Hallo zusammen ich habe eine frage Ich wollte ein kiosk kaufen und im diesem kiosk möchte ich spielautomaten aufstellen Meine frage ist ob das möglich is?
6 Antworten
Du wolltest?
Also vermutlich steht dieser Kiosk schon an einem festen Platz.
Bevor Du den Kiosk kaufst / dafür Geld bezahlst -->
gehst Du zum zuständigen Gewerbeamt ( bei der Stadt oder Gemeindeverwaltung) und erkundigst Dich nach den Auflagen und Genehmigungen
1) um überhaupt den Kiosk zu betreiben und
2) um Spielautomaten dort aufzustellen.
Ja, aber sicher - kein Geld an den Verkäufer ohne Gewerbeamt / Bestätigung/ Erlaubnis der Behörden
Geldspielgeräte dürfen gem. § 1 SpielV nur in Spielhallen, Wettbüros und Gaststätten aufgestellt werden. Dafür bedarf es einer persönlichen Aufstellererlaubnis gem. § 33c Abs. 1 GewO und einer Geeignetheitsbescheinigung (§ 33c Abs. 3 GewO) für die jeweiligen Räume.
Ein Kiosk (Einzelhandel) dürfte keine Geeignetheitsbestätigung bekommen. Bei einem Imbiss ist das schon anders, weil das Gaststättengewerbe ist.
schwierig. glücksspiel ist in deutschland ab 21, da einen kiosk aber auch oft jüngere kunden besuchen, müsstest du wahrscheinlich irgendwelche auflagen erfüllen.
außerdem kostet es viel geld diese dinger zu mieten, ob du davon wirklich was hast glaube ich kaum und ein modernes gerät zu kaufen ist extrem teuer.
außerdem wird dein kiosk dadurch zur anlaufstelle für ein bestimmtes millieu, was andere kunden fernhalten könnte.
Also sorry aber du hast keine Ahnung ein Laden ohne Automat gehen in Deutschland kaputt ein Automat bringt knapp 2800 Euro rein das was du in
klar das kannst du natürlich machen. du solltest dich nur rechtlich informieren, ob es überhaupt erlaubt ist.
in tankstellen auf rastplätzen sieht man es ja auch oft, aber dort wird meist warmes essen verkauft. vielleicht hat es damit was zu tun.
habe noch nie einen laden, in dem man einkaufen kann, einen spielautomat gesehen.
vielleicht hast du glück :)
ok ^^ dann frag doch mal einen, was man dazu braucht, dass man das machen darf. vllt reicht schon eine ausschankgenehmigung oder sowas. in dem kommentar von nemesis ist ein link, nach dem gesetz in dem link ist es scheinbar in "normalen" kiosk verboten.
nein - das wäre zweckentfremdung der gewerbegenehmigung.
Wohl eher nicht
Also einfach zum ordnungsamt und nach fragen