Bewerbung ausdrucken nicht machbar aber Pflicht. Was tun?

14 Antworten

In einem Copyshop kannst du deine Bewerbung für kleines Geld drucken lassen. Wenn du dir eine Quittung geben lässt, kannst du diese Auslage vom Jobcenter wieder bekommen. Die 2 Euro sollten doch möglich sein, oder?

Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, für dich deine Bewerbungen zu verschicken oder auch nur auszudrucken..

Erstens ist es heute üblich, sich per Mail oder online-Formular zu bewerben, zweitens kann man seine Bewerbungen für ein paar Cents in Copy-Shops ausdrucken lassen. Dafür bekommt man eine Kostenerstattung vom Jobcenter, aus der sich, wenn sie pauschal geleistet wird, innerhalb kürzester Zeit zusätlich ein gebrauchter Drucker fianzieren lässt.

Übrigens kann man sich auch telefonisch oder persönlich bewerben.

Total minimales Problem meiner Meinung nach und ich verstehe nicht warum man sich da so quer stellt.

Das kostet teuere (Mann)arbeitszeit; die Vermittler/SB sitzen da nicht für lau rum, sondern haben echte Arbeit zu erledigen, anstatt den Copy-Sklaven zu spielen.

Chef der Sacharbeiterin verlangen ?

Bei dem wirst du höchsten Gelächter ernten bzw. auf Granit beißen.

du bekommst 5€ pro bewerbung, damit musst du deine kosten bestreiten können

also wirst du zu recht sanktioniert

den strom um hier zu schreiben,. hast du ja auch irgendwie, also muss das auch gehen

deine schuld


MrsApplebee  26.02.2014, 13:07

Die 5 Euro pro Bewerbung bekommt sie aber nur, wenn sie das ausgedruckte Anschreiben abgibt.

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Finds auch sehr unglaubwürdig, dass du niemanden kennst, der einen Drucker bestitzt..

Das Geld für die paar Ausdrucke wirst du wohl haben, immerhin gehts um deine Zukunft, das sollte es dir schon wert sein.

Bei uns im Jobcenter gibt es extra dafür einen Raum, wo man seine Sachen vom USB Stick ausdrucken kann. Verstehe nicht, warum das nicht in allen Städten so ist. Im gegenzug kann man sagen, das die meisten Unternehmen heutzutage ja eh lieber die Email Variante, der schriftlichen Vorziehen. Andererseits ist ein Drucker samt PC als "Luxus" eingestuft, wenn es nämlich notwendig wäre, würde es vom Amt gezahlt werden müssen. Also kann man da auch nicht von dir verlangen so etwas zu besitzen. Du kannst natürlich gegen die Sanktionierung widerspruch einlegen, das muss immer schriftlich sein. Aber ob du damit, dagegen ankommst, kann ich eigentlich kaum glauben, denn im Notfall könntest du die bewerbungen ja auch handschriftlich schreiben.