Gewerbeanmeldung Nebentätigkeit = ALG Verlust?

Hallo zusammen,

kurz die Fakten. Ich bin ab 1. Mai ALG I berechtigt und werde mich selbständig machen.

Leider verzögert sich die Eröffnung (also die Zeit, bis ich etwas Geld einnehmen kann) noch bis Spätherbst, in den nächsten 3 Monaten wird nichts geschehen (da ruht alles bei den Ämtern ....), danach wird etwas umgebaut.

Ich möchte Existenzgründerzuschuss beantragen und habe auch ganz gute Chancen, das genehmigt zu bekommen. Natürlich möchte ich das auch nicht zu früh beantragen, denn bis November werde ich wohl keinen € einnehmen .... (bevor etwas unterstellt wird, ich habe 30 Jahre lang eingezahlt, jetzt kann ich auch mal was "abheben" ;-) )

Nun habe ich einen Wagen bestellt und Geschäftskundenkonditionen bekommen. Vorbehaltlich dass ich einen Gewerbeschein nachliefern kann. Der Wagen wird irgendwann im September erst geliefert, aber den gewerbeschein wollen sie sobald wie möglich.

Wenn ich nun das Gewerbe im (Beispiel) Juni anmelde, verliere ich den ALG I Anspruch und der Existenzgründerzuschuss würde starten (wenn ich ihn denn genehmigt bekomme !!!), daher wäre es mir natürlich Recht, das Gewerbe so spät wie möglich (mit mind. 150 Tagen Anspruch ALG I) anzumelden, dann wird es aber mit dem Auto schwierig.

Nach all dem blabla nun die Frage ;)

Kann ich ein Gewerbe als NEBENGEWERBE anmelden, OHNE dass es mir den ALG I Anspruch bzw. die Chance, den Exi-Zuschuss zu beantragen zerschiesst ?

Oder hat jemand nen anderen Tipp ?

merci

Existenzgründung, Arbeitslosengeld, Gewerbe
VK und Gewinn richtig berechnet mit Excel?

Guten Tag, ich bin Selbstständig aber mache derzeit keinen richtigen Gewinn. Natürlich liegt das erstmal damit zusammen das ich noch laufende Kosten habe die nicht defekt werden. Aber ich denke auch, das ich bei der Berechnung bisher Fehler gemacht habe. Es ist ja wie folgt mit den Kosten beim Verkauf von Ware: (Verkaufe über eBay)

Keine Kleinunternehmer Regelung!

EK Preis EK Preis + MwSt VK Preis inkl. Umsatzsteuer

Nun muss ich von dem VK Preis die Umsatzsteuer abziehen von der Umsatzsteuer ziehe ich die für den Artikel gezahlte MwSt ab somit kommt raus welche Umsatzsteuer ich an das Finanzamt abführen muss.

Zusätzlich ziehe ich noch die eBay Gebühren, PayPal Gebühren ab. Und ggf. noch wenn ich kostenlosen Versand anbiete die Versandkosten.

Was nun übrig ist wird noch der EK abgezogen. Was nun übrig bleibt ist mein Gewinn für den Artikel.

Beispiel:

Einkaufspreis: 10€ MwSt.: 19% (1,90€) EK mit MwSt.: 11,90€

Gewinnfaktor: 50% (5,95€)

VK Preis inkl. Umsatzsteuer: 17,85€ Davon ziehe ich die Gebühren ab: eBay 10%: 1,79€ PayPal: 1,9% + 0,35€: 0,69€ Umsatzsteuer (2,85€ - 1,90€): 0,95€ Versandkosten: 1,65€

Somit bleibt mir ein Gewinn von: 0,88€

ist das soweit alles korrekt gerechnet?

Im Bild findet ihr meine Excel Tabelle womit ich das mache.

https://www.picflash.org/viewer.php?img=berechnungZ253WU.png

Steuern, selbstständig, Gewerbe, Umsatzsteuer, neu
Kann ich als Kellner selbstständig sein?

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe potenzielle Antwortersteller und -erstellerinnen,

ich bin 22 Jahre alt und arbeite hauptberuflich als Verwaltungsfachangestellter (Ausbildung abgeschlossen). Bisher habe ich mein Gehalt durch einen Nebenjob (8,50€/ Stunde) aufgepäppelt, aber das hat mir seit Ende 2015 nicht mehr gereicht und habe beschlossen ein Gewerbe anzumelden. Im Gewerbeschein unter Tätigkeit steht nun "Dienstleistung für div. Veranstaltungen", seitdem kellnere ich in 2-3 Kneipen/ Restaurants, mache den Service auf privaten Veranstaltungen, bei einer Firma wurde ich für eine Messe als Host gebucht und auch mein Chef vom Nebenjob meinte für ihn wäre es leichter, wenn ich ihm Rechnungen schreibe, somit kann ich auch mehr verdienen (ich promote ihn bzw. stelle Hüpfburgen auf Veranstaltungen auf und betreue diese). Somit entsteht kein Eindruck der Scheinselbstständigkeit, da ich bisher bereits 4 Firmen Rechnungen gestellt habe und auch noch weitere folgen werden.Ich habe zu Anfang kräftig die Werbetrommel gerührt, mir Vorlagen zurecht gelegt für Rechnungen etc. und auch ein kleines Logo entworfen für den Briefkopf.Auch habe ich mich über die Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500€ vom Gewinn) und die Umsatzsteuer (Freibetrag 17.500€ vom Umsatz) schlau gemacht. Kalkuliere so, dass ich nicht an diesen Betrag herankomme, um diese Hürden zu umgehen und weiterhin steuerfrei zu bleiben und die Kleingewerberegelung nutzen zu können. Natürlich wird bald durch die Steuererklärung die Einkommenssteuer fällig, kann nicht absehen wie viel ich da zahlen muss aufgrund der Tätigkeit, aber hoffe ich habe nicht umsonst gearbeitet...^^

So bis hier hin sollte alles save sein - warum ich das jetzt alles geschrieben habe? Ja falls ich doch falsch liegen sollte, hoffe ich, dass ihr mich berichtigt.

Jetzt zu meiner Frage:

Zufällig habe ich im Internet gelesen, dass man als Kellner nicht selbstständig sein kann, da mein Auftraggeber ja ein Weisungsrecht mir gegenüber hat, Dauer und Ort bestimmen kann und eine Abhängigkeit gegenüber diesem besteht, daher deutet alles auf ein Beschäftigungsverhältnis.Aber ich bin ja nicht in die Arbeitsorganisation im jeweiligen Betrieb eingegliedert, wenn ich kann dann arbeite ich dort und wenn ich schon verplant bin, dann sage ich ihm halt ab - kein Problem schon öfters vorgekommen, dann weiß derjenige, dass er mich demnächst früher fragen muss. Des Weiteren bestimme ich meinen Lohn (10€/ Stunde) selber und arbeite auch nicht für weniger (schon 2 Absagen erteilt), ich habe keinen bezahlten Urlaub und ich habe mich schon auf dem Markt durch Internetinserate auf mich aufmerksam gemacht.Außerdem sind selbstständige Handwerker auch weisungsgebunden gegenüber dem Auftraggeber, er kann den Ort bestimmen.Vielleicht sehe ich das aber auch alles etwas zu starr, daher hoffe ich, dass mir jemand mit Ahnung (nicht falsch verstehen aber habe selber gefährliches Halbwissen und will die richtige Antw.) weiterhelfen kann.

Liebe Grüße,

Sebastian

Arbeit, Finanzen, Steuern, Selbständigkeit, selbstständig, Gewerbe
Als freischaffender Künslter selbstständig machen - mit oder ohne KSK - wo melden - BITTE Hilfe?

Ich verzweifle wirklich noch und würde mich sehr über leicht verständliche Hilfe freuen. Ich ziehe bald mit meinem Partner zusammen und möchte dann schnell auch etwas finanziell beisteuern und mich als freischaffende Künstlerin im Bereich Portraits selbstständig machen. Hierfür habe ich schon eine Homepage vorbereiten lassen, die allerdings noch nicht auf den Verkauf abzielt, was dann sobald es soweit ist geändert wird. Nebenher biete ich auch selbstgemalte Bilder an, und diese dann auch als Kunstdrucke, wofür ich wiederrum ein Gewerbe anmelden muss. Meine Frage nun: Ich habe heute mit der Künstlersozialkasse gesprochen, von der ich dachte im Vorfeld aufgenommen zu werden, damit ich starten kann - Pustekuchen - war ich wohl doch etwas sehr naiv! Erst, wurde mir gesagt, müsste ich schon in der Selbstständigkeit stecken, damit die mich überprüfen und versichern würden. Hm ok.. Selbst wenn es mir finanziell das Genick bricht, wo melde ich mich denn dann an, wenn ich erstmal keine Kunstdrucke anbiete, somit kein Gewerbe anmelde und rein als freischaffender Künstler arbeite? Irgendwo muss ich doch gemeldet sein? Und was ist nun richtig, dass ich nicht rentenversicherungspflichtig bin oder doch? Ich rechne in den ersten drei Monaten mit einem maximalen Gewinn von 350 Euro monatlich. Bitte helft mir.

Arbeit, Kunst, Steuern, Selbständigkeit, selbstständig, Krankenversicherung, Finanzamt, Gewerbe, Künstler
Was soll ich beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei einigen Punkten angeben (Promotion)?

Hey Leute, sicherlich erkennt ihr allein am Titel dass ich relativ neu bin und vorgestern den Fragebogen vom Finanzamt erhalten habe. Dieser überfordert mich etwas in einigen Punkten und weiß nicht genau was ich in meinem Fall eintragen soll. Mir scheint es auch so, dass ziemlich viel frei bleibt für meine Art der Selbstständigkeit Neutral Ich weiß dass ich unter den 8.354€ bleiben werde, was für mich Steuerfreiheit bedeuten sollte. Deshalb auch die etwas größere Verwirrung.

Hier der Link zum Fragebogen zur Veranschaulichung:

http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/service/formulare/sonstige/gewerbeanmeldung/01_fragebogen_fseeu_2014_sw.pdf

F1) Auf jeder Seite wird oben eine Steuernummer verlangt, ich habe bloß die Steuer ID Nummer, welche ich zu beginn angegeben habe. Wo oder wie erhalte ich diese, wenn sie jetzt schon benötigt wird?

F2) Punkt 1.4: Soll ich dort nochmals das gleiche wie im Gewerbeschein aufführen?

F3) Punkte 1.6, 1.7 und 1.8 kann ich doch völlig frei lassen, da ich keine steuerliche Beratung beanspruche? Habe bloß Nein angekreuzt auf die Frage, ob in den letzten drei Jahren eine steuerliche Erfassung erfolgte.

F4) Punkt 2.4 und 2.5 der Zugehörigkeit muss ich als Promoter doch nicht besitzen oder? Also bei beidem Nein?

F5) Punkt 3.1 ist eine Angabe zur Festsetzung der Vorauszahlung nötig. Muss ich diese ausfüllen? Wenn ja, gehört Promotion in selbstständige Arbeit oder eher Gewerbebetrieb? Da ich steuerfrei sein werde, könnte diese doch ausgelassen werden, oder?

F6) Punkt 4, welche Gewinnermittlungsart habt ihr angegeben?

F7) Unter Punkt 6 muss ich nichts angeben und bloß die Anzahl der Arbeitnehmer mit 0 kennzeichnen, richtig?

F8 ) Punkt 7.5, 7.6 und 7.7. Bei der Steuerbefreiung muss ich Ja eintragen, bei der Tätigkeit kommt "Promotion" hin? Welcher Paragraph unter §4 XXX muss angegeben werden? Was kommt bei Punkt 7.6 und 7.7 hin?

F9) Was muss ich bei Punkt 7.8 angeben?

Wenn ihr mir bei dieser Beantwortung helfen könntet, würdet ihr mir einer meiner bisherigen großen Hürden zurzeit nehmen. Ich wäre euch mehr als Dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Finanzen, Steuern, Selbständigkeit, Geld, Recht, Finanzamt, Firma, Gewerbe, Promotion
Suche einen passenden Oberbegriff für mein Gewerbe.?

Vorerst soll es ein Kleingewerbe werden. Ich möchte verschiedenes selbst angefertigtes aus Glas - wie zum Beispiel Designerspiegel anbieten. Das heisst ich kaufe vom Großhandel Rohmaterial und verarbeite es weiter. Unter anderem auch Werkzeuge und Deko- Artikel die ich nur Ein und Verkaufen möchte. Dazu möchte ich auch Dienstleistungen betreiben und Aufträge annehmen können. Ich möchte das meiste erst Online vertreiben, später dazu ein kleinen Laden haben aber auch in verschiedenen Geschäften in größeren Mengen anbieten dürfen.

Leider fällt mir nichts passendes ein. Dazu weiß ich ja nicht was in Zukunft noch alles dazukommt und möchte jetzt nicht wegen jedem Artikel zum Amt rennen müssen und auch keine 10 verschiedene Spalten haben.

Am besten wäre ein Oberbegriff wo alles gedeckt ist, und ich keine 5 verschiedene Konten benötige. In erster Linie ist jetzt erstmal das Online-Geschäft wichtig! Mein Steuerberater meint ich soll jetzt vorerst mein Gewerbe anmelden und dann kann man weiter machen.

Also bin ich ins Amt und wollte eins melden, jedoch hat es mit dem Oberbegriff Onlinehandel nicht geklappt.

Ich dachte jetzt an Geschenkartikel, jedoch werde ich hier mit Sicherheit das selbe Problem haben.

Wenn ich Einzelhandel mit Geschenkartikel angeben, darf ich wieder nur an den Endverbraucher verkaufen. Das ist einfach zu wenig.

Weiß leider nicht weiter, hoffe hier kann mir jemand helfen.

Liebe Grüße

Marketing, Selbständigkeit, Online-Shop, Laden, Dienstleistung, Gewerbe
Welches Gewerbe für den An und Verkauf von Waren?

Hi liebe GUTEFRAGE- Community,

ich möchte gerne ´´Sachen´´ kaufen und dann mit Gewinn weiterverkaufen , allerdings möchte ich wissen WELCHES Gewerbe ich da anmelden muss ?

Beispiel sehe ich manchmal in Geschäften ein Angebot für kurze Zeit , dieses online viel teurer gehandelt wird ....

Auch möchte ich von INSOLVENZEN Artikel aufkaufen um diese dann gewinnbringend weiterzuverkaufen

Des Weiteren bekomme ich auch öfters Angebote von Leuten diese Ihre Handy-Rate ( oder auch andere Rechnungen ), nicht begleichen können und dann ihr Handy verkaufen müssen....Dieses Handy möchte ich dann kaufen und dann beispielsweise auf EBAY weiterverkaufen ??!!

Alles soll evtl. über einen EBAY-SHOP laufen oder eigene Webseite bzw. Ladenlokal

  • Ist es einfach ein Gewerbe für AN UND VERKAUF ? gibt es da einen speziellen Namen ? -Was wird alles benötigt ? ( Außer Kapital )
  • Wie sieht es da mit dem Finanzamt aus ? ( Erstmals Anmeldung als Kleingewerbe bis 17,500 € p.a. ) ?

Ich möchte mich da vorher absichern um keine Steuernachzahlung bzw. Steuerhinterziehung zu bekommen .... Möchte natürlich nicht 1 - 5 Artikel im Jahr verkaufen sondern logischerweise mehrere und natürlich immer da wo ein gutes Geschäft wartet zuschlagen :-) , sei es nun PRIVAT IM GESCHÄFT ODER AUF DEM FLOH-MARTK :-)

Ich bedanke mich vorab für eure Hilfe !

DANKE !!!

Existenzgründung, Insolvenz, Selbständigkeit, eBay, An und Verkauf, Finanzamt, Flohmarkt, Gewerbe, Händler

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