Status "ausbildungssuchend" ohne mein Wissen und Einverständins wieder geändert, ist das rechtens?

Werte Community, ich ersuche Rat in folgender Sachlage. Ich bin 22 und im Moment ALGII-Empfänger und zwar selbstständig, das nur am Rande. Am 4.11.2013 habe ich mich in der Agentur für Arbeit ordnungsgemäß "ausbildungssuchend" gemeldet, um weiter Kindergeld zu bekommen, und vor allem weil es tatsächlich so ist. Zu dem Zweck gab es mehrere Termine bei einer ansässigen Berufsberaterin, die mir meinen Status "ausbildungssuchend" schriftlich bestätigte, wie ich gerade sehe. Mehrere Termine und es wird klar wie mein weiterer Weg aussieht. Wir sind uns einig, ein duales Studium soll es sein und ich bekomme obendrein alle Betriebe von ihr mit, bei denen ich mich bewerben kann. Gesagt getan. Es besteht kein weiterer Bedarf an Terminen, es ist ja alles gesagt was gesagt werden kann, der Weg klar vorgezeichnet. Jetzt bei Ablauf der Bewerbungsfrist kamen die ersten Einladungen zum Vorstellungsgespräch eingeflogen. große Freude aber auch Sorge - es würde sehr teuer werden,einige Gespräch finden 500 km entfernt statt. Ich gehe also zu bereits bekannter Agentur und beantrage diesbezüglich Unterstützung bzw. Kostenübernahme. Dies ist nicht wirklich unkompliziert aber was solls. Ein ganz anderes Problem macht mir zu schaffen. Die durchaus unfreundliche Sachbearbeiterin grinst mir ins Gesicht das ich seit Februar 2014 gar nicht mehr als "ausbildungssuchend" gemeldet bin. 'Wie kann das sein?' entfährt es mir, ist mir doch bewusst wie fundamental wichtig dieser Status für den Kindergeldanspruch ist. 'Meine Berufsberaterin habe mich abgemeldet, es sei ja alles zum Abschluss gekommen' bekomme ich entgegnet. Ich falle bald aus allen Wolken und bin ratlos. Denn schließlich muss sich verkürzt folgendes Abgespielt haben: Ich habe den finalen Berufsberatungstermin (ca. Januar/Februar 2014) in dem mir alle in frage kommenden Betriebe ausgehändigt werden. Ich freue mich und tigere sofort rüber in den Jobclub und bewerbe mich auf ebendiese Betriebe. In der Zwischenzeit ändert meine Berufsberaterin ohne mein Wissen oder Einverständnis meinen Status von "ausbildungssuchend" auf "nicht ausbildungssuchend". 'Logisch' denk ich jetzt, schließlich sucht man ja natürlich keine Ausbildung mehr wenn man sich auf eine Bewirbt (Achtung Ironie im letzten Satz). Ich bin ratlos und ein wenig verzweifelt wie mit einem so umgesprungen wird. Wir reden hier mal eben locker 1500€ Kindergeld das die dann mangels Anspruch wieder haben wollen. ist das so rechtens? Was kann ich tun. Mir geht es hier vor allem um den Kindergeldanspruch. Freundliche Grüße toaskIV

Ausbildung, Recht, Agentur für Arbeit, ALG II, Berufsberatung, Hartz IV, Kindergeld, Ausbildungssuchend
Jobcenter reagiert nicht / zahlt kein Geld obwohl alle Papiere in Ordnung sind. Was tun?

Hallo Zusammen!

Habe Mitte Juli einen Weiterbewilligungsantrag gestellt (Bearbeitungszeit 2 Wochen). nach 2 Wochen bekomme ich ein Brief dass ich Bafög-Bescheid vom Vorher nachreichen soll, nach noch 3 wochen sollte ich Zeugnis schicken, nach 2 wochen später schriftlich vom Bafög-amt dass ich kein Anspruch auf Bafög mehr habe. das letzte habe ich Mitte September nachgereicht. seitdem keine Briefe mehr, aber auch keine Reaktion von denen.

Abgesehen davon dass es mit Nachreichen zu lange gedauert hat, sagen Telefonisten dort "hmm ich weiss es nicht warum das noch nicht bearbeitet wurde, gebe ich weiter...". Auf die Frage "was kann ich tun damit es endlich mal klappt" sagen sie "warten" und "vorbeizukommen lohnt sich nicht".

  • was kann man machen damit es schneller geht? Der Vermieter hat im August noch einen Vollstreckungsbescheid beantragt und droht jetzt mit Kündigung, genauso schlecht sieht es mit Krankenkasse, Strom/Gas usw aus.

  • was kann ich machen wenn ich von meinem Vermieter gekündigt werde?

Kein Geld, kein Job (für meinen Job muss ich noch Weiterbildung machen, was Jobcenter bezahlen wollte (1200euronen, 1 Monat, Geld als Ex-Azubi habe ich nicht). ohne diese habe ich 0,1% Chance was zu finden, überall steht dass diese Weiterbildung vorhanden sein muss). Bitte um die Hilfe, bin zum 2ten Mal bei dem JObcenter und kenne mich absolut nicht aus, im Internet kann ich kaum was finden (((((((((((((

Danke im Voraus

Miete, Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Jobcenter
Vater kann keinen Kindesunterhalt zahlen wegen eventuellen Hartz 4 Bezug

Hallo alle zusammen,

ich beziehe momentan Arbeitslosengeld 2, habe eine Tochter die im November 12 Jahre alt wird, bin alleinerziehend. Der Vater hatte bis Juli einen Job, hatte auch bis dahin immer Unterhalt gezahlt (Mindestunterhalt 272,-€). Er hatte nie lange einen Job, also nicht ein ganzes Jahr voll gearbeitet. Bei seinem letzten Job hat er mit seinem Chef ein Aufhebungsvertrag vereinbart (verstehe ich nicht so ganz warum er das gemacht hat) nun hat er 3 Monate eine Sperrung, sagt zu mir er wisse noch nicht wann er wieder zahlen könne, ob er Arbeitslosengeld oder Hartz 4 bekäme. Hä, was ist das den für ein gelabere. Wie auch immer, Fakt ist das meine Tochter im November 12 Jahre alt wird, ich dann auch keinen Unterhaltsvorschuss bekommen werde. Das Jobcenter von mir, weis bescheid. Ich habe vom Jugendamt eine Bescheinigung bekommen das der Vater wegen Arbeitslosigkeit nicht Zahlen kann, das wollte das Jobcenter haben. Ich muss dazu noch erwähnen das ich von April bis Ende August einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma hatte die mir aber dann leider zum 15.09.2014 kündigen musste, da sie keinen Folgeauftrag für mich hatten, deshalb musste ich wieder einen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen. Hatte im Weiterbewilligungsantrag auch mitgeteilt das der Unterhalt sich ab November erhöht auf 334,-€ (Mindestunterhalt) da meine Tochter 12 Jahre wird. Bekam dann auch den Bewilligungsbescheid wo die 334,-€ bereits mit angerechnet sind. Bekam dann 2 Tage später die Mitteilung vom Vater das er keinen Unterhalt mehr zahlen kann. Für Oktober habe ich keinen Unterhalt bekommen. Für den Monat Oktober müsste ich doch noch Unterhaltsvorschuss bekommen, oder? Was passiert dann ab November, da bekommen ich keinen Unterhaltsvorschuss, und vom Kindesvater wohl auch nicht. Was muss ich tun? An wenn muss ich mich wenden?

Schon mal Danke für eure Antworten.

Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Jobcenter, Jugendamt, Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss
wird mir nachzahlung vom kindergeld vom jobcenter angerechnet?

Hallo damen und herren .... ich habe eine frage zum Kindergeld ..... undzwar habe ich eine ausbildung als sozialassistentin gemacht lebte zu der zeit mit meinem freud und meiner tochter in einer gemeinsamen wohnung mein freud war in montage arbeiten und verdiente nicht schlecht. ich beantragte kindergeld und bekam promt eine ablehnung von der familienkasse dort stand der paragraph 1516 i drin ... soweit wie ich es weiß steht im paragaph 1516 i soetwas drin wenn die mutter durch folgen der schwangerschaft keine beschäftigung mehr ausüben kann muss der kindesvater unterhalt leisten .... war doch bei uns nicht so ich hatte eine ausbildung. naja aufjedenfall als ich meine ausbildung nach 2 jahren erfolgrich abgeschlossen habe wurde ich alg2 empfänger und die sagen mir ich sollte nochmals kindergeld beantragen. hab ich gemacht per telefon und hab denen gesagt das ich kein kindergeld bekommen hab ... da sagte die frau zu mir es sei ein irrtum gewesen mir das kindergeld abzulehnen und das mir kindergeld aufjedenfall zusteht. naja nun bekomme ich eine dicke nachzahlung und jetzt meine kronkrete frage kann das jobcenter mir jetzt wegen der schusselligkeit der Familienkasse das ganze kindergeld anrechenen ? es wäre ja der hammer weil ich ja zu der zeit wo mir kindergeld zugestanden hätte kein alg 2 bekommen hab .... danke im vorraus für euere antworten

ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Kindergeld
Schwanger, Freund verdient, bekomme ich Hartz 4?

Hallo Leute, ich habe eine Frage und hoffe jemand kann sie mir beantworten. Hab zwar schon im Internet rum geguckt und vieles schon gelesen, bin aber trotzdem bisschen von im unklaren.

Ich bin schwanger und wohne mit meinem Freund (Kindesvater) über einem Jahr zusammen. D.h. wir sind laut Gesetz eine Bedarfsgemeinschaft. Durch meine Schwangerschaft habe ich meinen Job verloren, der war bis ende August befristet und wurde nicht verlängert. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I habe ich nicht, da ich nur 10 Monate Sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe. Jetzt muss ich Hartz 4 beantragen. Meine Frage wäre jetzt ob ich überhaupt etwas vom Staat bekommen würde, weil mein Freund selbst ein festes Einkommen hat ca. 1300,- Netto. Davon bezahlt er Miete 390,- warm und es kommen noch andere sämtliche Rechnungen dazu, die aber ja nicht berücksichtigt werden. Da wir ja eine Bedarfsgemeinschaft bilden muss er laut Gesetz für mich aufkommen, d.h. alle meine Rechnungen plus da ich nicht mehr gesetzlich krankenversichert bin muss er meine Krankenversicherung ca. 200€ im Monat auch noch für mich zahlen. Das alles macht mir ziemlich Angst, wenn ich alles zusammen rechne bleibt für uns nicht einmal was zum Essen kaufen übrig. Laut den online Hartz 4 Rechner steht mir ca. 200€ zu. Im Internet habe ich schon ziemlich viel gelesen, dass wenn der Freund so viel verdient, würde einem nix mehr vom Staat zu stehen und der Freund muss dann für alles aufkommen. Wird der Regelsatz bei einer Bedarfsgemeinschaft 352€ nur für den Antragsteller berechnet, oder auch für die Person, die mit im Haushalt lebt?

Ich hoffe auf schnelle und hilfreiche Antworten.

Schwangerschaft, Hartz IV
Heizung und Warmwasser - Guthaben wir mit Hartz 4 vom Arbeitsamt zurückverlangt?

Hallo zusammen,

Ich freue mich dieses Jahr ein großes Guthaben in meiner Jahresabrechnung der Warmwasser- und Heizkostenabrechnung feststellen zu können, denn somit hat sich das Sparen und Frieren gelohnt und ich kann mit dem Guthaben wenigstens meine Stromnachzahlungen ausgleichen, die leider fast immer anfallen, da ich leider ziemlich alte elektronische Geräte besitze die ordentlich Strom ziehen. Da ich derzeit Hartz 4 beziehe habe ich leider auch nicht die finanziellen Mittel mir stromsparendere neue Geräte anzuschaffen. Wenn ich es könnte wäre es für mich eine langfristig lohnenswerte Investition z.B. einen neuen A+++ stromsparenden Kühlschrank anzuschaffen, damit die Stromrechnungen am Jahresende nicht immer explodieren. Doch unmöglich in meiner derzeitigen Situation, und Anträge auf Beihilfe werden beim Arbeitsamt leider auch abgelehnt, mit dem Vermerk man müsse so etwas von seinem Grundbedarf anschaffen und es gäbe ja auch noch die Sozialkaufhäuser ( in denen ich auch nichts besseres finde als das was ich bereits besitze..)

Im Großen und Ganzen hatte ich nun gehofft ich könnte das Minus der Stromrechnung mit dem Plus der anderen Nebenkosten ausgleichen, doch das Arbeitsamt fordert dieses Guthaben komplett ein und die Stromnachzahlung muss ich nun von meinem Grundbedarf bezahlen.

Ich kann nachvollziehen, dass das Amt dieses Guthaben einfordern will, den schließlich finanzieren sie die ja auch die Warmmiete. Es fühlt sich halt nur so unfair an, wenn man sich bemüht und es schafft, durch Sparen und Frieren, sogar noch unter das Existenzminimum zu fallen und weitaus weniger zu verbrauchen als einem "zusteht". Und den "Gewinn" dieses Jahres dann vollkommen abtreten muss und nur noch mit einem Berg Schulden dasteht. Den ich leider in Kauf nehmen muss, wenn ich nicht in absehbarer Zukunft auf Dosen- und Trockennahrung, Kerzenlicht und Morsezeichen umsteige...

Gibt es denn irgendeinen Ausweg aus diesem Dilemma? Ich weiß, viele werden nun vorschlagen "finde einfach nen Job", aber ohne nun weiter ausholen zu wollen ist meine Situation leider vorerst nicht zu verändern. Also bitte nur Ratschläge von Leuten, die annehmen können, dass ich noch eine Weile auf die finanzielle Unterstützung des Jobcenters angewiesen sein werde.

Danke im Vorraus schonmal!

Arbeitsamt, Hartz IV, Nebenkostenabrechnung
Junges Paar bekommt Nachwuchs - Neue Wohnung - ALGII

Hallo :)

Mein Partner & Ich erwarten bald unerwarteten Zuwachs und suchen deshalb eine neue Wohnung.

Im Moment bin ich bei meinem Vater gemeldet, wohne aber seit 2,5 Jahren bei meinem Partner.

Er ist seit kurzen arbeitslos und bekommt ALGII.

Ich habe bis vor kurzem eine Ausbildung absolviert- Habe jetzt aber ein Beschäftigungverbot bekommen.

Nun stellt sich uns die Frage, ob wir uns zusammen eine neue Wohnung suchen sollen oder ob ich weiterhin bei meinem Vater gemeldet bleiben sollte.

Er weiß nicht, wie schnell er neue Arbeit findet und ist im Moment auch dabei sich selbstständig zu machen - Was wohl aber die nächste Zeit trotzdem nicht reicht, um davon leben zu können.

Im Moment wohnt er in einer Wohnung in Thüringen die 240KM + 100NK kostet und 61m² groß ist - Diese hatte er aber gemietet, als er noch gearbeitet hat - Wir haben Wohnungen gefunden die z.B. 200KM + 150 NK kosten aber 80m² haben.. Dürfte er diese mit ALGII anmieten, obwohl sie viel zu groß ist -> Aber wenn der Preis stimmt? Bzw. er selbst (wie jetzt schon) den Rest aus "eigener" Tasche bezahlt? Oder könnte er beim Amt angeben, dass er etwas mehr Raum braucht, damit sein Kind in öfter "besuchen" kann bzw. bei ihm schläft?

Unser Problem ist, dass wir nicht wissen, wieviel Geld uns übrig bleibt, wenn er keine Arbeit findet und ich nicht arbeiten kann/darf..

Ich bedanke mich schon einmal für jede Antwort.. Schönen Abend noch :)

Wohnung, Baby, ALG II, Hartz IV
Schulden! Pleite! Und nun?

Hallo,

ja, ich habe selbst Bockmist gebaut und bin mir dessen bewusst. Ich habe auch daraus gelernt, so viel sei sicher und es wird mir nie wieder unterlaufen! Ich habe einen monatlichen Schuldenberg von gut 800€ - angesammelt bei Banken (Kredite), Versandhäusern und Kreditkarte sowie ein Inkassounternehmen (Neckermann machte dicht, Zahlung vergessen, irgendwann kam das Inkassobüro). Diese Verbindlichkeiten habe ich noch 6 Jahre lang auf mir sitzen (Kredite gehen bis 2020). Ich kann noch ganz normal meine Miete und den Strom zahlen, aber das war es dann fast auch schon. Einen Nebenjob habe ich in Betracht gezogen, aber durch meinen Hauptberuf (Vollzeit) bin ich zu stark eingebunden und ich war für alle Nebenberufe nicht flexibel genug.

Es ist nicht einmal der monatliche Ballast, es sind vor allem die 6 Jahre, die ich damit noch leben muss. Selbst Schuld hin oder her, aber ich kann nachts nicht mehr schlafen, freue mich gar nicht mehr auf mein Gehalt - weil eh alles wieder verschwindet - und muss mich fast komplett vom Sozialleben ausklammern, weil wie gesagt nichts da ist. Ganz zu Schweigen von Geburtstagsgeschenken für die Eltern/Freunde. Von Urlaub fange ich gar nicht erst an. Manchmal möchte man sich einfach den Strick nehmen. Das werde ich nicht tun, aber es ist einfach bitter.

Vor allem wenn ich berechne, WAS ich ohne diesen ganzen Mist im Monat zur Verfügung hätte. Ich könnte leben wie die Made im Speck (für meine Verhältnisse).

Jetzt habe ich gelesen, man solle in so einem Fall jegliche Zahlungen an die Gläubiger einstellen, seinen normalen Lebensunterhalt bezahlen (Miete, Strom, Nahrung) und eine Verbraucherinsolvenz beantragen. Letzteres würde ich wirklich machen, denn dann hätte ich "nur" noch 300€ monatlich zu bezahlen (pfändbares Einkommen). Aber soll man wirklich die Zahlungen an Banken etc. einstellen? Da kommt man doch erst recht in Teufel's Küche, oder? Die wollen dann ja gleich alles haben und der Gerichtsvollzieher klingelt an der Tür.

Ich will hier nicht jammern, denn ich bin mir meiner Schuld wie gesagt bewusst. Aber ich suche ernst gemeinten Rat. Ich überlege, ob ich zur Caritas gehe? Ist das sinnvoll? Anwälte kosten doch ein Vermögen.

Mit freundlichen Grüßen

Kredit, Leben, Finanzen, Geld, Schulden, Bank, Hartz IV

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