Als freischaffender Künslter selbstständig machen - mit oder ohne KSK - wo melden - BITTE Hilfe?

Ich verzweifle wirklich noch und würde mich sehr über leicht verständliche Hilfe freuen. Ich ziehe bald mit meinem Partner zusammen und möchte dann schnell auch etwas finanziell beisteuern und mich als freischaffende Künstlerin im Bereich Portraits selbstständig machen. Hierfür habe ich schon eine Homepage vorbereiten lassen, die allerdings noch nicht auf den Verkauf abzielt, was dann sobald es soweit ist geändert wird. Nebenher biete ich auch selbstgemalte Bilder an, und diese dann auch als Kunstdrucke, wofür ich wiederrum ein Gewerbe anmelden muss. Meine Frage nun: Ich habe heute mit der Künstlersozialkasse gesprochen, von der ich dachte im Vorfeld aufgenommen zu werden, damit ich starten kann - Pustekuchen - war ich wohl doch etwas sehr naiv! Erst, wurde mir gesagt, müsste ich schon in der Selbstständigkeit stecken, damit die mich überprüfen und versichern würden. Hm ok.. Selbst wenn es mir finanziell das Genick bricht, wo melde ich mich denn dann an, wenn ich erstmal keine Kunstdrucke anbiete, somit kein Gewerbe anmelde und rein als freischaffender Künstler arbeite? Irgendwo muss ich doch gemeldet sein? Und was ist nun richtig, dass ich nicht rentenversicherungspflichtig bin oder doch? Ich rechne in den ersten drei Monaten mit einem maximalen Gewinn von 350 Euro monatlich. Bitte helft mir.

Arbeit, Kunst, Steuern, Selbständigkeit, selbstständig, Krankenversicherung, Finanzamt, Gewerbe, Künstler
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.