Schätzung des Wärmeverbrauchs angedroht, obwohl ich jederzeit erreichbar bin für Ablesung. Hilfe =(

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin am 1. März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. Mein Vermieter ist ein großes Wohnungsunternehmen in Hannover (GBH). Im April und im Mai bekam ich jeweils einen Brief von der GBH, in denen behauptet wurde, dass die Ablesung der Wohnungszwischenzähler sowie der Austausch der Messampullen an der Heizung nicht vorgenommen werden konnte, weil ich trotz mehrmaliger Benachrichtigung nicht anwesend war. Das Problem ist: Ich bekam nie eine solche Benachrichtigung! Ich sollte mich also immer bei der Firma (ISTA) telefonisch melden, die die Ablesung und den Austausch der Messgeräte vornimmt. Ich habe dort sowohl im April als auch im Mai angerufen. Im Mai wurde mir am Telefon gesagt, dass ich innerhalb der nächsten Wochen einen Termin zugeschickt bekomme. Ich habe bis heute keinen Termin zugeschickt bekommen! In den Briefen vom April und Mai schrieb mein Vermieter auch, dass mein Wasser- und Wärmeverbrauch geschätzt werden müsste, wenn ich mich nicht umgehend mit der Firma ISTA in Verbindung setze. Dies habe ich beide Male getan, aber mir wurde nie ein Termin zugeschickt.

Ich mache mir nun langsam Sorgen, dass ich zu Unrecht hohe Kosten bezahlen muss bei der Nebenkostenabrechnung, weil der Wärmeverbrauch nur geschätzt wird. Ich habe vor Sorge heute erneut bei ISTA angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass der Auftrag zum Austausch der Messampullen unter der Liegenschaftsnummer schon lange vorliegt, aber noch nicht ausgeführt wurde. Sie sagte, dass der Austausch der Messampullen schon bis Juni hätte erfolgt sein müssen. Sie beruhigte mich auch, dass noch kein Wärmeverbrauch geschätzt werden muss, da die Heizperiode seit meinem Einzug im März noch nicht da ist, weil wir es noch Sommer haben. Der Austausch der Messampullen sei aber trotzdem dringend. Die Dame erwähnte auch, dass unter der gleichen Liegenschaftsnummer noch mehrere Mieter betroffen sind, bei denen der Austausch der Messampullen bislang nicht vorgenommen wurde. Sie sagte, dass ich da nichts machen kann, sondern nur meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter. Sie sagte, dass sich meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter umgehend beim Kundencenter von ISTA melden soll und dort Druck machen soll, dass der Auftrag ausgeführt wird. Dieses komplette Gespräch teilte ich meinem Vermieter heute per E-Mail mit.

Nun mache ich mir Sorgen, dass mein Vermieter sich nicht bei ISTA meldet, da er schon damals immer schrieb, dass ICH mich bei ISTA melden soll wegen eines Termins. Was soll ich machen, wenn mein Vermieter sich nicht darum kümmert? Dann würde zu Unrecht mein Wasser- und Wärmeverbrauch GESCHÄTZT werden, obwohl ich jederzeit erreichbar bin. Müsste ich bei so einer Schätzung viel nachzahlen eurer Meinung nach oder eher wenig oder Garnichts? Ich beziehe ALG II und mache mir auch Sorgen um eine Mieterhöhung, falls durch die Schätzung eine hohe Nebenkostennachrechnung kommt. Was soll ich machen, falls sich mein Vermieter nicht bei ISTA meldet?

Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, ALG II, Hartz IV, Hausverwaltung, Nebenkosten
Rechtshilfe für mittellose Frau

Hallo ihr Lieben,

ich helfe zur Zeit einer Freundin die in Trennungsproblemen steckt, sie ist sehr überfordert, wir haben beide keine Ahnung von Scheidungsrecht und ich würde gerne versuchen hier mal ein paar Informationen zu bekommen. Schonmal Dankeschön im Voraus ;)

Zur Situation:

Sie lebt mit ihrem Mann in einer 3 Zimmerwohnung. Er ging ihr über 2 Jahre fremd, mit einer Nachbarin die vorher mit meiner Freundin gut befreundet war :( Diese Frau ist wiederum selbst verheiratet und hat auch noch Kinder. Meine Freundin und ihr Mann haben keine Kinder. Er hat zusätzlich zum Betrug auch noch über 30.000 Euro Schulden gemacht für seine Affäre und immer wieder kam es dadurch dazu das für den Monat nichts mehr zum leben da war. Er lügt sehr oft, ist rücksichtslos. Meine Freundin ist aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig und mittlerweile natürlich auch depressiv. Er geht arbeiten (Festanstellung) und hat ein Auto (sprich ist mobil) Die Mutter meiner Freundin starb vor einigen Monaten und somit ist sie, abgesehen von mir und meiner Unterstützung, komplett alleine. Ihr Mann will nun die Scheidung, das ist ja schon gut so, denn meine Freundin konnte diesen Schritt bisher nicht machen.

Aber nun zu meiner eigentlichen Frage bzw. Anliegen. Er will in der Wohnung bleiben und sagt, sie könne ja zu ihrem Vater aufs Land „abhauen“... Wir haben beide den Verdacht das er dort nur bleiben will um weiterhin diese Nachbarin in der Nähe zu haben. Meine Freundin bekommt selbst keinerlei Geld von Ämtern oder so, da er ja eine Arbeit hat. Er hat sich nun auch schon einen Anwalt genommen. Es kann doch nicht sein, das sie sich alles gefallen lassen muss und er kann bestimmen usw. Zumal sie beide in dem Mietvertrag drinstehen. Ihr Mann meinte dann: „Ach naja, unser Vermieter kann dich ja einfach raus streichen.“ Wir wissen schon dass das so nicht geht, der Vertrag gekündigt werden muss und für den der bleibt erneuert werden muss. Ach ja, dazu kommt auch noch das sie 2 Katzen und einen großen Hund haben, die auf jeden Fall bei ihr bleiben werden. Er hat Arbeit und ist mobil, für ihn ist es doch viel leichter umzuziehen...

Wie kann eine mittellose, betrogene Frau sich wehren? Wie kann sie sich einen Rechtsbeistand suchen? Ohne keinerlei eigenes Einkommen? Sie ist ja abhängig von ihrem Mann quasi. Sie will keinen großen Krieg, nichts von seinen Sachen, alles was sie möchte, ist in dieser Wohnung bleiben. Hat sie nach allem keine Chancen? Das kann doch nicht sein.

Was können wir tun? Wie ist die Rechtslage?

Falls ich andere wichtige Infos vergessen haben sollte, dann fragt danach, wie gesagt, ich kenne mich ja auch nicht aus.

Danke und liebe Grüße

Recht, Anwalt, Scheidung, Gesetz, Hartz IV
Wie lange dauert eine Zwangsvollstreckung?

Hallo.

Wir hatten ein Haus (mittlerweile verkauft), welches wir vermietet hatten. Die Mieter sind Anfang des Jahres ohne fristgerechte Kündigung einfach ausgezogen. Sie haben vom Tag ihres Auszuges an keine Miete mehr bezahlt, haben die Wohnung aber noch 2 weitere Monate belagert (ihre Sachen waren noch dort, Schlüssel wurden nicht zurück gegeben, etc.). Mittlerweile sind aber weg und wir haben das Haus verkauft.

Aufgrund der ausstehenden Mieten für die 2 Monate (insgesamt 900€) waren wir bei einem Anwalt und haben ein gerichtliches Mahnverfahren erwirkt. Das Verfahren ist jetzt soweit, dass wir eine Zwangsvollstreckung vornehmen können (Info vom Anwalt am Do, 10.07.14). Der Anwalt sagte, dass die ehem. Mieter der Zwangsvollstreckung noch 2 Wochen nach Zugang widersprechen können (wenn ich die Postlaufzeit von 1 Woche anrechne, also davon ausgehe, dass die Anwaltspost am Freitag, 18.07.14 bei dem Mieter eingegangen ist, wäre heute somit der letzte Tag an dem der Widerspruch möglich wäre). Wie läuft es jetzt weiter ab? Kommt jetzt der Gerichtsvollzieher und macht einen Termin mit dem ehem. Mieter zur Pfändung? Wie lange dauert es (wenn er etwas zu pfänden findet) bis wir unser Geld (oder wenigstens einen Teilbetrag) zurückerhalten? FALLS es zu der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung kommt, was ist die Konsequenz für den ehem. Mieter?

Es handelt sich um 2 Hartz IV Empfänger mti Kind (also keine großen Einkommensverhältnisse).

Da mein Anwalt im Urlaub ist, mir diese Frage aber auf der Seele brennt, frage ich euch.

Mieter, Mietrecht, Hartz IV, Zwangsvollstreckung
Anwartschaftszeit für ALG1 nicht erfüllt, ALG II nun rückwirkend?

Liebe Gute-Frage Community,

Ich habe folgendes Problem und benötige einen Rat dazu da ich mich mit ALG 2 nicht auskenne.

Am 11.03.2014 wurde ich bei meiner Arbeitsstelle gekündigt.

Am 13.03.2014 habe ich mich bei der für mich zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und mir wurden die entsprechenden Unterlagen für den Antrag auf ALG 1 (Vom Arbeitgeber auszufüllenden Bescheinigungen etc.)

Die Unterlagen sendete ich unverzüglich zu meinem ehemaligen Arbeitgeber,jedoch erhielt ich die Unterlagen erst am 10.06.2014 zurück.

Nach telefonischer Absprache bekam ich einen Termin zum 18.06.2014 um den Kompletten Antrag abzugeben bzw ihne zu prüfen.

Am 18.06.2014 wurde mir mitgeteilt dass ich aufgrund nicht erfüllter Anwartschaftszeit kein ALG1 bekommen könne. Dies wurde mir schriftlich bescheinigt und mir wurde gesagt ich solle mich mit diesem Schreiben beim Sozialamt bzw bei der Jobcom melden.

Dies tat ich sofort im Anschluss des gespräches.

Bei der Jobcom wurde ich dann kurz von einer Sachbearbeiterin beraten und Sie gab mir eine Mietbescheinigung zwecks Antrag auf Wohngeld.

Die Mietbescheinigung gab ich meiner mittlerweile Ehemaligen Vermieterin ab.Diese bekam ich zu Ende des Mietverhältnisses am 01.07.2014 wieder,da ich mein WG Zimmer kündigen musste, da ich Absolut keine Finanziellen Mittel mehr zu Verfügung hatte um die Miete zahlen zu können So bin ich nun am 01.07.2014 zu einem Freund der wenige Km entfernt wohnt gezogen.

Bei einem weitern Besuch bei der Jobcom wurde mir mitgeteilt dass der Ortsteil in dem mein Freund wohnt nicht in ihrem zuständigkeitsbereich liegt.

Heute, der 07.07.2014 habe ich mich beim zuständigen Bürgerbüro umgemeldet konnte jedoch zu keinem Sachbearbeiter der für Sozialleistungen zuständig ist.

Nun ist meine Frage:

Bekomm ich nun ALGII rückwirkend ab dem 13.03.2014 wenn ich mich auf http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__28.html berufe?

Einige Eckdaten zu meiner Person um die Situatuon übersichtlicher zu gestalten:

24 Jahre alt, Wohne seit über einem Jahr nicht mehr bei meinen Eltern, Meine eltern können keinen Unterhalt für mich aufbringen, da meine Mutter geringverdienerin ist und mein Vater Sozialleistungen bezieht, Wohne bei einem Bekannten, Gehe seit dem 01.02.14 zur Abendschule werde aber ab dem 21.08.2014 wieder Vollzeit zur schule gehen(Bescheinigungen liegen vor).Die Schule liegt im ca 40 Km entfernten Köln und ich werde dorthin umziehen müssen. Werde vorraussichtlich ab spätestens Mitte Juli noch einen Monat bei einem Callcenter angestellt

-Besteht ein rückwirkender Anspruch auf ALG 2 oder Wohngeld? -Welche weitere Leistungen stehen mir zu? -Muss bzw kann mir das Amt einen Umzug finanzieren (auch wenn ich in eine WG Ziehe?)

Ich hoffe Ihr seid so nett und könnt Abhilfe im Behörden-Jungle leisten und mir sagen was mir zusteht und wie ich es bekomme.

Vielen Dank im vorraus und einen (hoffentlich schönen sonnigen) Tag euch allen.

Micha

Arbeitslosengeld, Amt, Hartz IV, Sozialhilfe
Kind hat Angst vor KITA (HARZ4 Bezug, darf ich sie abmelden)?

Hallo Ihr Lieben, vorab! Ich bin niemand der zu faul ist zu arbeiten oder sich etwas erschleichen mag!

Ich habe folgendes Problem... Mein Kind (wird jetzt 3 Jahre) weigert sich seid Monaten in den KIGA zu gehen, schon am Morgen schreit & brüllt & tritt um sich weint wie verrückt das sie dort nicht hin möchte........ Den ganzen Weg dorthin sagt sie "Ich will nicht Kinder gehen" dort angekommen weigert sie sich rein zu gehen, & weint wieder. Laut Erzieher beruhigt Sie sich schnell wieder ist aber dennoch sehr zurück gezogen (Also ganz anders als zu Hause) spielt fast nur mit sich alleine.

Ich habe rausgefunden das sie richtig Angst vor einem Mitarbeiter hat, der dort Sachen repariert, & meine Kleine rennt jedes mal davon wenn sie ihn sieht. Dazu: Er reparierte einen Schirm im Innenhof, der wackelte (Das sagte meine Kleine) nun hat sie Angst, aber es soll wohl nichts passiert sein!)

Selbst am Wochenende sagt sie ständig "Ich will nicht Kinder gehen" & auch wenn Kita kein Thema ist.

Es ist einfach nicht mehr tragbar, sowohl für mich als auch für mein Kind, ich möchte das es ihr gut geht, & das tut es Ihr nur wenn Sie zu Hause ist. Wenn wir sie am Stück mal 4 Tage zu Hause hatten war alles gut und sie ist wieder richtig aufgeblüht, aber sobald sie wieder in die Kita geht, ist sie so anders....

Meine Frage Dazu:

Darf ich als Harz4 Empfängerin mein Kind von der Kita abmelden? Immerhin sehe ich das als schwerwiegenden Grund....)

Kinder, Angst, Erziehung, Hartz IV, Kindergarten
Was tun, wenn ALG II Weiterbewilligungsbescheid nie ankommt per Post?

Hallo,

ich habe 2 Mal beim Servicecenter im Jobcenter angerufen und beide Damen meinten zu mir, dass der Weiterbewilligungsbescheid am Mittwoch per Post rausgeschickt wurde. Die Post braucht normalerweise 1-2 Tage und heute nach 2 Tagen war immer noch keine Post im Briefkasten. Hier in Niedersachsen war gestern auch kein Feiertag (Fronleichnam), sodass man den Tag heute als 2. Tag zählen kann. Spätestens heute hätte der Brief also da sein müssen. Was soll ich nun machen? Ich habe Angst, den Bescheid nicht mehr zu bekommen und somit ab dem 1. Juli kein Geld mehr zu haben. Kann ich mir im JobCenter den Bewilligungsbescheid nochmal ausdrucken lassen, sodass man ihn mir vor Ort aushändigt oder geht das nicht? Habe Angst, dass man mich eventuell angelogen hat und mir gar kein Bewilligungsbescheid zugeschickt wurde. Oder ist das eher unwahrscheinlich, dass mich beide Damen angelogen haben? Die Post braucht doch normalerweise wirklich nur 1-2 Tage. Was kann ich machen, wenn ich den Bescheid nicht mehr bekomme? Muss ja von irgendetwas leben und die Miete/Strom bezahlen. Ist es denn möglich, mir den Bescheid im JobCenter von einem Bearbeiter ausdrucken zu lassen? Die müssten den ja eigentlich im PC gespeichert haben.

Danke im Voraus für Eure Antworten. Möchte nicht das ganze Wochenende mit einem belastenden Gefühl verbringen =(

Post, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, sgb 2, Bewilligungsbescheid
ALG2 Ehepartner ist Student und bekommt Stipendium

Meine Frage ist, in wie fern wird ein Stipendium angerechnet? Stipendiengelder sind ja zweckgebunden.

Ich finde irgendwie keine eindeutigen Regelungen dazu. Auf der einen Seite steht, es wird angerechnet, auf der andren Seite steht, es darf nicht angerechnet werden, wieder wo anders steht, es muss geprüft werden, ob es anrechnungsfähig ist, außer es ist weniger als die Hälfte des Regelbedarfs (da ist mein Mann mit dem Stipendium weit drüber) und wieder ganz wo anders steht, es wird verrechnet, aber nur mit seinem Bedarf, nicht mit dem der andren BG-Mitglieder, da er ja Student ist. Das verwirrt natürlich extrem.

Bei Stipendien ist es ja in der Regel so, dass ein Teil des Geldes für das Studium und die damit verbundene Forschung usw. verwendet werden muss (immerhin kann die Uni Nachweise verlangen, wofür dieses Geld verwendet wird) und ein Teil dem Lebensunterhalt dient. Diesen Teil könnte man ja nun mit dem ALG2, das ich für mich und meine Tochter bekomme, verrechnen.

Nun ist es aber so, dass laut dem Stipendienvertrag meines Mannes, das komplette Stipendiengehalt seinem Promotionsvorhaben zugeführt werden muss und nicht anderweitig verwendet werden darf. (Jedenfalls wird mit keinem Wort erwähnt, dass ein Teil davon für seinen Lebensunterhalt, geschweigedenn meinen oder den unsres Kindes, bestimmt wäre.)

Und versteht mich bitte nicht falsch, es geht mir nicht darum, dass so wenig wie möglich angerechnet wird, oder möglichst gar nichts, es ist reines Interesse, für den Fall, dass es rechtwidrig angerechnet werden sollte. Ich nehme an, dass das JC genau das versuchen wird. Was nicht schlimm wäre, bisher ging ich davon aus, dass es so wäre und fands sehr gut, denn mit Stipendium, Hilfsjob und Kindergeld haben wir weit mehr als jetzt mit dem ALG2. Es wäre nur doof, wenn mein Mann dann ärger mit der Uni kriegt, weil er das Geld zweckentfremdet verwendet und sich vertragsbrüchig macht. Da will man sich natürlich gegen absichern.

Ich würde mich freuen, wenn es hier irgendwen gibt, der da Genaueres zu sagen kann, ich würde mir den ganzen Stress mit dem JC sparen.

ALG II, Hartz IV, Stipendium
Umschulung ohne Hartz 4

Hilfe .... Ich wohne mit meinem Sohn und meinem Freund ( nicht der Kindsvater) in einer 3 Zimmer Wohnung seit einem Jahr. Dieses Jahr habe ich mit meinem Sohn Leistung bekommen da wir ein Jahr Probe wohnen beantragt hatten das heißt das dass Einkommen meines Freundes nicht mit angerechnet wurde. Nun war im Mai das Jahr vorbei und zack wurden mir die Leistung gestrichen. Nun zu meinem Problem. Im September 2013 habe ich vom Amt einen bildungsgutschein für eine Umschulung bekommen die ich seit dem mache. Da ich nun keine Leistung mehr bekomme ( ablehnungsbescheid letzte Woche bekommen) ist auch die Umschulung futsch. Diese möchte ich aber gern zu Ende bringen und dazu muss ich beim Amt gemeldet bleiben was nicht geht da mein freund genug verdient um uns mit zu versorgen. Nun fehlen mir 500 € im Monat, mit Ablauf der wiederspruchsfrist ist mein Sohn und ich nicht mehr versichert und meine umschulung darf ich dann auch nicht weiter machen. Die gute Frau vom Amt meinte dann muss ich halt ausziehen. Gibt es denn eine Möglichkeit die Umschulung fertig zu machen und weiter Geld zu bekommen ohne Auszug? Die Umschulung geht bis Mai 2015. einen Brief haben wir auch schon geschrieben das es dem Staat ja viel mehr kosten würde wenn ich ausziehe für ein Jahr da ich alle möbel neu beantragen müsste sowie renovierungskosten usw. ( alles im Haushalt gehört ihm). Das ist denen egal und daraufhin hab ich die Ablehnung bekommen. Mittwoch hab ich Termin beim Anwalt. Wollt mich aber hier mal informieren schon. Vielen Dank.

Hartz IV, Umschulung, Ablehnungsbescheid

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