Hallo, meine Frau und ich haben zwei Kinder. 0 (Geburt Oktober 2013) und 3 (Geburt Juni 2010) Jahre alt.

Ich bin selbstständig und befinde mich seit dem 25.12.2013 bis zum 24.12.2014 in Elterzeit für unseren jüngeren Sohn und erhalte Elterngeld.

Für unseren zweiten Sohn hat die Mutter die ersten beiden Monate nach der Geburt, Elternzeit genommen und ich also die Monate 3-14.

Für unseren ältesten Sohn haben wir bisher die ersten 14 Monate Elternzeit verbraucht, die genommen werden müssen, wenn man Elterngeld beantragt. Somit sind laut meiner Rechnung noch 22 der 36 Elternzeitmonate für unseren älteren Sohn übrig, die uns laut Gesetz als Eltern zustehen.

Nun meine Frage:

Erhalten wir als Familie Harz IV ab dem 25.12.2014 wenn: - ich als Vater ein weiteres Jahr Elternzeit für unseren jüngeren Sohn nehme (25.12.2014 bis 24.12.2015) also seine Elternzeitmonate 15-26 - meine Frau mit Ihrem Arbeitgeber abstimmt, dass Sie ab 25.12.2014, 12 Monate der Elternzeit für unseren älteren Sohn nimmt, die laut Gesetzt in Absprache mit dem Arbeitgeber bis zum 8. Lebensjahr genutzt werden kann, also seine Elternzeitmonate 15-26

Wir wären in diesem Fall ab 25.12.2014 beide zu Haus, und hätten kein Einkommen, müssten also Anspruch auf Harz IV haben?

Dank für Eure Antworten im Voraus.

LG