Hallo,

ich bekomme seit 3 Monaten Hartz4 und fange ab dem 17.03. (also jetzt in 2 Wochen) ein Masterstudium an. Immatrikuliert bin ich bereits, familienversichert hab ich mich auch wieder (bin unter 25) und BAföG-Antrag ist auch schon gestellt (Bewilligungszeitraum 01.04.2014 - 31.03.2015).

Meine Frage jetzt: Ich hab grad im Jobcenter angerufen, dass sie mir eine Verzichtserklärung schicken sollen, damit ich mich vom Hartz4 abmelden kann. Die Dame meinte aber, dass ich das Geld für den März 2014 zum Teil (etwa die Hälfte) zurückzahlen muss, weil ich ja ab dem 17.03. wieder Student bin. Mein BAföG bekomme ich aber wie gesagt erst zum 01.04. bezahlt, d.h. ich bin dann sozusagen vom 17.03. bis 31.03. ohne Geld.

Bin ich wirklich verpflichtet, die Hälfte des Geldes vom März was ich bekommen habe zurückzuzahlen? Was ist, wenn ich denen vom Jobcenter eine Bescheinigung zeige, dass ich das BAföG erst zum 01.04. bekommen werde, kann ich dann das komplette Geld vom März behalten vielleicht?