Darf ich Fische verkaufen?

6 Antworten

Klar darfst du das. Nur ist die Einhaltung der Lebensmittelhygiene bei frischem Fisch schwierig (ununterbrochene Kühlkette). Das kann sich nur im großen Stil lohnen.

Es ist auch fraglich, ob du in gewerblichem Ausmaß Fische fangen darfst. Ein normaler Angelschein reicht da nicht...


Zanderfreund  19.02.2019, 19:26

Gar nichts darf er denn es ist verboten seine Fänge zu verkaufen

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Hast Du eine ungefähre Vorstellung davon, welche Auflagen ein Verkäufer von Lebensmitteln erfüllen muß?


guitschee  19.02.2019, 16:57

Wenn er es hätte, würde diese Frage hier nicht stehen ;-).

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GanMar  19.02.2019, 17:05
@guitschee
Wenn er es hätte, würde diese Frage hier nicht stehen

Stimmt. Also:

Weder eine Zulassung noch Registrierung benötigen Betriebe, die ausschließlich kleine Mengen von Primärerzeugnissen direkt an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsbetriebe (inklusive zum Beispiel Großküchen) abgeben.

Als "kleine Mengen" gelten folgende Produkte aus eigener Erzeugung oder eigenem Fang oder Ernte:

  • Pflanzliche Primärerzeugnisse und Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs; Sprossen erzeugende Betriebe, die unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) 852/2004 fallen, unterliegen jedoch der Zulassungspflicht nach der Verordnung (EU) 210/2013,
  • Honig,
  • Eier aus eigener Erzeugung von Betrieben mit weniger als 350 Legehennen,
  • lebende, frische oder zubereitete Fischereierzeugnisse, deren Beschaffenheit nicht wesentlich verändert wurde
  • sowie frischen Muscheln

bei direkter Abgabe an Verbraucher in haushaltsüblichen Mengen, bei Abgabe an Betriebe des Einzelhandels (inklusiv zum Beispiel Großküchen) in Mengen, die der für den jeweiligen Betrieb tagesüblichen Abgaben an Verbraucher entsprechen,

Für die Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen gelten die Anforderungen der nationalen LMHV, für die Abgabe von kleinen Mengen an Fischereierzeugnissen, Muscheln, Eiern, frischem Geflügel- und Hasenfleisch und erlegtem Wild zusätzlich auch die Anforderungen der LMHV-Tier.

Weitergehende Informationen zu den im Einzelfall vorliegenden Voraussetzungen und Anforderungen sind bei den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden oder Veterinärämtern zu erfragen.

(aus https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Hygiene/_Texte/LebensmittelhygieneImHandel.html)

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Tot als Lebensmittel: Schwierig. Lebensmittelhandel ist aus gutem Grund streng reguliert.

Lebend für andere Zwecke: Nein, weil die Entnahme von Tieren aus der Natur verboten bzw. genehmigungspflichtig ist.

Kommt drauf an wo, z.B, im Privat Teich kein Problem.

DAVF , Verboten.

Woher ich das weiß:Hobby