIlfe für eine Freundin:

Kann es wirklich stimmen, dass wenn man fristlos gekündigt wurde und vielleicht sogar noch selber daran Schuld war und nun arbeitslos ist und gleich ins Hartz 4 rutscht, die gewährten Leistungen irgendwann wieder zurückzahlen muss?

Auf der Niederschrift steht:

"Aufgrund der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist zu prüfen, in wie weit diese Kündigung einen "Sperrzeittatbestand" nach den Bestimmungen der Bundesagentur für Arbeit nach sich ziehen würde.

Sollte ein "Sperrzeittatbestand" erfüllt sein, ist nach § 31 SGB II die Regelleistung im ersten Schritt für 3 Monate um 30 % zu kürzen.

Ferner ist gesondert zu prüfen, in wie weit dann sämtliche an Sie gewährte Leistungen einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nach §34 SGB II von Ihnen nach Ende des Hilfebezuges zu erstatten.

Dies ist gleichzeitig Ihre Anhörung nach §24 SGB X zu der evtl. eintretenden Kürzung des Kostenersatzes.

Wie ist das dann? Für 3 Monate weniger Geld zu erhalten ist ja noch eine nachvollziehbare Sanktion. Aber dann alles nach dem mein Hartz 4 Bezug enden würde wieder alles zurückzuzahlen ist ja unzumutbar. Was ist wenn man über 1 Jahr keine Arbeit findet? Da schuldet man ja dem Staat schon 10.000 EUR. Geht das überhaupt? Oder verstehe ich da was falsch???

Bitte um Hilfe!! Vielleicht kennt sich jemand damit aus.

Danke!

Viele Grüße Tom

Hartz IV, Jobcenter, Sozialhilfe
Alg 2 Antrag / Vorzeitige Auszahlung

Nachdem ich grad super schnell und sehr Hilfreich Antwort erhalten habe versuche ich gleich nochmal mein Glück da mir noch mehr Fragen auf der Seele Brennen.:)

Wie folgt, bin ich gezwungen Alg 2 Überbrückend zu Beantragen (erst Termin ist schon erfolgt, Anrags Unterlagen habe ich bereits erhalten, Abgabe Termin ist am 15 diesen Monats).

Mein Problem ist das es aktuell Finanziel sehr sehr eng bei mir aussieht . Konto bereits tief im Minus , Rechnungen , Miete und Co müssen aber ja trotzdem beglichen werden. Aber wie man ja weiß kann es etliche Wochen dauern bis der Antrag auf Alg 2 durch ist und die Auszahlung erfolgt ist.

Ich habe nun schon sprichwörtlich bis zur letzen Minute gewartet und versucht selbst irgendwie über die runden zu kommen (eben Konto und Ersparnisse bis zum letzen Ausgereitz und Aufgebraucht) aber irgendwan ist halt leider das Ende meiner Möglichkeiten erreicht:(.

Zwar bin ich auch Intensiv auf Arbeitssuche, hoffe da ergibt sich auch schnell etwas..aber auch da dauert es ja bis zum ersten Lohn. Zulang, selbst wenn ich morgen Arbeit finde um noch über die runden zu kommen:(.

Deswegen meine Frage: Es gibt ja die Möglichkeit Antrag zu stellen auf Vorzeitige Auzahlung der zu Erwartenden Leistungen (genauen Paragraphen usw habe ich gerade nicht zu Hand.) Nur bin ich grad sehr unsicher wie genau ich das ganze angehen soll.

Reicht ein Formlosen schreiben dazu?(wo ich eben erkläre das ich in Finanzieler Not bin den Paragraphen rein schreibe und gleich Belege dazulege das ich wirklich kein geld habe mehr ?)

Kann ich damit ´´jetzt sofort´´ einfach zum Amt gehen?

Muss ich warten bis zum Abgabe Termin und dann mit sagen?

Muss ich noch irgendwelche Nachweiße oder ähnliches erbringen?

Wie Argumentiere ich allgemein?

Was tun wenn ich abgewimmelt werde?

Fragen über Fragen. :( Ich würde so gern ganz drauf verzichten aber kann einfach nicht mehr und möchte nun alles richtig machen und habe Angst aus unwissen etwas falsch zu machen dabei .

Vlt kann mir jemand Tipps geben, hat selber schon Erfahrungen damit gemacht???

Ich bin schon jetzt über jeden sinnvollen Ratschlag Dankbar!!!

Mfg

ALG II, Hartz IV
wie kommt man aus der erwerbsminderungsrente wieder raus?

man kann es kaum glauben.

aufgrund irgendwelcher papiere, die sich zugeschoben wurden, ist meine rente seit paar monaten durch, ohne, dass man mich dazu gefragt hat, dass mich irgendein amtsarzt gesehen hat.

und arbeitsamt wollte mich raus haben, wegen den zahlen.

ich habe mit dem arbeitsamt die ganze zeit noch geredet gehabt, wegen nem eur-job oder sonstwas und nebenbei lief die rente, was ich nicht wusste.

und nu dacht ich mir, diese rentenzeit warte ich ab. bevor das arbeitsamt wenn ich direkt zurückgehe, richtig übel mit einem umgeht.

wenn ich einen erneuten rentenantrag stelle, schreibe ich, dass ich arbeiten kann, dass ich um prüfung bitte.

und nu sagte mir wer, ne so einfach geht es nicht, wenn das arbeitsamt für dich nicht zahlen will, dann kommst eben zu 100 % auf grundsicherung und nicht direkt wieder zum jobcenter, auch wenn die rente nicht mehr zahlen würde.

müssen die einen nicht wieder annehmen beim jobcenter, wenn der anspruch auf rente nicht mehr gegeben wäre, wegen arbeitsfähigkeit?

wie kann man es denn machen, wenn man wieder auf arbeitsfähig laufen wollen würde?


( es gab nie eine situation im arbeitsleben oder massnahme vom jobcenter, dass ich nicht arbeiten könne, nur der mögliche anspruch in zusammenhang mit nem klinikaufenthalt hat ausgereicht - persönlich wurde ich von der rentenstelle nicht gesehen )

Arbeit, Rente, Hartz IV, Jobcenter, Rentenversicherung
alleinerziehende mutter mit 3 kindern wieviel hartz 4 steht mir zu?

hallo leute....

ich hab da mal ne frage, undzwar eine bekannte von mir hat sich von ihrem ehemann getrennt. sie hat 3 kinder 3, 5 und 8 jahre alt. sie bekommt im moment geld vom staat. ob jetzt hartz 4 oder alg 2 weiss ich selbst leider nicht weil ich mich mit dieser materie selbst noch nie auseinander gesetzt habe.

sie sagte mir das sie im moment von ca. 990€ im monat leben muss... also sprich die wohnung inkl. nebenkosten werden übernommen, und sie bekommt unterhaltsvorschuss 430 + 560 kindergeld mit dem sie das tägliche leben bestreiten muss....

jetzt meine frage: ist das korrekt mit den zahlen? da sie selbst momentan aufgrund der alter der kinder nicht selbstständig arbeiten geht also auch keinen nebenverdienst oder sonstige einkünfte hat. mir persönlich erscheint das ein bisschen wenig, da sie ja auch für den unterhalt der kinder aufkommen muss sprich schulbücher klamotten, essen , spielsachen etc.

mir ist klar das familien in so einem notstand etwas kürzer treten müssen. doch erscheint mir 990 € für 3 personen für einen ganzen monat doch recht wenig.

ich kann euch leider nicht die kaltmieten und nebenkosten auflisten weil ich das hier als gefallen schreibe weil mit die kleine leid tut. und ich ihre papiere nicht zur hand habe.

jedoch erscheint es mir persönlich seltsam das da nur geld aus ich sag mal " kindersachen" reinkommt sprich unterhaltsvorschuss + kindergeld... bekommt sie als erwachsener mensch den selbst garnichts?

und falls doch wieviel und was müsste sie dafür tun?.... es wäre nett wen mir jemand mal genau erklären könnte wie das ganze ablaufen müsste sprich auflisten wieviel sie zu kriegen hat und woher welches geld kommt?

vielen dank im voraus für die antworten

mfg

alleinerziehend, Hartz IV
Hartz 4: Umzug nach Ende des Bewilligungszeitraums?

Hallo liebe Leute,

ich schildere mal kurz meine Situation.

Ich bekomme Arbeitslosengeld 2 in Berlin. Meine Partnerin studiert eine Stadt weiter - etwa 50 km entfernt in Brandenburg. Nun möchte ich zu ihr in die selbe Stadt ziehen, weil das Pendeln auf Dauer sehr stressig ist, und vorallem ins Geld geht (Wir haben jedoch NICHT vor eine Bedarfsgemeinschaft zu gründen!). Ich selbst arbeite grad als Selbstständiger in Berlin (Saisonarbeit im Tourismus-Bereich). Beim jobcenter habe ich noch den Status als "Selbstständiger in der Gründungsphase" und werde daher grad von Arbeitsvorschlägen verschont. Gefördert bekomme ich diese Selbstständigkeit nicht. Falls die Frage aufkommen sollte: Ich bin noch keine 25.

Nun zur Problematik.

Ab Ende Oktober werde ich keine dauerhafte Arbeitsgrundlage in Berlin haben (zu kalte Temperaturen und keine Touristen), und habe bisher nur kleinere, gut bezahlte, aber unregelmäßige Honorar-Jobs in Aussicht. Da ich auch schon ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft in der Stadt meiner Partnerin in Aussicht habe, wäre ein Umzug für mich die eindeutig beste Lösung. Nun habe ich mir Rat bei beiden jobcentern eingeholt. Fazit: Zwar kann ich halbwegs problemlos aus Berlin wegziehen und mich abmelden, jedoch brauche ich eine Umzugsgenehmigung von Berlin, UM MICH in Brandenburg ANMELDEN ZU KÖNNEN. Und da liegt der Hase begraben. Es gibt keinen triftigen Grund, dass ich umziehe. Einzig eine Arbeitsplatz-ZUSAGE in der Stadt meiner Partnerin würde dem Abhilfe verschaffen. Jedoch bin ich als Selbstständiger nicht auf der Suche nach einem erneuten Angestelltenverhältnis - und in meinem Bereich finde ich dort nichts Dauerhaftes...

Die Idee.

Mein Bewilligungszeitraum endet zum 30.11.2013. Meine Überlegung war jetzt, dass ich den aktuellen Bezugs-Zeitraum einfach auslaufen lasse, keinen Antrag auf erneutes Hartz 4 in Berlin stelle, und mich dann einfach Mitte Dezember in der neuen Stadt anmelde. Da ich zudem kaum Besitz habe und den Umzug praktisch mit dem PKW eines Freundes absolvieren könnte, würde ich beim jobcenter nicht mal zwingend einen Antrag auf Umzugskosten stellen (zumindest bin ich nicht darauf angewiesen).

Die Zweifel.

Ich stelle mir vor, dass ich nicht der erste Mensch bin, der das versucht. Zudem ist es wohl auch nicht das Selbe sich (a) beim Jobcenter schriftlich ABZUMELDEN mittels Veränderungsmitteilung ("Ich brauche kein Geld mehr"), und sich dann 2 Wochen später wieder neu woanders anzumelden; oder (b) den Bewilligungszeitraum einfach AUSLAUFEN ZU LASSEN, um sich dann neu irgendwo anzumelden. In einem anderen Forumsbeitrag laß ich zudem, dass - sollte ich dennoch einfach umziehen - die Leistungen für mehrere Monate ganz gestrichen werden würden.

Die Frage.

Hat jemand von euch Ideen, wie ich diesen Umzug am cleversten über die Bühne bringen kann? Im Idealfall ohne meine Leistungsbezüge für mehrere Monate zu unterbrechen.

Danke für eure Ratschläge!

Joan

Hartz IV, Jobcenter
Umzug ohne Genehmigung in ein anderes Bundesland

Hallo,

ich bin 25 Jahre alt, komme aus der Medienbranche und bin seit fast 1,5 Jahren arbeitslos. 1 Jahr habe ich von meinen Ersparnissen gelebt und bin dann leider zum Jobcenter gegangen,als die Ersparnisse zu Ende waren. Mir wurde damals vom Arbeitsvermittler empfohlen in die Medienstadt Berlin zu ziehen, weil in Berlin viel mehr Arbeitgeber sind als in unserer Kleinstadt. Trotzdem wollte man mir keine Genehmigung für den Umzug geben und ich musste den Umzug von meinen Ersparnissen bezahlen.

Ich habe die Ablehnung schriftlich bekommen und in dem Schreiben stand drin, dass das Jobcenter mir keine Genehmigung gibt und ich mir in Berlin eine Wohnung suchen soll und mich an die Mietobergrenzen halten soll, die vom Jobcenter Berlin dann übernommen werden müssen.

Ich bin jetzt nach Berlin gezogen, habe mich an die Mietobergrenzen gehalten , gab meinen Antrag auf ALG2 bei der Lesitungsabteilung des Jobcenter Berlin ab und erlebte einen Schock!

Der Sachbearbeiter von der Lesitungsabteilung sagte, dass Berlin mir ohne die Gehnemigung von meinem alten Jobcenter die Miete nicht bezahlen kann. Mir werden nur die Regelleistungen bezahlt.

In dem Schreiben von meinem alten Jobcenter stand aber etwas ganz anderes und im Internet steht auch, dass ein Umzug ohne Genehmigung erlaub ist.

Ich habe schon meinen Mietvertrag in Berlin unterschrieben, habe mich beim Meldeamt registriert und warte mit sehr großer Angst auf die Antwort des neuen Jobcenters in Berlin.

Ich habe Angst, dass mir die Miete ohne die Genehmigung vom alten Jobcenter nicht bezahlt wird. Vielleicht hatte mein neuer Sachbearbeiter auch keine Ahnung?

Ich freue mich auf Eure Antworten!

ALG II, Hartz IV, unterkunftskosten
Kündigung wegen Eigenbedarf, Räumungsklage droht, was tun?

Hallo,

Ich bin Mama von 2 Kindern und erhalte Arbeitslosengeld 2. Mein Verlobter ist erst seit kurzem zu uns gezogen und macht gerade hier einen Deutsch-Integrationskurs, damit ich ihn hier melden kann und er arbeiten kann. Ich habe seit April letzten Jahres Probleme mit meiner Vermieterin, die mich hier raushaben will ohne Grund bis dato. Ich habe auch schon meinen Anwalt eingeschaltet letztes Jahr und wir konnten einer Kündigung immer widersprechen. Nun habe ich aber im Juli eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zum 31.10.2013 erhalten vom Anwalt meiner VErmieterin und versäumt, rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Jetzt habe ich wieder einen Brief von diesem Anwalt erhalten, dass ich bis morgen (13.09.13) bescheid geben soll, ob ich zum 31.10.13 ausziehen werde oder nicht, damit er Räumungsklage erheben kann. Ich suche seit über einem Jahr nach Wohnungen und mir wird immer abgesagt, zu 80% weil ich Arge 2 bekomme und 20% weil wir zu 4 sind. Kann meine Vermieterin mich wirklich so rausschmeissen? Ich muss dazu sagen, dass ich einen unbefristeten Mietvertrag habe und es nie zu Schwierigkeiten kam, bis sie damit angefangen hat. das Mietverhältnis hat am 01.07.2011 begonnen. Was kann mir passieren? und wie muss ich nun reagieren? Was soll ich ihrem Anwalt schreiben und wie soll ich vorgehen? Ich bekomme keinen Beratungshilfeschein mehr vom amtsgericht und habe kein geld jedes mal 150 euro meinem anwalt zu zahlen. HILFFEEEE bitte!!

Kündigung, Hartz IV, Räumungsklage

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