Kann ein Arbeitgeber b. einem ruhenden Arbeitsverhältnis meinen Wunsch zur Änderung der Steuerklasse von 3 auf 6 verweigern?

Folgende Situation: Ich bin seit 2012 langzeiterkrankt. Krankengeld u. Arbeitslosengeld I ist schon lange ausgelaufen. Lebe jetzt von Arbeitslosengeld II. Aufgrund meiner Erkrankung kann mein Arbeitgeber mir keinen behinderten gerechten Arbeitsplatz anbieten. Eine Wiedereingliederungsmaßnahme hat er 2012 abgelehnt. Habe 50 % Grad d. Behinderung. Im vergangenen Jahr habe ich einen Arbeitgeber gefunden, der bereit war mir einen Teilzeitjob zur Verfügung zu stellen. Auch behindertengerecht. Der Job ist sozialversicherungspflichtig. In Abstimmung des Arbeitsberaters v. Jobcenter darf ich aufgrund meines Handycaps diesen Job ausüben. Ergo bekommen ich seit ca. 1 Jahr eine Aufstockung. v. Jobcenter. Auch der andere Arbeitgeber hat diese Info. Leider verweigert er mir meinen Wunsch meine Steuerklasse v. 3 auf 6 zu wechseln, sodass ich bei meinen Teilzeitjob in 3 gehen kann. Das andere Arbeitsverhältnis ruht bis eine Genesung in Aussicht ist. Leider bin ich schon 60 Jahre alt u. eine Genesung ist nicht abzusehen. Bin nur für die Tätigkeiten bei meinen Arbeitgeber, bei dem die Wiedereingliederungsmaßnahme abgelehnt wurde arbeitsunfähig geschrieben. Das ist rechtlich in Ordnung, da eine Begründung des Integrationsdienstes aus Münster ihm vorgelegt wurde. Mich würde nun interessieren, in wie weit der AG meinem Wunsch nicht nachkommen darf? Gibt es dafür rechtliche Grundlagen, seinem Verhalten zu widersprechen ? - Bitte nur nachvollziehbare Antworten geben - Danke im voraus.

Arbeitsrecht, Soziales, Steuerrecht
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