Wird diese Beschwerde (Staatsanwaltschaft) Erfolg haben?

Hallo

vor einigen Tagen hatte ich Besuch von der Kriminalpolizei, wegen 184b StGb (Verbreitung kinderpornographischer Schriften).

Vorweg kann ich sagen, das ich nichts dergleichen gemacht habe. Ich war (angeblich) mit meiner alten Rufnummer in einer WhatsApp Gruppe, dort wurden im September 2019 6x kinderpornographische Bilder verschickt (nicht von meiner Rufnummer). Allerdings konnte es nicht das, dass ich die Bilder erhalten habe, da ich die Rufnummer seit August 2019 nicht mehr genutzt habe (sie war zu der Zeit allerdings noch auf WhatsApp angemeldet.

Im Durchsuchungsbeschluss stand geschrieben das nach Mobiltelefonen gesucht wird und wenn es nicht möglich ist, diese Vorort zu durchsuchen, sie beschlagnahmt werden.

Ich besitze zwei Smartphones, eines habe ich 2015 (Dezember) erworben und von diesem Zeitpunkt bis zum November 2019 genutzt (von Dezember 2015 - August 2019 auch mit der Rufnummer).

Nachdem es im November kaputt gegangen ist, habe ich mir im März 2020 ein neues Smartphone + neuer Rufnummer gekauft.

Bei der Durchsuchung gab ich dem Polizisten die PIN des neuen Smartphone, er hat es durchgeschaut und nichts verdächtiges gefunden.

Dann gab ich ihm das alte Handy, welches aber defekt ist.

Er nahm beide Handys mit aufs Kommissariat und sagte mir, er würde es sich anschauen und mich dann Mittags zur Vernehmung holen. Dazu kam es dann aber nicht, er rief an und meinte er hat beide Smartphones ins kriminaltechnische Labor übergeben, und in 3 Monaten werden sie wieder zu ihm zurückgeschickt.

Nun möchte ich wissen, kann ich beim Staatsanwalt der die Ermittlung aufgab, fordern mir das neue Smartphone wieder auszuhändigen?

Dafür wurde sprechen, dass..

  • das Handy erst 2020 erworben wurde, und man mit einem Blick sieht das die ältesten Dateien aus März 2020 (sprich gesuchtes Material da nicht drauf sein kann) (habe auch einen Nachweis wann das Handy erworben wurde)
  • ich es für schulische Zwecke benötige
  • sich die Rufnummer (also die SIM Karte) nie im neuen Handy befand (zu dem Zeitpunkt als ich das neue Handy erworben hatte war die Nummer nicht mal mehr angemeldet

Ich meine, ich finde es schon ziemlich frech was da abgezogen wurde. Ich kooperiere, gebe ihm sogar die PIN und er schickt es ins Labor?! Bei dem alten Handy verstehe ich es ja, weil es defekt ist und es nicht anders ausgewertet werden kann. Aber bei dem neuen Handy hab ich keine Worte für.

Glaubt ihr, es ist möglich, unter Rücksicht auf die anderen Punkte, dass ich das neue Handy wieder ausgehändigt bekomme?

Handy, Smartphone, Polizei, Recht, Justiz, Staatsanwaltschaft

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