Ist ein kleiner Online-Shop mit gebrauchter Kleidung und geringem Gewinn gewerblich oder nicht?

Ich habe bei Ebay als privater Verkäufer nen paar getragene Socken an Fetische versteigert und damit erstaunlich hohe Preise erzielt. Kam durch eine Scherz-Auktion darauf.. Habe es durch die Lukrativität weitergemacht und nach der 4 Auktion fing Ebay mir an rumzupfuschen und zu löschen (obwohl alle anderen unbehelligt weiter machen) Ich will mir aber nicht durch deren Willkür mir als einer von Wenigen meine Nebenverdienstmöglichkeit kaputtmachen lassen etc.

Ich möchte nun herkommen und mir eben ne eigene Plattform schaffen wo ich im überschaubaren Stil (gehen ja nur ca. 180 Socken im Jahr*) die Dinger verkaufen will als kleines Taschengeld und wo mir keiner reinpfuschen kann.

Soweit ich weiß, darf man im Monat ja 450 Euro dazuverdienen. Die geschätzten Einnahmen des Shops würden aber vermutlich nur 50 bis 250 Euro betragen -geschätzt und vermutet (je nachdem wie gut ich gefunden würde in den Suchmaschinen) Will das sogesehen als "Nebenjob" betreiben im kleinen Stil eben.

Die Ware wäre ja gebraucht und es wären bloß Socken.

Muss man wegen so nem Mini-Shop echt nen Gewerbe anmelden? Was entstehen für Kosten und vor allem entstehenden laufende Kosten die immer dasind egal ob ich was verkaufe oder nicht (Minusgeschäft durch Steuerwut?) Und was ist wenn ich den Shop dichtmachen will wenn er z.B nicht läuft oder weil ich die Preise zu hoch halten muss?

Bitte jetzt keine Moralen ob man das mit getragene Socken macht oder nicht - mir gehts da nur um das Geld, ich habe diesen Fetisch nicht sondern erzeuge nur den Stoff woraus die Träume der Fetische sind :D

Steuern, Gewerbe, Shop
Ab wann ist meine Veranstaltung nicht mehr Privat oder sogar gewerblich?

Erstmal noch ein Frohes Neue Jahr an alle!

Nun zu meinem Vorhaben:

Geplant ist eine Geburtstagsparty im Bundesland Niedersachsen, wir schließen uns mit insgesamt 4 Leuten zusammen (nach aktuellem Stand, wird aber wahrscheinlich noch Richtung 6-8 Leute gehen) und feiern eben nicht gefeierte Geburtstage nach.

Mit entsprechend vielen Gästen ist zu rechnen, ich schätze aktuell ein um die 250. Die Gäste setzen sich aus einem großen Freundeskreis zusammen, der sich zwar größtenteils überschneidet, aber nicht gänzlich homogen ist (nicht jeder Gast ist mit jedem Veranstalter direkt befreundet, demnach kennt auch nicht jeder Gast jeden anderen Gast, aber jeder Gast dürfte mit einer Vielzahl anwesender Leute befreundet sein).

Veranstaltungsort ist der örtliche Grill-/Schießstand, (in dieser Location wurde bis vor 2 Jahren noch ein bekanntes Festival veranstaltet, Hintergründe warum genau dieses nicht mehr stattfinden sind mir nicht bekannt, aber ist vielleicht nennenswertes Hintergrundwissen), dieser soll mit Bauzäunen oder ähnlichem so abgegrenzt werden, dass es nur einen Eingang gibt und man keine fremden Leute auf der Party vorfindet, die durch Mundpropaganda o.ä. davon erfahren haben, es sollen halt echt nur Freunde ansässig sein und niemand anderes. Das Gelände ist gut 500m Luftlinie von der nächsten Bundestrasse weg und ca. 1000m Luftlinie/Fahrstrecke zum nächsten bewohnten Gebäude.

An diesem einen Eingang soll dann eine Umlage eingesammelt werden, KEIN EINTRITT, den Veranstaltern geht es darum mit den Kosten nicht alleine dazustehen, wir möchten also Geld einsammeln um unterstützt zu werden, die Gäste erkaufen sich hiermit keinen Zutritt zum Gelände wie etwa bei einem Festival.

Auf dem Grillplatz wird selbstverständlich Alkohol ausgeschenkt, welcher aber mit der Umlage gedeckt wird. Also muss niemand drinnen für sein Bier, Wasser oder Longdrink bezahlen. Auch ggf. Essen wird mit der Umlage abgedeckt.

Bekanntmachungsweg ist selbstverständlich Facebook, über eine Einladung in eine Private Veranstaltung werden die gebetenen Gäste informiert.

So viel zum Sachverhalt, nun zu meinen Fragen:

1.) Ist mein Vorhaben noch Privat? Ich verteile ja keine Plakate und mache Werbung wie z.B. für ein Schützenfest oder eine Discoveranstaltung. Geschlossener Freundeskreis.

2.) Muss ich eine private Feier dieser Größe, beim Ordnungsamt anmelden? Polizei und/oder Feuerwehr in Kenntnis setzen (Thema Brandschutz etc.).

3.) Brauche ich sonstige Genehmigungen?

4.) Die Veranstaltung ist ausdrücklich nicht kommerzieller und gewinnbringender Absicht, angenommen ich habe nach Umlage einsammeln trotzdem noch Geld über bzw. habe an Umlage mehr bekommen, als ich zuvor investiert habe, ich sage mal mehr als 50€ aber weniger als 500€, gibt es da eine Regelung?

Das wäre es erst einmal. Falls jemand das Gefühl hat er könnte mir hier weiterhelfen, aber ihm würden ein paar Informationen fehlen, helfe ich gerne aus, einfach was sagen!

Vielen Dank, schon einmal!

Geld, Party, Alkohol, Geburtstag, Freunde, Feier, Festival, Gewerbe, Privat
Darf ich in einem Gewerberaum in einem Mischgewerbehaus laut sein?

Sehr geehrte Damen und Herren ich freue mich über jeden Tip....

Ich fasse kurz zusammen:

Musikschule (MS) zieht 2010 in einen Gewerberaum, 2. Stock, in einem Mischgewerbehaus, der vorher ein Testraum für HiFi Boxen war, allerdings als Lagerraum eingetragen. MS wusste nichts davon und unterschrieb einen Gewerbemietvertrag mit der Berechtigung von 8-22 Uhr zu musizieren (amtliche Eintragung im Vertrag). Neben an eine Werkstatt, 1. Stock ein Elektroladen 3. Stock Mietwohnung. Außenlage: Einkaufsstraße mit Müllermarkt, Frisörläden gegenüber Lidl.

Bis 2014 hatte die MS keine Probleme. Dann vermietet die Vermieterin die Werkstatt neben an als Atelier an eine Person die sich nach 3 Monaten wegen Ruhestörung beschwerte. Dann kam das Bauordnungsamt und forderte die Eintragung als Musikschulraum. Der Architekt sagte, dass es schwierig werden würde weil neben an jemand wohnt. Dieser Jemand hat dann auch noch einen normalen Mietvertrag für die Werkstatt bekommen.

Die MS hielt von diesem Zeitpunkt die Ruhezeiten ein und finanzierte eine Schallschutzwand zum Nachbarn in der Werkstatt. Dann war erstmal alles gut.

August 2016 (Die MS ist bereits 6 Jahre in diesem Haus) beschwert sich ein Mieter von oben, der wohl seit 9 Jahren die Wohnung mietet, aber anscheinend bis dato auswärts gewohnt hat.

Die MS hatte die Nase voll und wechselte die Schlagzeuge in E-Drums, die mit Kopfhörern gespielt werden. Die Lautstärke beträgt allerhöchstens noch 10% vielleicht hört man ein leises tappeln von den Gummipads.

Nun, im November kommt ein Beschwerdeanruf von dem Nachbarn oben dass es ihm immernoch zu Laut ist und er die Schnauze voll hat.

Bitte, wo liegt da mein Recht ?

Vielen Dank und Mit freundlichen Grüßen

Mietrecht, Gewerbe, Ruhestörung
Kann man ohne USt-ID ein Gewerbe?

Hallo liebe Community,

vor ca. 4 Wochen habe ich ein Gewerbe bei der örtlichen Gemeinde angemeldet und im gleichen Zug auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt. Diesen habe ich dann beim örtlichen Finanzamt eingereicht und man versicherte mir, dass ich nach ca. 2 Wochen eine Antwort erhalte (USt-ID etc.). Jetzt, 4 Wochen später, habe ich mal freundlich nachgefragt: Der Eingang meines Fragebogens wurde bestätigt aber mir wurde mitgeteilt, dass sich die Bearbeitung durch "unerwarteten Rückstand" um weitere 2 Wochen verzögert.

So weit so gut bzw. auch schlecht: Da ich fest davon ausgegangen war, dass ich nach ca. 2 Wochen (jetzt schon 4 Wochen) meine USt-ID erhalte (oder zumindest irgendeine Rückmeldung), habe ich bereits mit zahlreichen Kunden Kontakt aufgenommen und diesen den baldigen Start des Verkaufes meiner Produkte zugesagt. Wenn ich diese jetzt noch weitere 2 Wochen "sitzen lasse" wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ich z.B. Kunden verliere.

Meine Frage: Kann ich im Vorfeld schon Verkäufe tätigen und die Umsatzsteuer abführen sobald ich meine USt-ID erhalte o.ä.? Immerhin habe ich ja bereits alles angemeldet und auf offiziellem Wege eingeleitet, nur das Finanzamt hängt eben mit der Bearbeitung hinterher... Ist es möglich, die Steuern dann rückwirkend zu zahlen, wie gesagt, ich unterschlage dem Finanzamt ja nichts, sondern warte auf dessen hinterherhängende Bearbeitung meines Antrags.

Außerdem ist erwähnenswert, dass ich unter die Kleinunternehmerregelung falle (das habe ich zumindest angekreuzt), also eigentlich keine USt zahlen muss, wenn ich unter 17.500 € Umsatz in diesem Jahr bleibe (was 100% der Fall ist).

Ich hoffe, Ihr versteht mein Anliegen. Viele Dank für Eure Antworten im Voraus!

Gruß,

Max

Finanzen, Steuern, Rechte, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Unternehmen
Gaststättengenehmigung/Konzession ohne sauberes Führungszeugnis?

Hallo ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Folgender Fall: Ich bin Ende März diesen Jahres mit dem Roller meines Vaters gefahren, dessen Nummernschild abgelaufen war. Ich wusste das leider nicht und wurde von der Polizei angehalten. Nun, 5 Monate später bekam ich einen Brief mit der Aussage ich solle mich zu der Straftat äußern. Habe ich auch, allerdings noch keine Antwort erhalten. Der Eintrag liegt bereits vor, allerdings ist das alles noch nicht beim Staatsanwalt angekommen, da sich die gute Frau Sachbearbeiterin wohl Zeit lässt (die ich im Übrigen schon wochenlang nicht erreichen kann). Ich weiß, dass der Eintrag vorliegt, weil ich gerade mitten in meiner Einbürgerung bin und diese nun erstmal eingestellt wird, solange der Fall nicht abgeschlossen ist.

Meine Frage nun: Ich möchte nächstes Jahr als Existenzgründer ein Restaurant eröffnen und brauche für eine Konzessionsgenehmigung ein sauberes Führungszeugnis, welches ich jetzt schon beantragen möchte. Geht das, obwohl der Fall noch offen ist und es noch zu keiner Verurteilung gekommen ist? Die Einbürgerung wurde schließlich auch eingestellt, obwohl das Vergehen ja wirklich nicht der Rede wert ist. Die wissen halt nur, dass eine Straftat vorliegt, was genau und in welcher Form wissen die gar nicht. Gibt es eine Möglichkeit das alles zu beschleunigen (evtl. Geldstrafe zahlen), oder das Verfahren kurzfristig einzustellen, damit ich die Einbürgerung erstmal durchbekomme? Ein Polizei Kollege meinte heute zu mir das kann bis zu einem Jahr dauern, und solange will ich wirklich nicht warten!

Freue mich über jede hilfreiche Antwort!

Gewerbe, Straftat
Gewerbeanmeldung im Bereich Tierbetreuung?

Hallo,

mit Tieren groß geworden hat es sich so ergeben, dass ich in den letzten Jahren immer mal wieder für Familienangehörige und Freunde auf deren Tiere aufgepasst habe, wenn sie im Krankenhaus oder Urlaub waren.

Nun habe ich aber auch von ein paar entfernten Bekannten Anfragen bekommen, ob ich nicht auch mal auf deren Tiere (Hunde,Katzen,Pferde etc.) aufpassen könnte. Sie würden mich auch dafür bezahlen. Die einen haben sogar gefragt, ob ich ihre Pferde nicht regelmäßig (sprich ein paar Tage die Woche) gegen Bezahlung versorgen (füttern, abäppeln, Wasser auffüllen - KEIN Reiten oder Bodenarbeit) könnte.

Da kam mir die Idee, dass ich das neben meiner Fernausbildung zur Tierheilpraktikerin ja als kleinen Nebenverdienst anbieten könnte.

Jetzt hab ich erst mal mit meiner Versicherung Kontakt aufgenommen und alles in die Wege geleitet, um bestmöglich abgesichert zu sein.

Nur hatten die Leute, bei denen ich die Pferde betreuen soll vorgeschlagen, mich auf Geringfügigenbasis anzumelden. Das würde dann wohl unter Haushaltshilfe laufen, da es sich ja um Privatpferde handelt, mit denen sie kein Geld verdienen.

Aber dann könnte ich ja nicht hin und wieder auch auf die Tiere anderer Leute aufpassen, oder?

Jetzt wurde mir noch von einem Freund gesagt, dass ich wohl etwas mehr verdienen würde, wenn ich das ganze als (Klein-)Gewerbe mit einem Gewerbeschein anmelde. Da würde ich dann nicht nur die 8,50 Euro Stundenlohn bekommen, sondern auch das, was meine "Arbeitgeber" als Abgaben zahlen müssten, wenn ich als "Haushaltshilfe" angestellt wäre.

Jetzt bin ich verunsichert und weiß nicht was ich machen soll. Einerseits möchte ich ja auch andere Tiere betreuen, anderseits hab ich von Gewerbe und allem, was damit zusammenhängt keine Ahnung. Ich müsste dann ja Rechnungen schreiben, eine Buchhaltung machen, Steuererklärung....

Wie seht ihr das? Was würdet ihr machen? Wo liegen die Vor- und Nachteile bei beiden Varianten? Worauf muss ich achten? Brauche ich überhaupt einen Gewerbeschein oder muss man den erst ab einem bestimmten Verdienst beantragen?

Es geht hier übrigens um Beträge von ca. 300 Euro, also reich werde und will ich damit nicht werden und das ganze ist in Niedersachsen, falls das eine Rolle spielt...

Arbeit, Tiere, Dienstleistung, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, tierbetreuung

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