Geschützter Begriff University oder nicht?

6 Antworten

Natürlich ist das möglich. Die Namen sind stark unterschiedlich, es besteht keinerlei Verwechslungsgefahr.


Secretstory2015 
Beitragsersteller
 02.04.2019, 10:37

Es geht nicht um Verwechslungsgefahr. Es geht um die Frage, ob es in Deutschland legal ist, sich als "University" oder "Universität zu bezeichnen, ohne dass es sich dabei um eine offizielle Universität, wie beispielsweise die Uni Hamburg, handelt.

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Iberogast  02.04.2019, 10:40
@Secretstory2015

Ich glaube nicht. Frag doch mal einen Anwalt der auf Firmengründung spezialisiert ist.

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"University" ist nicht geschützt. Deshalb bezeichnen sich Fachhochschulen häufig als "University of Applied Science".

Der Begriff Universität ist aber in vielen Bundesländern geschützt. Das ist im Landesrecht geregelt und deshalb unterschiedlich.


Secretstory2015 
Beitragsersteller
 02.04.2019, 10:39

Nun gut, aber da es online ist und die Website mehrsprachig werden soll, ist das ganze ja so gesehen international, nur mit Firmenstandort Deutschland. Da ist für mich die Frage, ob es überhaupt etwas mit den Bundesländern zu tun hat, denn es wird keinen Ort geben, wo die Leute hinkommen können. Zumindest ist ein derartiges Seminarzentrum zum aktuellen Zeitpunkt nicht geplant.

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Geraldianer  02.04.2019, 10:42
@Secretstory2015

Es gilt wohl das Bundesland deines Impressums. Also könnte es mit "Universität" tatsächlich Probleme geben, "University" ist nicht geschützt.

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Secretstory2015 
Beitragsersteller
 02.04.2019, 10:45
@Geraldianer

Weißt Du, welche Bundesländer da Probleme machen? Zur "Auswahl" stehen für uns Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Hessen (wir sind mehrere Gründer).

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Moin,

ich könnte mir eher vorstellen, dass du „anders herum“ Problem kriegen könntest. Wenn du den Namen als Marke schützen lassen willst, könnte ich mir gut vorstellen, dass das abgelehnt wird, weil der Begriff freihaltebedürftig ist.

Hochschulen dürfen in Deutschland erst eine Bezeichnung wie Universität führen, wenn sie als solche staatlich anerkannt sind. Das gilt auch für die fremdsprachlichen Bezeichnungen.

Entsprechende Regelungen stehen in den Hochschulgesetzen der Bundesländer.

Beste Grüße!


Secretstory2015 
Beitragsersteller
 02.04.2019, 14:06

Danke für die Info. Gilt dies auch für reine Online-Unis?

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Ansegisel  02.04.2019, 16:42
@Secretstory2015

Ich gehe davon aus, dass das auch gilt, wenn ein Online-Angebot mit Sitz in Deutschland eingerichtet wird.

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Der Begriff ist wie gesagt nicht geschützt, aber ich sehe ein anderes Problem.

"University" suggeriert, dass es einen Abschluss gibt, mit dem man etwas anfangen kann.

Wenn das bei euch nicht der Fall ist, wird man sich aus euren Verträgen wegen arglistiger Täuschung lösen können, eine Anfechtung ist hier allemal drin.


Secretstory2015 
Beitragsersteller
 02.04.2019, 11:37

Es wird Zertifikate geben.

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AnglerAut  02.04.2019, 11:40
@Secretstory2015

Und genau das ist nicht das, was man mit dem Abschluss an einer "University" verbindet. Du bist nicht in den USA, hier machst du dir deine Verträge damit ungültig, wenn du den Vertragspartner zu einer falschen Annahme verleitest.

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