Widerrufsrecht für Unternehmen?

Hallo erstmal, ich bin Azubi in einem mittelständigem IT Unternehmen. Ich habe über Amazon, aber über einem anderen Anbieter, einen falschen Adapter bestellt. Der Plan war diesen Adapter zurück zu schicken und einen anderen zu bestellen. Nun habe ich eine böse Mail von meinem Chef bekommen mit einem PDF des Anbieters im Anhang. Dort steht drin:

"Die aufgeführten Paragraphen in unserer Widerrufsbelehrung beziehen sich auf das BGB und haben somit für Firmenkunden keine Wirksamkeit. Die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen, und uns, der GmbH ist nach dem HGB geregelt und in diesem gibt es das Fernabsatzgesetz nicht, somit sind wir auch nicht verpflichtet die Ware zurückzunehmen. Es handelt sich hierbei um einen zweiseitigen Handelskauf"

Jedoch kann man jederzeit eine eigene Regel bereitstellen das ein Widerrufsrecht für Firmen vorsieht. Muss dies explizit erwähnt werden das dies nur für Verbraucher gilt? In deren AGB's steht kein Wort für wen dieses gilt.

Dort steht erstmal: "Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat."

Und Ausnahmen wann dies nicht gilt:

"Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen: Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde."

Könnte mir jemand sagen ob man dort eine Chance hat?

Vielen Dank schon mal für die Antworten

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Widerruf, Bestellung, Gewerbe, Handel, Käuferschutz, Widerrufsrecht
Auto-Leasing für Student mit Gewerbeschein & Minijob?

Hallo!

Ich habe mich schon einige Zeit in das Thema eingelesen, aber blicke glaube ich immer noch nicht richtig durch.

Kurze Vorgeschichte: Ich studiere im Moment, habe einen 450€ Minijob und verdiene nebenbei noch Geld als Freiberufler mit Gewerbeschein. So komme ich im Jahr auf ca. 9.000€ (450€ x 12 Monate + 3.600€ aus dem Gewerbe). Die steuerliche Freigrenze liegt aktuell bei 8.820€, unter die ich auch nach Abzug von Studiengebühren etc. kommen sollte.

So jetzt meine Frage zum Leasing, bzw. der Frage ob es für mich überhaupt einen Sinn macht:

Als Beispiel: Nehmen wir an ich würde mir ein Auto mit einem Bruttolistenpreis von 28.800€ zu einer Leasingrate von 260€ brutto monatlich leasen. Hinzu kommen Kosten für die Versicherung, Sprit etc. in Höhe von bsp. 200€ monatlich.

Insgesamt hätte ich dann monatliche Kosten von 460€ brutto.

Da ich das Fahrzeug nur zu 30 - 40% gewerblich Nutzen würde, würde ich die 1% Regelung für die Versteuerung wählen.

Also 280€ x 12 Monate = 3.360€ die am Jahresende zusätzlich versteuert werden müssten. Im Endeffekt hätte ich dann einen zu versteuernden Gewinn von 12.360€ (5.400€ Minijob + 3.600€ Gewerbe + 3.360€ Leasing).

Ist es jetzt richtig, dass man die gesamten Leasingraten und Kosten für Versicherung & Sprit vom Gewinn abziehen kann? Also 12.360€ - 460€ x 12 Monate, und würde dann auf einen verbleibenden Gewinn von 6.840€ kommen? Dann würde ich ja deutlich unter der Freigrenze liegen und müsste keine weiteren Steuern mehr zahlen?

Ich denke aber eher, dass ich einen Denkfehler habe. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen!

Liebe Grüße :)

PS: Die Zahlen sind nur als Beispiel gedacht. Ich habe mich noch nicht wirklich nach einem Leasingfahrzeug umgeschaut!

Auto, Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Gewinn, Leasing, Student
Frage zu einer komischen Nachricht auf Ebay Kleinanzeigen (Gewerbe, Privat, Verkauf. Anwalt)?

Hallo ihr Lieben, ich nage momentan am Hungertuch und verkaufe deswegen notgedrungen meinen Laptop :D Ich besaß einst 3 Stück, alle von Acer, die letzten beiden Monate hat mich bereits immer schon 1 gerettet weil mein Geld so eng ist, ich habe aber nie mehr als 1 mal 150€, 1 mal 170€ bekommen und dieses mal wollte ich 270€ da er ein wenig besser ist als die anderen. Nun dachte ich, dass sich endlich jemand interessiert, weil es echt ganz eng wird, dann bekam ich diese Nachricht:

"Nachricht von: Benny

Hallo mir fällt auf und das schon länger das sie gewerblich arbeiten und sich als privater anbieter zeigen , sie müssen steuern bezahlen im nachhinein wird es teuer da die ordnungswidrigkeitsverfahren ca 8000 euro kosten , ich gebe aber alles von ihnen in bild und text weiter den rest machen die behörden mit ihnen , gruss , achso gleichzeitig melde ich dein gewerbliches verhalten bei ebay"

Ich glaube ja eigentlich selbst, dass es ein Scherz ist oder jemand der einfach nur so einsam und hobbylos ist, dass er so versucht Aufmerksamkeit zu bekommen, aber ein klein wenig Angst habe ich schon. Ich verkaufe nur privat. Nur Kleinzeug was alt ist und nur ein paar Euro einbringt, nicht der Rede Wert. Die Laptops sind das Einzige was mal etwas über 100€ ist. Aber in den letzten 3 Monaten habe ich nicht mal 500€ eingenommen. Das ist kein Gewerbe.

Außerdem frage ich mich ja woher sojemand meinen Namen und meine Adresse haben sollte um damit ich überhaupt Briefe von IRGENDJEMANDEN erhalten könnte?

Könnt ihr mir sagen was ich machen soll? Einfach ignorieren? Hab ich was zu befürchten? Bitte sagt mir das ist nur ein Vollidiot, vor allem das komische.... erst siezt er mich und zum Schluss plötzlich duzen? Keine ordentliche Grammatik, Rechtschreibung und Kommasetzung? Irgendwas ist da faul. Aber ich hätte im Moment echt keine Nerven für irgendwelchen Anwalts und Polizeimist... auch gar kein Geld, ich bin arbeitssuchend, könnte mir nie einen Anwalt leisten. Wie lange muss ich jetzt zittern ob da was kommt?

Lieben dank für alle hilfreiche Antworten!

Betrug, Polizei, Anwalt, Kleinanzeigen, Gewerbe, Privatverkauf, Verkauf
Mutter meldet Gewerbe als Strohmann an und hat jetzt Schulden . Soll ich mich einmischen?

Erstmal ein Hallo in die Runde , Vorsicht sehr lang :) .Ich komme gleich zum Thema . Meine Mutter hat vor drei oder vier Jahren ein Gewerbe angemeldet und zwar für meine Schwester , sozusagen als Strohmann. Meine Mutter ist 70 Jahre alt und wollte ihr eben diesen Gefallen tun . Meine Schwester arbeitet nicht und bekommt Hartz IV . Darauf wollte sie natürlich nicht verzichten . Ich habe meine Mutter damals gewarnt , weil sie für alles haften muss , egal was es ist . Sie hat es trotzdem gemacht . Wie es nun die Eigenschaft meiner Schwester ist , hatte sie irgendwann mal wieder keine Lust mehr und sie nahm die Einnahmen um auf den Putz zu hauen , Rechnungen wurden nicht mehr bezahlt . Es kam wie es kommen musste, jetzt stehen da Schulden von ca. 6000 Euro. Meine Mama hat selbst Schulden die sie nicht zahlen kann , bekommt eine kleine Rente . Das schlimme ist noch , sie hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und dort gelogen . Das Gewerbe hat sie nicht mit angegeben . Jetzt erzählte sie mir das das Gewerbe wohl schon vor zwei Jahren wieder abgemeldet wurde und es schwarz weiter lief . Lange Rede kurzer Sinn, ein Gläubiger erstattete Anzeige und bald ist der Prozess. Jetzt weint sie sich bei mir aus , sie hat Angst was passiert . Ich möchte mich am liebsten einmischen und die Sache aufklären , meine Schwester auffliegen lassen . Es ist nicht das erste mal das sie sowas macht , nur dieses Mal geht es auf Kosten meiner Mutter . Würdet ihr euch da raushalten oder der Mutter helfen ? Sorry für den langen Text .

Eidesstattliche Versicherung, Gewerbe
Wie Steuererklärung für UG und separates Gewerbe wenn keine Einnahmen?

Liebe Steuererklärende,

ich muss dringend im heutigen Laufe des Tages meine Steuererklärung für 2015 anfangen und erledigen. Es gibt allerdings ein paar offene Fragen wobei ihr mir hoffentlich helfen könnt. Nachfolgend der Sachverhalt.

1) Einkommensteuererklärung als Privatperson mit Gewerbe

  • seit 2011 habe ich neben meiner Vollzeitstelle ein Gewerbe
  • für dieses Gewerbe gab es 2015 keine Einnahmen
  • es wird neben der Einkommenssteuererklärung allerdings auch eine Umsatzssteuererklärung für die gleiche Steuernummer verlangt

Muss ich Anlage G ausfüllen und die 0€ Einnahmen angeben? Muss ich eine separate Umsatzssteuererklärung dafür machen? Ist eine EÜR erforderlich?

2) Steuererklärung für UG

  • UG wurde im August 2015 gegründet
  • Gewerbe wurde im Dezember 2016 angemeldet
  • minimaler Betrag als Stammkapital eingezahlt
  • seitdem gingen nur Kontoführungsgebühren ab

  • Vorsteueranmeldung und Eröffnungsbilanz habe ich nie eingereicht

  • es läuft wohl unter Regelbesteuerung und nicht Kleinunternehmerregelung
  • sonst keine Einnahmen oder Ausgaben gehabt
  • Bescheid für Gewerbesteuermessbetrag 2015 liegt bei 0 €
  • Bescheid für Umsatzsteuervorauszahlung 2015 liegt bei 0 €

Muss ich in diesem Fall vollständig ausgefüllte Erklärungen zu Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer einreichen? Muss in irgendeinem Fall das Formular zur EÜR eingereicht werden? Muss die Bilanz 2015 in den Anhang gepackt werden?

Für mich ist das alles Neuland und ich bedanke mich im Voraus für eure produktive Hilfe.

Herzlichen Dank und Gruß

Steuern, Steuererklärung, Gewerbe, Unternehmen
Server Hosten und vermieten?

Hallo mal ne Frage :D

und zwar hoste ich bereits für mich selbst einen Teamspeak 3 server derzeit auf einem Raspberry PI und könnte noch 9 weitere Hosten.

Ich besitze eine Feste IP und mein Internet bekomme ich von SmartONE derzeit 60000 im Downstream und 20000im Upstream (erweiterbar).

ziemlich günstig würde ich einen Rack Server bekommen mit folgender ausstattung: 2x Intel XEON E5540 4x 2.53 GHZ 16Gb DDR3 Ram Netzteil ist auch dabei nur halt keine HDD's

da viele meiner Freunde auch Minecraft spielen und ihre Minecraft server und Teamspeak server bei Nitrado Mieten dachte ich mir da ich die Möglichkeit habe Minecraft server und Ts3 Server zu hosten da es mir auch möglich wäre eine 2. Internet Leitung ins haus zu holen eine große Für die Gameserver und eine kleine für die Voice Server einfach die server zu hosten und sie an meine freunde zu nem guten preis zu vermieten. eine USV besitze ich bereits und das ich einen Gewerbeschein benötige weiß ich auch. Außerdem weis ich auch das ich abzüglich der Stromkosten nicht damit reich werde das ist auch nicht mein ziel ich will nur meine dienste anbieten zu einem günstigen preis und n paar euro eventuell profit machen und nein ich rede nicht von 100€ oder mehr :D Einen WebServer hoste ich auch mal so nebenbei eine domain ist auch vorhanden mit 2 subdomains.

Zu meiner Frage was haltet ihr davon und würde es sich Lohnen ich mache sowas gerne und will eig. im großen und ganzen nur langsam die anschaffungskosten wieder reinbringen und gucken das ich durch das Vermieten auch die Stromkosten rein bringe ansonsten n paar euro profit wären natürlich auch schön und würde ich als kleines dankeschön am monatsende fürs Bereitstellen meiner Server ansehen

also was denkt ihr davon und würde es einen sinn machen ?

Server, Dienstleistung, Gewerbe, Hoster, Minecraft Server, TeamSpeak Server, Webserver
Lohnfortzahlung (Entgeldfortzahlungsgesetz EntgFG) im Krankheitsfall - In der Gastronomie u. Teilzeitangstellt ausgehebelt?

Folgende Frage dreht sich um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Hier die Ausgangslage:

Man arbeitet Teilzeitangestellt (24 Stunden / Woche) in einem Gastronomiebetrieb. Man bekommt dafür den Mindestlohn auch "Aushilfslohn" genannt von 8,50 die Stunde. Es wurden keine besonderen Absprachen getroffen d.h es gibt keinen speziellen Arbeitsvertrag. Man arbeitet schon länger als 3 Monate im Betrieb.

Jetzt tritt der Fall ein das man längere Zeit krank wird ( Krankenhaus Operation / Nachweispflichten alle erfüllt) Krankheitsdauer ca 3-5 Wochen.

  1. Kann der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unter diesen Umständen ablehnen?

  2. Gibt es Regelungen (z.B Tarifverträge ) welche die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausschließen.

  3. Wie beantragt der Arbeitnehmer diese Lohnfortzahlung?

  4. Es liegt eine Arbeitszeit 24 Stunden die Woche vor ( 4 Tage je 6 Std) - Diese ist aber nicht in einem Vertrag geregelt. Wie setzt sich der Fortzuzahlende Lohn nun zusammen? Bsp: Wird als Grundlage hierfür der durchschnittliche Monatslohn der letzten drei Monate herangezogen und dieser als Lohnfortzahlungsbetrag festgesetzt?

Folgender fiktive Fall: Unser Teilzeitangestellter im obigen Beispiel muss operiert werden und weiß daher das er für ca 3-5 Wochen arbeitsunfähig werden wird. Er geht daher zu seinem Chef, teilt ihm dieses mit und fragt wie es mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aussieht. Der Chef lacht nur und sagt "Wer nicht arbeitet bekommt auch kein Geld, hier in der Gastronomie ist das anders geregelt, der Lohn wird nicht fortgezahlt" - ist so etwas möglich? Oder muss der Lohn weiter bezahlt werden?

Ich hoffe mir kann jemand dabei helfen.

Danke schon mal für eure Antworten!

Rechtsanwalt, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Gastronomie, Gewerbe, Krankengeld
Backen für Fremde - Bezahlung nur für Zutaten - erlaubt?

Hallo,

Ich arbeite super gerne mit Fondant. Habe nun sogar einen Kurs besucht um mal richtig erklärt zu bekommen wir das geht, was man darf, was man nicht darf und man die Deko herstellen kann etc.

Das ganze macht mir einfach riesig Spaß und ist ein tolles Hobby dem ich auch gerne mehr nachgehen würde, auch weil Übung eben den Meister macht. Leider fehlen mir dazu die Anlässe. Für mich und meinen Partner lohnt sich das nicht, er ist eh nicht so der Kuchenmensch. So ergibt sich für mich höchstens 1-2 mal im Jahr die Gelegenheit so eine Torte zu machen.

Meine Überlegung ist nun bei uns in der Facebookgruppe meiner Stadt anzubieten für andere Leute Torten zu machen. Ich möchte mich auch nicht daran bereichern sondern dies nur zum üben und Spaß haben nutzen. Allerdings müsste ich mir schon die Zutaten bezahlen lassen, denn Fondant etc ist teuer. Wäre das erlaubt? Ich müsste ja wahrscheinlich wenn ich offiziell Torten auf Bestellung mache und mir das bezahlen lasse ein Gewerbe anmelden. Aber ich will mich ja wie gesagt nicht dran bereichern sondern die Arbeit umsonst machen. Geht das oder geht das nicht?

Und was wäre wenn ich irgendwann soweit bin dass ich wirklich gegen Bezahlung (also auch für die Arbeit) backen will? Müsste ich dann als Studentin ein Gewerbe anmelden? Es gibt doch auch Nebenjobs die nicht angemeldet werden müssen. Wonach richtet sich sowas?

backen, Steuern, Torte, Finanzamt, Fondant, Gewerbe, motivieren

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