Mediengestalter: Rechnung schreiben als Privatperson?

Hallo allesamt!

Eine Freundin benötigt Visitenkarten. Diese habe ich ihr gestaltet und würde die Druckdaten auch an die Druckerei weiterleiten.

Alles kein Problem.
Kompliziert wird es nur mit der Abrechnung... Sie benötigt (wegen Selbstständigkeit) eine Rechnung dafür oder zumindest eine Quittung.

Kann ich ihr meine Dienstleistungen und den Druck als Privatperson in Rechnung stellen? Ich habe kein Gewerbe angemeldet und laut Internetrecherchen kann ich es nicht als Künstlerische Tätigkeit laufen lassen, da ich den Druck in Auftrag gebe (=Gewerbe).

Müsste ich für diese eine Sache nun ein Gewerbe anmelden?!
Irgendwo las ich mal, dass ich als Privatperson Rechnungen bis zu 720€ (?) im Jahr stellen dürfte... Auch für eine Dienstleistung wie diese?

Hat jemand Erfahrung als Freelancer/Freiberuflicher Mediengestalter/Designer/o.ä. für diesen Einzelfall?
Hat das Finanzamt irgendwelche Grenzen? Ab wann ein Kleingewerbe zB gegründet werden muss? Oder gibt es für einen einzelnen Auftrag wie diesen Alternativen? (Nur Quittung, keine Rechnung wurde mir mal empfohlen... Oder private Rechnung schreiben... Ist so etwas möglich?)

Kurz zu mir: Mediengestalter angestellt inVollzeit, derzeit aber aus Unternehmensgründen in Kurzarbeit. (Daher Gewerbeanmeldung im Moment auch etwas schwierig).

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Steuern, Rechnung, Designer, Design, Recht, Grafikdesign, Dienstleistung, Druck, Freelancer, Freiberuflich, Gewerbe, Kleingewerbe, Mediengestalter, Privat
Wer kann mir beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei einem Gewerbe als Einzelunternehmer, insbesondere bei Fragen zu den voraussichtl. Einkünften helfen?

Liebes Forum, für die Anmeldung eines Gewerbes muss ja der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden dazu sind bei mir ein paar Fragen offen?

Unter Punkt 3 "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer)" werden Angaben zum voraussichtlichen Einkommen für den Einzelunternehmer und den Ehepartner abgefragt. Dabei sind auch Angaben zu den Einkünften aus "nichtselbständiger Arbeit" zu machen.

Nun frage ich mich, wie diese Angaben zur Berechnung möglicher Vorauszahlungen herangezogen werden, denn

  • ein großer Teil der Einkommenssteuer der nichtselbständigen Arbeit wird ja bereits als Quellensteuer in Form der Lohnsteuer abgeführt.
  • als Einzelunternehmer bin ich unsicher, ob ich Angaben zum Verdienst meinem Ehepartners machen muss, oder ob das Finanzamt nur neugierig ist

Konkret wären die Fragen:

  • Muss ich Angaben zu den Einkünften meines Ehepartners machen?
  • Richtet sich die Höhe der Vorauszahlungen nur nach den Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit, d.h. der Lohn aus der Anstellung wird nicht doppelt gewertet und der Ausgleich erfolgt erst mit dem Steuerbescheid?

Es wäre toll, wenn jemand dazu Infos hätte. Aus der Ausfüllhilfe werde ich für diese Punkte nicht schlau.

Steuern, Selbständigkeit, Gewerbe
Wo bekommen Ebay Händler ihre Ware her? Suche Ware zum Großhandelspreis oder günstiger?

Hallo! Ich suche Adressen oder auch gerne Tipps, wo man günstig Ware jeglicher Art herbekommt, die man bei Ebay gut verkaufen kann, sodass man daran was verdienen kann (abzüglich Ebayprovision, ggf, Zoll und so weiter) Die Sachen müssen ja ca. die Hälfte kosten, dann mit Zoll, Ebaygebühren etc. hab ich dann sowieso einen niedrigen Gewinn, WEIL ich muss die Sachen ja noch etwas günstiger anbieten können als die Anderen, weil "Geiz ist Geil" das ist bei Ebay auch so. Am bestehen für Elektroartikel Zubehörteile, Handyzubehör, Headsets, Akkus, etc. Bloss nicht so billige Sachen, die sowieso schon wie Sand am Meer dort angeboten werden. Da ich schon bei Ebay einiges an Ware verkauft habe, aber nicht alle Artikel zulässig sind, die ich verkauft habe, muss ich mich leider neu orientieren. Habe damals E-Zigaretten und reichlich Zubehör Verkauft, was den meisten Umsatz eingebracht hat aber das ist seit Januar bei Ebay nicht mehr möglch wegen der Gesundheitsministerin Barbara Steffens die olle.... (ihr wisst schon was ich meine) ^^

Jetzt suche ich also alles Mögliche, gerne auch von Ausland bei guten Händlern, die auch seriös liefern. Wäre nett wenn jemand zuverlässige Quellen hat. Bei vernünftigen Preisen und guter Qualität würde ich gerne einkaufen um denjenigen, der den besten Tipp gibt, den bewerte ich mit der besten Antwort. Werde diese Frage eine Woche geöffnet lassen. Bitte keine Grosshändler, wie Zentrada, Melango, Restposten.de und so ein dreck. Ich will wirklich vernünftige Händler finden, die keinen Schrott verkaufen. Am besten wäre natürlich eine Grosshandelspattforn, wo man sich registrieren kann, aber nicht solche, die ich schon erwähnt habe, weil die sind Abzockeund unseriös, wegen Mitgliedsgebühr etc. Wie gesagt, Zubehörartikel, wo man mehre von einkaufen kann, da ich gerade erst angefangen habe mit Ebay zu verkaufen.

Vielen Dank!

Finanzen, Online-Shop, Ausland, eBay, Gewerbe, Großhandel
Ist Kellnern wohl doch nichts für mich?

Hallo ich bin 16 Jahre alt und hab letzten Monat in einem griechischen Restaurant angefangen zu arbeiten. Sowohl in der Küche als auch als Kellnerin. Ich finde den Job ganz nett. Ich habe sonst nie zuvor gearbeitet. Die Kollegen sind auch ganz nett vor allem weil meine Tante dort als Köchin arbeitet und meine Schwester arbeitet auch schon seit 4 Jahren dort. Aber ich hab ein Problem.. ich denke, dass der Job nichts für mich ist. Typische Frauenberufe waren eh nie was für mich. Naja.. der Chef ruft mich halt jedes Wochenende für 4 Stunden. Er zahlt auch ziemlich gut! Das erste mal hab ich vor 2 Wochen gekellnert und gestern das 2. mal.. Es war einfach schrecklich! Ich kann mir nicht merken welches Bier in welches Glas kommt weil ich mich auch 0 mit Alkohol auskenne, dann hat ein Paar einen Krug Wein bestellt. Ich hab ihnen 2 Gläser hingestellt, etwas eingeschenkt und den Krug aus Versehen wieder mitgenommen obwohl ich ihn dort lassen sollte! Ich hab es zum Glück noch früh genug bemerkt und den Krug wieder zurückgebracht und mich entschuldigt. Dann war da eine Familie.. Da war ein Opa mit seiner Enkelin dabei. Der Opa war voll gemein zu mir, er hat mich ganze Zeit verarscht. Dann hat er zu seiner Enkelin "Mausi" gesagt und ich hab ihn angeschaut :'D Der hat sich dann voll drüber aufgeregt, dass er nicht mich meint und so. Ich wäre am liebsten im Erdboden versunken.. Dann hab ich vergessen einem Gast Besteck zu geben. Oh man, ich wäre am liebsten im Erdboden versunken! Aber ich brauche einfach dringend Geld und das heißt, ich brauche diesen Job...

Restaurant, Gastronomie, Gewerbe
Wie kann man einen Minijob wieder abmelden?

Hallo,

ich brauche ein paar Tipps von jemanden der sich mit der An-/ Abmeldung von Minijobs auskennt.

Folgende, etwas verzwickte, Situation: Ich habe mit mehreren Gesellschaftern eine GbR bei der wir uns von einem Gesellschafter vor einigen Monaten (im Streit) getrennt haben. Dieser Gesellschafter hat vor 2 Jahren einen Grafikdesigner auf 400€ (Minijob) Basis angemeldet welcher auch bei uns eine Zeit lang im Rahmen dessen tätig war. Der Grafikdesigner ist allerdings seit 1 Jahr nicht mehr auf 400€ Basis aktiv sondern freiberuflich (arbeitet also auf eigene Rechnung). Nun habe ich erfahren das uns die Minijobzentrale trotzdem weiterhin monatlich Beiträge (Renten, Sozivers.) pauschal bis heute vom Geschäftskonto hierfür abbucht. Ich habe nun unseren Ex Gesellschafter angerufen und ihn gefragt wie man diesen Minijob wieder abmelden und die zuviel bezahlten Beiträge zurückfordern kann... Dieser meinte das man den Minijob nicht abmelden kann weil eine Versicherungsnummer fehlen würde und man diese für eine Abmeldung braucht...(was das für eine Nummer ist und woher ich die bekomme wollte der nette Ex Kollege dann nicht mehr sagen, auch nicht WIE er überhaupt jemanden ohne diese Nummer bei der Minijobzentrale anmelden konnte...)

Die Frage nun an die Experten: Könnt ihr mir sagen um welche Nummer es hier konkret geht, wo ich diese herbekomme und wie ich diesen Minijob endlich abmelden kann und die zuviel bezahlten Beiträge (mittlerweile 4 stellig) zurückfordern kann? Bin für jede Info dankbar.

Arbeit, Beruf, Finanzen, Steuern, Geld, Versicherung, Minijob, Gewerbe, Rentenversicherung
Als freiberuflicher Grafikdesigner nun Gewerbe anmelden?

Hallo,

ich hab mich seit Monaten immer mal wieder mit dem Thema beschäftigt, da ich als freiberufliche Grafikdesignerin doch immer mal wieder vor ziemlichen Einschränkungen stehe und bei jeder Idee ein "Darf ich das überhaupt, oder müsste ich dafür ein Gewerbe haben?"

Das nervt tierisch.

Nun hab ich mich lange intensiv damit beschäftigt, was es für mich für Konsequenzen hat, wenn ich nach fast 3 Jahren freiberuflicher Tätigkeit nun ein Gewerbe anmelde, damit ich einfach freier handeln kann. Da ich keine negativen Dinge gesehen habe, hatte ich vor 2 Wochen mein Gewerbe angemeldet. So dass ich nun auch Druckaufträge für den Kunden abwickeln kann, aber auch kreative Arbeiten verkaufen kann, wie z.B. Drucke und Postkarten.

Nun hat sich heute natürlich das Finanzamt gemeldet und möchte, dass ich diesen Fragebogen ausfülle (den hatte ich damals ja schon bei meine freiberuflichen Tätigkeit ausgefüllt). Da musste ich feststellen, dass das der einzige Punkt ist, an den ich nicht gedacht habe. Was mache ich mit dem Finanzamt? Ich will ja kein zweites Unternehmen führen sondern meine Freiberufliche Tätigkeit als Grafikdesignerin um den gewerblichen Teil der Druckaufträge ergänzen.

Da nun leider Samstag ist, kann ich beim Finanzamt natürlich auch keinen anrufen und fragen, sondern muss bis Montag warten. Mir lässt das Thema aber keine Ruhe.

Hat jemand eine Ahnung wie das Finanzamt das handhabt? Wenn man sich als Freiberufler später entscheidet doch ein Gewerbe anzumelden? Kleinunternehmerregelung ect. bleibt alles wie gehabt.

selbstständig, Grafikdesign, Finanzamt, Fragebogen, Freiberufler, Gewerbe
Steuerschätzung,Konto- und Lohnpfändung, Steuererklärung, Kontoauszüge der letzen 5 Jahre?

Hallo liebe Community, als allererstes möchte ich euch bitten abfällige und besserwisserische Kommentare für euch zu behalten. Ja ich habe kapiert, dass das blöd von mir alles war, aber nun versuche ich ja eine Lösung dafür zu finden.

Die Umstände:

Das Finanzamt erhebt eine Steuerschätzung für 2009 bis 2013 von rund 6500 € und pfändet somit mein Konto. Da ist nicht so viel drauf um alles zu pfänden. Jetzt habe ich eine Ausbildung angefangen und Lohnpfändung geht auch nicht, da ich einen nicht pfändbaren Betrag verdiene. Ich war als Promoter selbständig, aber nicht die ganze Zeit. Ab und zu auch im Angestelltenverhältnis, hatte aber mein Gewerbe die ganze Zeit nicht abgemeldet. Aufgrund "beschissener" Umstände, habe ich leider alle meine Belege verloren, somit kann ich nicht mal rekonstruieren, was ich 2009 bis 2013 verdient habe.

Ich habe bereits alle Agenturen angeschrieben, bei denen ich tätig war und die es noch gibt mit der Bitte mir die Rechnungskopien zukommen zu lassen.

Fragen:

  • Muss ich bei den Steuererklärungen meine Einnahmen belegen?
  • Muss ich zu den Steuererklärungen auch jeweils die Anlage N ausfüllten?
  • Kann ich bei meiner Bank die Kontoauszüge für diesen Zeitraum erbitten? Wenn ja, was kostet so etwas im Schnitt?
  • Kann das Finanzamt gleichzeitig meinen Lohn und mein Konto pfänden oder geht nur eines vom beiden?
  • Was kann ich sonst tun, um dieses Problem so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen oder an meine mir monatlich zur Verfügung stehenden 250 € zu kommen?
  • Was ist mit Agenturen, die nicht mehr existent sind? Muss ich dafür auch Einnahmen angeben?

Für jede Frage, die der Klärung dienen, bin ich ich offen. Ich bitte um eure Hilfe und danke euch schon mal im Voraus.

Steuern, Selbständigkeit, Bank, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Lohn, Pfändung
Private Handyreperatur neben dem Arbeiten als Hobby ohne Gewerbe möglich.?

Es fing alles so an:

Mir ging mein Handy kaputt und da ich in dieser Zeit noch zur Schule gegangen bin wollte ich es selber in die Hand nehmen (wegen Geldmangels) und hab es selber repariert (mit Anleitungen im Internet). Das funktionierte einwandfrei und ab dem Zeitpunkt habe ich alle meine Handys selber repariert. Mit der Zeit haben meine Freunde davon mitbekommen und ein paar davon haben mich gefragt ob ich ihr Handy eventuell auch reparieren kann und hab natürlich nicht nein gesagt weil ich mir so etwas Taschengeld verdient habe ;-) Innerhalb von 2 Jahren haben aber so viele davon mitbekommen dass ich jetzt im Monat so um die 3-4 Handys im Durchschnitt zum reparieren habe (von Freunden, Familie, Bekannten und deren Freunden). Mittlerweile habe ich schon mindestens 60 Reparaturen gemacht die alle erfolgreich waren. Und da ich jetzt im Bereich iPhone schon sehr eingespielt bin und mir das Spaß macht will ich dies veröffentlichen und hab auch einen Vorteil dass ich der einzige im Umkreis von 30 Minuten Fahrzeit bin. Und mittlerweile läuft das so gut dass ich es gern mehreren anbieten will.

So jetzt zur meiner Frage:

Darf ich so etwas überhaupt öffentlich anbieten ohne dass ich ein Gewerbe besitze.? Muss ich Steuern abgeben.? Zählt dass zur Schwarzarbeit.?

Ich denke dass dürfte noch im grünen (bzw. Graubereich) liegen weil ich zurzeit eigentlich kein Geld für meine Dienstleistung verlange sondern immer sage: der "Kunde" kauft sein z. B.: Display (oder ich im Auftrag von ihm), kommt zu mir, ich mache ihm das und er gibt mir dann einfach einen kleinen Betrag den er sich dann aussuchen kann, bzw. so wie er es für gerecht hält.

Danke dass ihr euch Zeit nehmt und bitte gebt mir doch bescheid wo ihr eure Infos her habt, weil ich brauch wirkliche Fakten damit ich nicht dem Gesetz in die Quere komme :-)

Zu meiner Person: Ich bin 17 Jahre alt, wohne in Österreich und bin IT-Lehrling.

Handy, legal, Gesetz, Reparatur, Dienstleistung, Gewerbe, Privat
Selbständigkeit neben dem Hauptberuf?

Diese Frage gab es hier schon öfters, das kann ich mir denken. Jedoch sind gehen die Antworten sehr weit auseinander und decken nicht alle Fragen ab, die ich zu dem Thema habe.

Ich arbeite in einem Angestelltenverhältnis und besitze die Steuerklasse I. Zusätzlich möchte ich noch etwas Geld nebenher verdienen mit Webprogrammierung (ich weiß, dass es viele Webdesigner gibt).

Ich habe nun vieles im Internet Recherchiert und blicke nun überhaupt nicht mehr durch - so, dass ich euch nun um Hilfe bitten muss, damit ich da ein wenig Ordnung in dieses Wirr-Warr bringen kann.

Die Tätigkeit würde ich nicht alleine als Webdesign bezeichnen, da noch vieles hinzu kommt, was nicht unbedingt mit der künstlerischen Tätigkeit zu tun hat. Somit fällt man nicht in die Hände der Künstlersozialkasse (KSK) - oder doch?

Wie ist das überhaupt mit der KSK? Muss man an den Verein zahlen, auch wenn es sich nur um eine Nebentätigkeit handelt?

Ist es noch eine freiberufliche Tätigkeit oder fällt es schon unter eine gewerbliche Tätigkeit? Der Jahresumsatz wäre weit unterhalb der 17.500,- € Marke, jedoch ein gutes Stück über 450,- € pro Monat ..

Wie wirkt es sich auf die Steuerklasse für die Nebentätigkeit aus? Bedeutet es zwangsläufig Steuerklasse VI oder hat man noch gute Chancen und wird befreit?

Für jede Antwort die ein wenig Klarheit in die Sache bringt, bin ich sehr dankbar.

Grüße

Selbständigkeit, Freiberufler, Gewerbe, Steuerklasse, Freibetrag

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