Hallo... und Hilfe wegen eines leidigen Problems. Ich habe bereits einige ähnliche Threads gelesen und mich informiert, wann man als "Bedarfsgemeinschaft" gilt, aber ganz schlüssig bin ich mir noch nicht. Die Situation ist folgende: Ich habe letzte Woche mein Studium beendet und plane, aus der WG auszuziehen. Wenn ich nun zu meinem Freund ziehe und einen Untermietervertrag abschließe (natürlich mit Einverständnis des Vermieters), dann scheint das ja für das Amt noch lange nicht Beweis genug zu sein, dass es sich um keine Bedarfsgemeinschaft handelt, oder? Ich meine, die 1-Jahres-Frist haben wir noch lange nicht erreicht, wir haben getrennte Konten und alles... aber wie ist das mit dem gemeinsamen Haushalt? Gelten wir als BG, nur weil mein Freund, der natürlich NICHT für alles aufkommen möchte, recht gut verdient und uns beide über die Runden bringen könnte? Ist er überhaupt verpflichtet, dem Amt Einblick in seine finanzielle Gelegenheiten zu geben? Dürften wir uns die Wohnung richtig teilen oder sollten wir WG-mäßig strikt trennen? Oder ist das widersinnig, wenn ich beim Amt angebe, dass ich zu meinem Freund ziehe und dann getrennte Betten und Zahnputzgläser präsentiere? Ich würde mich über jeden Ratschlag freuen.... LG