Kleingewerbe sinnvoll als Student der BaföG erhält?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Ich bin Student und bekomme BAföG und arbeite nebenbei noch als Studentische Hilfskraft und bekomme ca. 200 € im Monat (6 Stunden in der Woche). Nun über lege ich noch ein Kleingewerbe (Verkauf auf Amazon) anzumelden und beabsichtige max. 200 € damit monatlich zu verdienen. Jetzt werden vielleicht viele sagen und was passiert wenn es mehr wird. Nein ich beabsichtige das ggf. so zu steuern (bei Gewinnmax. einfach nichts mehr anbieten), dass ich max. 200 € Gewinn pro Monat erziele, ich bin ja schließlich Hauptberuflich Student und will es auch zunächst bleiben. Dazu brennen mir nun einige Fragen auf der Seele. Ich würde jetzt gerne von euch wissen, ob jemand bereits über Erfahrungen berichten kann usw. ? Stehen Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis, oder stehen ggf. Vorteile aus dem aktuellen Status auf dem Spiel? Hier meine Fragen (bitte beachtet die bereits genannten Rahmenbedingungen):

1) Würde mein Studententarif bei der Krankenversicherung möglicherweise beeinflusst werden?

2) Wie viel darf ich neben dem BAföG und der Anstellung als SHK (200 €) noch zusätzlich erwirtschaften (Gewinn aus Kleingewerbe - 200 € korrekt?)?

3) Kann man als Vertriebskanal ein bereits bestehendes Amazon-Konto nutzen? 3.1. Will das Finanzamt wissen, was bisher über dieses Konto verkauft wurde (als Privatperson), oder zählt nur der Zeitpunkt nach der Anmeldung (Ich habe z. B. ab und zu mal ein paar gebrauchte DVDs aus meinem Bestand verkauft)? – Ein gut bewertetes Konto hat schließlich Vorteile beim Verkauf, deswegen macht es schon sinn (20 Bewertungen), oder?

4) Lohnt sich der Aufwand (damit meine ich Dinge wie Behördengänge usw., für die Sache an sich weiß ich dass es sich lohnt) bei dem Angestrebten Ziel von ca. 200 €/Monat?

Ich würde mich über ein paar Rückmeldungen freuen und natürlich ganz besonders über Hinweise zu möglichen Stolpersteinen, bzw. ob sich das ganze überhaupt Lohnt (z. B. Stress, Bürokratie).

Gruß

E-Commerce, Krankenversicherung, BAföG, Gewerbe, Kleingewerbe, Rechtsberatung
Getränkestand eröffnen und auf Festivals fahren.

Einen Wunderschönen Guten Morgen,

meine Idee ist folgende.

Ich Möchte mit einem Kumpel auf verschiedene Festivals fahren und dort Getränke verkaufen.

Als 1. haben wir überlegt was wir benötigen und bis jetzt sind wir auf folgende Dinge gekommen :

  • Günstig Getränke
  • Ein Verkaufsauto am besten mit Kühlung damit die Getränke richtig schmecken!
  • Führerschein
  • Das passende Gewerbe
  • Veranstaltungen wo wir Verkaufen können.

Um an günstige Getränke zu kommen würden wir nach Holland fahren und dort Palleten Weise die Getränke einkaufen. Da die Getränke Büchsen dort Pfandfreisind kann man sie danach direkt wegwerfen und hat keine großen Probleme mit vielen leeren Kästen und soweiter. Die Büchsen wollen wir aber nicht verkaufen sondern nur den Inhalt in passende Becher die Büchsen nehmen wir dann selbstverständlich wieder mit und da es sich eigentlich nur um Aluminium dabei Handelt wollen wir diese zusammenquetschen und an einen Altmetalhändler verkaufen.

Den Führerschein besitze ich und das passende auto wäre auch nicht wirklich das Problem.

Und am die Plätze auf Veranstaltungen zu kommen dürfte auch nicht das problem sein da die Veranstalter ja auch was verdienen möchten und ich ein paar bekannte dort habe.

Was habe ich in meiner Planung Vergessen? Gibt es Verbesserungsverschläge ? Welche Gesetze muss ich beachten außer das Jugendschutzgesetz ? Es ist ja schon klar kein Bier an minderjährige.

Mit freundlichen Grüß

Zerow !

Getränke, Gesetz, Festival, Gewerbe
Kleinunternehmer Gewinn berechnen/Einkommensteuer?

Hallo an Alle,

ich weiß, dass schon viele Fragen zu diesem sehr komplexen Thema gestellt wurden, jedoch würde ich es gerne mit meiner Frage verdeutlichen wollen und denen helfen die sich Tag für Tag die selbe Frage stellen.

Ich bin Arbeitnehmer und zusätzliche Kleinunternehmer (Gesamt Brutto ca. 40.000 €) im Jahr. Mein Einkommensteuersatz liegt somit bei ca. 22,5% (Einkommensteuerrechner). Wie ich schon in mehreren Foren gelesen habe, wird die Einkommenssteuer bei Kleinunternehmern nicht vom Umsatz sondern vom GEWINN berechnet. Stimmt das ?

Ich möchte gerne Artikel bei Ebay verkaufen und würde gerne meinen Gewinn abzüglich aller Kosten berechnen wollen.

Anbei meine Berechnung:

Verkaufspreis: 9,49 € + 2,50 € Versand = 11,99 €

Ausgaben:

  • Wareneinkauf Stück: 2,26 €
  • Verkaufsprovision: 1,04 €
  • Versandkosten: 2,40 €
  • Verpackungskosten: 0,18 €
  • Paypal: 0,12 €

= 5,99 € Gewinn

Jetzt die Frage: Worauf wird die Einkommensteuer (in meinem Fall 22,5% erhoben)? Berechne ich den Betrag der Einkommensteuer vom Gewinn (5,99 €) oder vom Verkaufspreis (11,99 €).

Bei der Berechnung vom Verkaufspreis (11,99 €) wären es nochmal 2,70 € (22,5% EkSt) welche ich vom Gewinn abziehen müsste. Müsste ich den Gewinn (5,99 €) versteuern würde ich nur 1,35 € (22,5 € EkSt) abziehen. Beides hat Auswirkungen auf meinen Reingewinn.

Entweder beträgt der Reingewinn 3,29 € (Berechnung Einkommensteuer vom Verkaufspreis 11,99 €) oder 4,64 € (Berechnung Einkommensteuer vom Gewinn 5,99 €).

Bei solch einem Geschäft wo es auf Centbeträge ankommt würde ich es sehr gerne genau wissen. Diese Frage beschäftigt mich schon seit Monaten und ich habe leider noch keine Verbindliche bzw. passende Antwort erhalten.

BITTE UM HILFE !!!!!!!!

Einkommensteuer, Gewerbe, Gewinn, Kleinunternehmer
Kleingewerbe in Eventmanagement angemeldet, kann Veranstaltung sofort starten?

Guten Tag Community,

Ich habe eine frage an die Experten unter euch im Rechtlichen Bereich.

Ich habe meine Ausbildung letztes Jahr vollendet, seitdem habe ich nebenher teilzeit gejobbt, da in meinem Beruf derzeit wenig stellen offen sind. Seit Ende meiner Ausbildung veranstalte ich Partys, und habe quasi eine Marke gegründet. Alles bisher auf Privatem weg und ohne Gewerbe. Da ich mein Image, mein Kundenkreis und meine Erfahrungen auf dem Gebiet weitgehend gesammelt habe, möchte ich es gewerblich bereiben. Also war ich heute auf der Stadt und habe mein Gewerbe angemeldet für 32,50€. Jetzt habe ich hier einen fast nichts sagenden Zettel rumliegen, aber keiner konnte mir weiere Details nennen ausser das sich diverse Ämter in naher Zukunft bei mir melden würden....

So weit so gut...

Ich habe allerdings schon eine Veranstaltung in ca. 30 Wochen ankgekündigt, sie wird nicht besonders groß (150Gäste), aber sie ist bereits Datiert. .... Meine frage ist nun offensichtlich, darf ich das jetzt überhaupt ?!. Wenn ich alle Regeln befolge, wie alle Ausgaben und Einnahmen auflisten, alle Belege und Rechnungen etc. aufbewahren, und beim Ordnungsamt (stadt) sowie Gema alles anmelden, dann könnte ich doch beim Finanzamt alles weitere Nachreichen, sobald die meine Zettelwirtschaft bearbeitet haben und ich quasi offiziell gewerblich tätig bin oder nicht ?

Info: Die veranstaltungen finden eig. immer in Grillhütten, Gaststätten oder Sonstigen Mieträumen statt. Ort wechselt immer.

Ich bin über jede Antwort und auch jede weitere Hilfe sehr dankbar, da ich gerne weitere unnötige Anfängerfehler vermeiden möchte :-)

LG helldan

Techno, Party, Recht, Finanzamt, Gewerbe, Veranstaltung

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