Finanzamt verlangt von mir( Kleinunternehmer) keine Umsatzsteuererklärung. Kann das richtig sein?

7 Antworten

Die Umsatzsteuer ist die Steuer, die für den Unternehmer auf Einnahmen fällig wird.

Und nachdem Du als "Kleinunternehmer" keine Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen ausweisen darfst / musst / kannst - macht (D)eine Umsatzsteuererklärung "entbehrlich" .

Hallo, ja das ist richtig. Wenn Du §19UStG anwendest darfst Du die Umsatzsteuer in Rechnungen nicht gesondert ausweisen. Achte aber darauf das Du nur einen gewissen Umsatz im Jahr einfahren darfst. Ansonsten musst Du die Umsatzsteuer auf alles nachzahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Judas123 
Beitragsersteller
 26.08.2019, 17:27

Du meinst jetzt aber die 50000 grenze?

0

"Alle Unternehmer, die die Kleinunternehmergrenze nicht überschreiten und nicht zur Umsatzsteuer optieren, brauchen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt zu übermitteln. Das ergibt sich eindeutig aus § 18 UStG."

"Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer schulden, werden sie vielfach nicht zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung aufgefordert. Eine Abgabe ist dann auch nicht erforderlich."

https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/kleinunternehmer-wann-ist-eine-ust-erklaerung-abzugeben_186_396414.html


stoork  27.12.2019, 00:16

Heißt das, bei EÜR trage ich die Ausgaben (z.B. Bürobedarf) ohne USt?

0
Judas123 
Beitragsersteller
 26.08.2019, 17:24

Cool

0

Lag Ihr steuerpflichtiger Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 17.500 Euro und erwarten Sie im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz, bleibt es bei der Kleinunternehmer-Regelung. Überschreiten Sie im zweiten Jahr die 17.500-Euro-Grenze, unterliegen Sie ab dem dritten Jahr automatisch der Regelbesteuerung. Quelle Google.

Woher ich das weiß:Recherche

Hallo.

Alle Unternehmen sind verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung abzugeben,

Jeden Monat, oder alle 6 Monate, und eine als Abschluss.

Bei Kleinunternehmen nach § 18 des USt.Gesetzes, wenn es den keine Steuer zu zahlen ist, auch keine U-St.-Voranmeldungen.

Das ist Pflicht. Kleinunternehmer müssen das ,wenn kein U-
Steuer zu bezahlen sind 1 x Jährlich, oft wird das aber nicht mehr verfolgt für weitere Jahre. (Beispiel Kleine Fotovolteianlagen) .

Mit Gruß

Bley 1914

Bley 1914

Bley 1914