Hallo an alle erstmal.
Ich habe seit längeren ein Gewerbe im Bereich Handel, und handle bislang mit Bekleidung Modeschmuck im Kleingewerben Bereich.
Nun möchte ich anfangen, Neuwaren aus Gold und Silberschmuck zu verkaufen.
In mein Gewerbeschein ist Schmuck mit eingetragen. Meine Frage daher
a) reicht der Schein, mit Eintragung Schmuck, aus, um mit neuen Gold und Silberschmuck zu handeln?
b) zählt, handeln mit Neuen (kein Gebrauchthandel) Gold und Silberschmuck ect. zu den im § 38 Gewerbeordnung stehenden „überwachungsbedürftigte Gewerbe“?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Gruß Kral