meine frage ,habe heute einen neuen bescheid des jobcenters bekommen dieser ist aber nur vorläufig -so stehts geschrieben . begründung dies beruht auf §40 absatz 2 nr 1 sgb2 in verbindung mit §328 absatz 1 satz 1 sgb 3. Zusätzlich der satz eine endgültige Bewilligung kann erst nach vorlage aller leistungsrelevanten unterlagen entschieden werden.
Wer ist fit und erklärt dies einmal in ganz einfacher sprache^^
meinerseits habe ich alles eingereicht es wird bis jetzt nichts gefordert. Hoffe das klärt sich ,brauch keine ärger^^