Kleingewerbe anmelden Hundebetreuung?

4 Antworten

Hallo,

natürlich brauchst du eine Erlaubnis des Vermieters.

Und da du wahrscheinlich eher einen Wohnraum gemietet hast und keine Gewerbefläche - sieht das dann schon eher schlecht aus. Denn einen Wohnraum darf man nicht so einfach "zweckentfremden".

Natürlich brauchst du den Sachkundenachweis, nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG, da du ja Tiere in "größerer" Pflegestelle halten willst.

Dann muss das natürlich vom Veterinäramt begutachtet und zugelassen werden.

Beim Finanzamt musst du einen Gewerbeschein beantragen und natürlich alles entsprechend belegt werden. Auch, wenn du es als Kleinunternehmen nach § 19 UStG machst, muss du zumindest eine Einnahme-Überschuss-Rechnung für jedes Jahr machen und den verbliebenen Gewinn versteuern.

Selbstverständlich musst du eine entsprechende Versicherung abschließen, denn die Hundehalterhaftpflichtversicherungen der betreuten Hunde kommen für keine Schäden auf, die während der bezahlten Betreuung vom Hund verursacht werden.

Ich gehe mal davon aus, dass spätestens bei der erforderlichen Erlaubnis deines Vermieters die Sache zur Seite gelegt wird.

Trotzdem gutes Gelingen

Daniela

Klar brauchst du die Erlaubnis des Vermieters. Gewerbe muss auch angemeldet werden. Betriebshaftpflichtversicherung sollte nicht fehlen. 

Sobald die erste Beschwerde beim Amt eingeht , wird dir der weitere Betrieb sicherlich aus planungsrechtlichen Gründen  (Wohngebiet) untersagt. 

Dass du eine Erlaubnis nach 11 TierSchG brauchst ,  glaube ich nicht. 

Also Du brauchst deine Erlaubnis von deinem Vermieter und zwar 1. zur gewerblichen Nutzung und 2. für die Betreuung der Hunde.

Dann brauchst Du den 11 er vom Veterinäramt. Ohne das darfst Du keine Hunde betreuen. Also das ist so eine Genehmigung, die man mit einem einem Test (praxis und theorie) machen muss.

Dann brauchst Du noch eine Gewerbeanmeldung bei deiner Stadt.

So das wars, was mir einfällt.

Liebe Grüße

AnnaTeresa

Du brauchst die Einwilligung des Vermieters und der Nachbarn. Außerdem eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt. Spätestens hier bist du aus dem Spiel, weil dir die Stadtverwaltung in einer 2 Zimmerwohnung keine Hundebetreuung genehmigt...


CCCPtreiber  01.05.2016, 20:19

Pauschal kann man das nicht sagen, denn es wird darum gehen wie viele Hunde gleichzeitig in der Wohnung sind. Kann ja unter Umständen immer nur einer sein.

Zum Gewerbe - habe ich auch, also Kleingewerbe anmelden bei der Stadt/Gemeindeverwaltung. Da es hier zu 99% um reine Dienstleistungen geht würde ich sagen Auswahl treffen keine MwSt auszuweisen, das macht die Sache einfacher. Dann brauchst du auch keine Vorsteuer machen und gegen einander aufrechnen. Achtung, maximal 17500 € Umsatz pro Jahr! Die Gewinne musst du je nach Höhe bei der Lohnsteuer mit angeben. 

Versicherung - du brauchst eine Betriebshaftpflicht, ansonsten bist du nach wie vor KEIN Freiberufler, da du ja ein NEBENgewerbe anmeldest. Das ist laienhaft ausgedrückt zuviel für Schwarzarbeit und zu wenig zum Leben.

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Ernsterwin  02.05.2016, 07:30
@CCCPtreiber

Einkommensteuer und Umsatz- oder Mehrwertsteuer sind zwei ganz unterschiedliche Steuerarten und haben nichts miteinander zu tun:

Wer gewerblich oder beruflich selbstständig ist kann umsatzsteuerlich die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG beantragen und sich damit von der Erhebung der USt befreien lassen. Das hat nichts mit "Dienstleistung" zu tun. Zu beachten ist, dass - obwohl keine USt eingenommen wird - der Betrag von 17.500 Euro ein Betrag mit USt ist. Also dürften die steuerpflichtigen Einnahmen ohne Umsatzsteuer nur ca. 14.700 Euro betragen.

Im Gegenzug kann jedoch auch keine Vorsteuererstattung genutzt werden.

Die Einkünfte aus dieser selbstständigen Tätigkeit werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und nicht "bei der Lohnsteuer mit" angegeben, denn die fällt nur auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit an.

Bei der Gemeinde wird übrigens ein Gewerbe angemeldet - kein Kleingewerbe, bestenfalls ein Gewerbebetrieb im Nebenerwerb - Schau mal auf die Gewerbeanmeldung!

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