Mein Mann befindet sich zur Zeit im Krankenhaus des Maßregelvollzuges. Wir haben ein gemeinsames Kind und ich erhalte zur Zeit Arbeitslosengeld II. Nun habe ich vom Jobcenter die Aufforderung erhalten Unterhaltsvorschuß zu beantragen, da unser gemeinsames Kind Anspruch auf Unterhalt hat. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus des Maßregelvollzuges wohnt mein Mann wieder bei mir. Ist es gesetzlich wirklich so, dass ich Unterhaltsvorschuß beantragen muss? Wenn mein Mann wieder zuhause ist, dann müssen WIR den Unterhalt zurück zahlen. Ich würde es verstehen, wenn ich von meinem Mann aus freien Willen getrennt bin, aber so?!
JVA und Unterhaltsvorschuß?
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