Eine selbstständige Putzfrau mit keiner festen Betriebstätte sondern mehrere Kunden am Tag. Wie macht die das mit Anfahrtskosten in der Steuererklärung?
Also gilt da die 30 cent kilometerpauschal zum ersten Einsatzort?
Oder kann man in so einem Fall jede Fahrt als Ausgabe ansetzen.
Ich sag jetzt einfach mal dass das Kfz unter 50 % betrieblich genutzt wird...
2 Antworten
Wenn sie selbstständig hat sie hier Einnahmen aus Gewerbebetrieb und hat keine Entfernungspauschale, sondern Reisekosten und hierbei kann sie jeden gefahrenen km steuerlich geltend machen. Es gibt bei hierbei, wie bei den Einkünften aus nicht-selbstständiger Tätigkeit keine erste Tätigkeitsstätte.
Wichtig ist hierbei, sich die gefahrenen km immer aufzuschreiben, denn ich glaube, wenn man hier ein Jahr lang ständig unterwegs ist, weiß am Ende keiner mehr, wann man wo hingefahren ist.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ist sie angemeldet oder arbeitet sie schwarz.
Cool noch eine Frage wegen Reisekosten.
Wenn man die Reise nachweisen kann aber über kein eigenes Auto zu der Zeit im Besitz war, dann kann man dass mit den 0,30 € vergessen aber den Verpflegungsmehraufwand mit 12€ trotzdem ansetzen (>8h). Richtig?