kann ein Ladenbesitzer, der Waren alltäglichen Bedarfs verkauft, Kundengruppen (Migranten) ausschließen?

Meine Mutter (58J) führt seit über 20 Jahren in Berlin ein Geschäft mit Waren für den täglichen Bedarf. Da in den letzten Jahren die Diebstahlquote enorm gestiegen ist und das nachweislich wegen Kunden aus dem afrikanischen und arabischen Raum, hatte meine Mutter ein Schild mit entsprechender Kennzeichnung an die Eingangstür des Ladens angebracht. Es untersagt den entsprechenden „Kunden“ den Zutritt. Ein Polizist, der als Stammkunde oft den Laden besucht, gab meiner Mutter den Hinweis sofort das Schild abzunehmen, da sie sich sonst strafbar macht. Er sei persönlich ganz auf Ihrer Seite, aber was da von oben kommt, ist nur gegen Deutsche und nur Pro- Ausländer. Das ist sogar die Meinung von unserer Polizei.

 Meine Mutter ist verzweifelt, sie möchte einerseits den Laden gerne noch bis zur Rente weiterführen, andererseits fressen die Diebstähle den gesamten Ertrag weg. Dazu kommt noch, dass Sie schon 2x tätlich angegriffen wurde, einmal wurde Sie, als Sie einen Diebstahl bemerkt hatte, von dem Afrikaner brutal gegen ein Regal geschleudert, Resultat blaue Flecken und Prellungen. Eine junge Mitarbeiterin die einige Male auch körperlich berührt wurde hat schon gekündigt.

Der typische Diebstahl sieht so aus: 10-15 Leute kommen gleichzeitig in den Laden, stiften Verwirrung und die Hälfte von denen verschwindet ganz schnell wieder mit Diebesgut. Es gibt da keine Chance und wenn man die Überwachungskamera auswertet, sehen die alle ziemlich gleich aus. Die Polizei ist machtlos.

Keine Anzeige brachte bisher Erfolg. Wie schützt der deutsche Staat seine steuerzahlenden deutschen Mitbürger, oder hat er daran kein Interesse mehr.

Hier die konkreten Fragen,

es ist finanziell nicht tragbar, ständig 1-2 Wachleute zu beschäftigen, die gegen die räuberische Meute wahrscheinlich auch nichts ausrichten könnten. Bitte dringend um Hinweise was Sie, im erlaubten Bereich, tun kann um sich und Ihr Hab und Gut zu schützen.

 


Arbeit, Beruf, Recht, Gesetz, Gewerbe, Ladengeschäft
Selbstgemachte Dinge online verkaufen und Erlös komplett spenden, was muss ich hierbei beachten? Steuerlich, Gewerbe anmelden?

Hallo zusammen, Ich habe einen Youtube-Channel gegründet, in dem ich sowohl Videos über die Steigerung des körperliches und seelisches Wohlbefindens (Meditation, Be your own Doctor, Sport, gesunde Ernährung, Bewusst Leben) einstelle, aber auch hauptsächlich Charity-Aktionen ankurbeln möchte. Hierzu möchte ich auf meiner Website den Verkauf von selbstgemachten Dingen also erst einmal Meditationskissen und Traumfänger anbieten und den Erlös KOMPLETT an von mir ausgesuchte Projekte spenden. Was muss ich hierfür alles beachten?

1. Muss ich ein Gewerbe oder eine Körperschaft für gemeinnützige Zwecke anmelden?

2. Wie läuft es steuerlich, gibt es Freigrenzen die mir das ganze so einfach wie möglich gestalten? Wie muss ich das dann in der Steuererklärung angeben? (Versandkosten und Materialkosten werden ja nicht mit gespendet, meine Arbeitszeit ist sozusagen meine Spende :) )

3. Brauche ich ein "Geschäftskonto"?

4. Gibt es allgemein Dinge die ich beachten muss?

Ich möchte mit meiner Aktion keinerlei Probleme und freue mich auf ein umfassende Antwort, danke liebe Freunde, dass ihr mich mit eurer Rückmeldung unterstützt!!!! :)

  • Sei die Veränderung selbst, die du in der Welt sehen möchtest. - Mahatma Gandhi

Viele Liebe Grüße

Silvie Hoxha

Steuern, Gewerbe, Soziale Arbeit, Spende, Steuerrecht, Verkauf, Geschäftskonto
Darf man die Eier von privat gehaltenen Hühnern, von Haustüre zu Haustüre zum Verkauf anbieten?

Wir haben zurzeit 46 Hühner und 3 Hähne, die uns natürlich auch etwas finanziell belasten aber es auf alle Fälle wert sind, denn es macht uns Spaß, uns um Sie zu kümmern.

Nun wir haben zurzeit im Durchschnitt 34 Eier pro Tag, die wir alleine nicht mehr so leicht verputzen können und unsere Nachbarn brauchen auch nicht jeden Tag Eier, deshalb haben wir uns überlegt, die Eier unserer Hühner von Haustüre zu Haustüre anzubieten und mit den Einkünften unsere Hühnerhaltungsausgaben zu erleichtern.

Der Geschmacksunterschied ist unserer Meinung nach nicht mit den aus der Filiale Aldi, Lidl, Rewe etc. zu vergleichen weshalb wir auch denken, dass wir nicht an allzu viele Türen müssen.

Jetzt wollten wir aber wissen, wie dies Rechtlich aussieht und was für Möglichkeiten wir im Privaten Bereich haben.

Dürfen wir die Eier so anbieten? - wenn Ja, wie würde das in den nächsten Jahren aussehen, wenn wir wieder zuwachsbekommen, dürfen wir dann mehr Eier anbieten und evtl. auch irgendwann geschlachtete Hühner?

Und wir würden auch gerne für die nächsten Jahre wissen, wie dies mit der gewerblichen Seite aussieht. (Kleingewerbe oder sowas) Was für Auflagen oder Voraussetzung gibt es hierzu und wie läuft sowas ab?

Wir danken Ihnen sehr für Ihre Antworten!

verkaufen, Landwirtschaft, Rechtsanwalt, Rechte, Gesetz, Tierhaltung, Gewerbe, Handel, Verkauf
Gewerbeanmeldung als Student und trotzdem Kindergeld bekommen?

Sehr geehrte community,

Ich bin gerade mitten im Studium, um aber etwas mehr Geld zu verdienen nebenher, habe ich mir überlegt mit affiliate Marketing bei digistore24 anzufangen. Hierfür bräuchte ich aber ein angemeldetes Gewerbe. Nun habe ich mir überlegt ein Kleingewerbe zu starten um das ganze nebenher realisieren zu können. Ich habe nun im Internet aber verschiedene, verwirrende Quellen dazu gefunden: -Manche sagen, man bekommt sobald man das Gewerbe angemeldet hat kein Kindergeld mehr. -Manche sagen man muss weniger als 20std die Woche arbeiten um Geld zu bekommen und und und.

Jetzt wollte ich hierzu einfach mal verschiedene Fragen stellen und hoffen dass jemand hier eine Antwort darauf hat:

  1. Was kostet es ein Kleingewerbe anzumelden in Hessen (kostet es monatlich oder einmalig?)
  2. Muss ich sobald ich damit geld verdiene auch eine Steuererklärung, und und und abgeben ? Bzw. Konkreter, welchen Pflichten muss ich als Gewerbe nachkommen ?
  3. Kann ich trotzdem Kindergeld bekommen wenn ich ein Kleingewerbe angemeldet habe ?
  4. Habe ich irgendwelche Einschränkungen: maximaler monatlicher Umsatz, maximale wöchentliche Arbeitszeit oder ähnliches als Student?
  5. Gibt es andere wichtige Sachen dabei zu beachten?

Würde mich freuen wenn jemand ein paar hilfreiche Antworten dazu hätte, ihr würdet mir wirklich wirklich unglaublich helfen !!!

Ganz liebe Grüße und euch ein schönen Abend SnAcKx

Geld verdienen, Affiliate Marketing, Recht, Gewerbe, Gewerbeschein, Hessen, Kindergeld, Student
Wie verhält es sich mit der Mwst beim Einkauf einer GBR?

Hallo! Wir sind drei Freunde und wollen eine GBR gründen, da wir ein- bis zweimal im Jahr kleinere Konzerte veranstalten. Wir haben für ein Konzert ein Angebot ausgehandelt und wollen jetzt bevor der Vertrag unterschrieben wird das Gewerbe anmelden.

Bisher waren wir von der so genannten Kleinunternehmerregelung überzeugt, da es uns viel Arbeit erspart und wir das eher hobbymäßig betreiben. Bei 2 Konzerten im Jahr erwarten wir etwa 10000 bis 15000 Euro an Umsatz.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Unser "Geschäftspartner" verlangt für den Auftritt seines Künstlers Summe X. Wir hatten bei den Verhandlungen gesagt, dass wir der Summe X zustimmen, wenn diese brutto wäre.

Jetzt verlangt der "Geschäftspartner" unsere Umsatz-Steuer-ID. Da wir diese ja noch nicht haben und eigentlich diese Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollten, sagt uns der Geschäftspartner, dass er uns ohne Vorliegen einer VAT-Nummer / Umsatz-Steuer-ID nun zusätzlich zur ausgehandelten Summe X die Mehrwertsteuer berechnen muss.

Das verstehen wir nicht so ganz. Kann das mal jemand erläutern?

Also wenn wir uns eine Umsatz-ID besorgen, müssen wir ihm keine Mwst. zahlen, wenn wir keine haben müssen wir Mwst. zahlen?

Und, wenn wir einmal eine Umsatz-Steuer-ID haben, müssen wir ja auch für jedes verkaufte Ticket unserer Konzerte Mwst. abführen, richtig? Darauf wollten wir nämlich verzichten....

Steuern, Recht, Rechte, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuerrecht, Unternehmen, Wirtschaft und Finanzen
Anbieten von Dienstleistungen über eine Plattform ohne Gewerbe verboten?

Ich wollte als Minderjährige meine Kenntnisse über die Technik zum "Beruf" und mich mehr oder weniger selbstständig machen und wollte deswegen auf Ebay Kleinanzeigen meine KOSTENLOSE Hilfe in einer Anzeige zur Verfügung stellen, um dadurch einige Kunden zu gewinnen und auf mich aufmerksam zu machen. Kostenlos deshalb, da ich dieses "Gewerbe" sonst ja anmelden müsste und Steuern oder ähnliches zahlen muss? Mich hatte jemand von einer anscheinenden Firma angeschrieben, dass das Werben für Dienstleistungen auf einer Plattform Werbung sei (was durchaus stimmt) und dass Werbung ohne Gewerbe nicht erlaubt ist. Stimmt das? Und wenn ja, darf man allgemein keine Werbung für ein nicht angemeldetes "Unternehmen" machen? Oder nur nicht auf anderen Plattformen, die einem selbst nicht gehören? Ich habe auch eine Website mit Jimdo erstellt für meine Technikhilfe, aber das ist doch erlaubt? Ich möchte ja nur meine kostenlose Hilfe anbieten und verlange kein Geld dafür. Wenn die "Kunden" mir dann aber freiwillig Geld geben möchten, darf ich das dann annehmen? Ich hatte mir auch schon überlegt, dass ich eine Art "Belege" drucken werde, auf denen die Kunden dann unterschreiben müssten, mit allen Daten wie Betrag etc., damit ich einen Beweis habe, dass mir dieses Geld FREIWILLIG gegeben wurde. Eine weitere Frage wäre auch noch, ob ich dann auch Visitenkarten verteilen, beziehungsweise weiter geben darf? Ich habe nicht vor, auf die Straße zu gehen, Menschen anzureden und denen meine Karten in die Hand zu drücken, sondern, dass ich Menschen, denen ich bereits helfe, ein paar Karten gebe, damit diese mich weiter empfehlen könnten, wenn sie möchten. Und darf ich dann auch Visitenkarten in Läden auslegen, wenn ich die Erlaubnis davon habe? Oder ist das strafbare Werbung?

Werbung, verboten, selbstständig, Recht, Gewerbe, minderjährig, Unternehmen, Visitenkarten, Plattform
In meiner Arbeiststelle hat es über 30 Grad - Was tun?

Hi

ich arbeite bei einem TEDI-Markt in der Nähe von Nürnberg. Der Laden hat einen schlechten Ruf, aber ich brauchte was übergangsweise bis Oktober. Dann darf ich in meinem Traumjob anfangen.

Jetzt kann man natürlich sagen "Zähne zusammen, und durch" und bei einigen Dingen mache ich das auch. Ich habe viel unbezahlte Arbeit (auch Sonntags), keine freien Tage usw.. Habe versucht mich zu beschweren, aber das bringt nichts. Die Festangestellten wollen nichts tun bzw. trauen sich nicht und dann denke ich sind auch mir die Hände bei solchen Sachen mehr oder weniger gebunden.

Eine Sache halte ich jedoch bald körperlich nicht mehr aus:

Unser Laden verfügt über fast 400qm, ist recht langgezogen und hat auf der längsten Seite eine Glasfront (Etwa 3,5 Meter hohes Glas, rund 50 Meter lang). So...

wir haben keinerlei Hitze bzw. Sichtschutz in der Filiale. Keine Klimaanlage, keine kostenlosen Getränke, nur einen alten, verschimmelten Kühlschrank und absolut nichts, was die Hitze mindern würde.

Im Laden haben wir bei dem heißen Wetter etwa 28 Grad im Durchschnitt. Das ist viel, vor allem, weil man sich ja körperlich 8 Stunden lang betätigt.

Wenn es jetzt aber längere Zeit heiß ist, steigen die Temperaturen auch mal auf weit über 30 Grad im Laden (das höchste waren mal 38,4).

Und zu allem übel...: Die Kasse steht einen halben Meter von der Scheibe weg. War ich als Kassierer eingeteilt, hatte ich daher durch die Sonnenstrahlung bereits starke Verbrennungen an Nacken und Armen (Fenster im Rücken).

Kritik stößt auf Taube Ohren. Das Problem ist bei vielen TEDi-Filialen bekannt und entsprechend egal. Ich hatte mich penetrant beschwert, jetzt haben wir zumindest (für 400 qm) zwei Standventilatoren bekommen. Die bringen die Luft ja nur in Bewegung... bei 38 Grad hilft das auch nichts. Und die Sonneneinstrahlung mindern sie auch nicht.

Also habe ich der Gewerbeaufsicht vor drei Wochen schon eine Mail zukommen lassen. Da kam auch nichts zurück.

Also bitte bitte sagt mir: An wen kann ich mich da noch wenden? Polizei?

Jetzt einen neuen Job suchen wird schwer, da ich ja nur noch bis September arbeiten kann. Ohne Job kriege ich das finanziell nicht hin und krankschreiben ist bei TEDi auch blöd, weil ich dann viel weniger Geld erhalte

HILFE!

Arbeit, Hitze, Rechte, Gesetz, Arbeitsschutz, Gewerbe
Reisegewerbe/Gewerbe ode doch keins?

Hallo zusammen.

Ich würde gerne ein verkaufswagen eröffnen wo ich Crepes,Waffeln,Pomes,Slush-Eis etc. am wochenende auf Flohmärkten anbieten möchte.

Nun zu meiner Frage welche Gewerbeart ich benötige.

Hab da was gefunden was mich verwirt. https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/branchentipps/reisegewerbe/

Zitat.

Ohne Reisegewerbeschein: Ausnahmen im Reisegewerbe

Die Gewerbeordnung nennt auch zahlreiche Tätigkeiten im Reisegewerbe, für die Sie bei Ihrer Selbstständigkeit keinen Reisegewerbeschein benötigen. In folgenden Fällen, die dem Reisegewerbe ähneln, ist kein Reisegewerbeschein notwendig:

Wenn Sie gelegentlich auf Veranstaltung wie Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feilbieten und damit vordergründig kein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie als Gründer keinen Reisegewerbeschein.
Wenn Sie selbstgewonnene Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaues, der Geflügelzucht und Imkerei sowie der Jagd und Fischerei vertreiben, benötigen Sie keinen Reisegewerbeschein.
Wenn Sie Tätigkeiten in der Gemeinde Ihres Wohnsitzes oder Ihrer gewerblichen Niederlassung ausüben sofern und die Gemeinde nicht mehr als 10.000 Einwohner zählt benötigen Sie keinen Reisegewerbeschein für ein Reisegewerbe.
Wer auf Grund einer Erlaubnis nach § 4 des Milch- und Margarinegesetzes Milch oder bei einer Tätigkeit auch Milcherzeugnisse abgibt, ist kein Reisegewerbe, das einen Reisegewerbeschein benötigt.
Wer Versicherungsverträge als Versicherungsvermittler im Sinne des § 34d Abs. 3, 4 oder 5 oder Bausparverträge vermittelt oder abschließt oder Dritte als Versicherungsberater im Sinne des § 34e in Verbindung mit § 34d Abs. 5 über Versicherungen berät, benötigt keinen Reisegewerbeschein - das Gleiche gilt für die in dem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen.

Was heißen die nächten reglungen für mich?

Wer von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt, wird nicht vordergründig als Reisegewerbe behandelt und benötigt deshalb keinen Reisegewerbeschein. Wer Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbietet, zählt ebenso nicht zum Reisegewerbe, das einen Reisegewerbeschein beantragen muss.

Vielen Dank im Vorraus.

Gruß.

Ps. Werde am Montag mal beim Gewerbeamt anrufen und mich dan gegebnfalls die Woche nochmals melden.

Gewerbe, Reisegewerbe
Antrag auf Erwerbsminderungsrente, aber seit Jahren ein Nebengewerbe angemeldet, welches Ehepartner ausführt, geht das? Wie erkläre ich das im Rentenantrag?

Mein Mann ist in einem Unternehmen angestellt und hat vor Jahren ein Kleingewerbe als Nebengewerbe angemeldet. Ich war bis vor kurzem arbeitslos ohne Leistungsbezug, um nicht meinen eventuellen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu verlieren.Da mein Mann nun seit längerer Zeit krank ist, hat er mich als Minijobber angestellt, so kann ich die Arbeit erledigen und konnte mich vom Arbeitsamt abmelden. Nun wird ihm geraten, Erwerbsminderungrente zu beantragen. Soweit ich mich belesen habe, gibt es kein Problem, wenn man ein Gwerbe angemeldet hat und nicht mehr als 450,00 Euro zuverdient ? Sehe ich das richtig ? Ich dürfte ja gleichzeitig auch bis zu 450, 00 Euro dazu verdienen und könnte familienversichert bei seiner Krankenkasse bleiben ? Unsere Umsätze sind im Moment noch nicht hoch, da wir Geld in Umbauten investiert haben und dadurch noch Abschreibungen laufen. Was wäre, wenn der Umsatz höher wird, müsste ich mich dann privat krankenversichern oder ist es günstig, mich bei ihm dann fest einstellen zu lassen ? Im Fragebogen der Rentenversicherung wird gefragt, ob er noch eine selbständige Tätigkeit ausführt, müssen wir das mit Nein beantworten, er ist ja nur Inhaber, führt es aber nicht selbst aus oder kann ich das irgendwie erklären, eventuell bei der Zeile Art und Umfang der Tätigkeit ? Viele Fragen.. wir möchten aber auch nichts verkehrt machen. Vielen Dank für Antworten.

Rechtsanwalt, Rente, Erwerbsminderungsrente, Krankenversicherung, Gewerbe, Kleingewerbe, Nebengewerbe, Rentenversicherung, Zuverdienst

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gewerbe