Ich weiß das ein Auto nur ungefähr 7500 Euro wert sein darf, ohne dass es auf das Vermögen angerechnet wird. Fährt ein Hartz-IV-Empfänger ein teureres Auto, kann er den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe verlieren. Aber darf ich ein Auto und ein Motorrad besitzen wenn es den Wert ( 7500 Euro ) nicht übersteigt ?