Gewerbe über die Eltern?

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Ein Gewerbe kann man auch nebenbei machen, dafür muss man den Job nicht kündigen, also ja, dies wäre möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ggandrs 
Beitragsersteller
 12.07.2019, 21:33

Hätten meine Eltern dann irgendwelche Nachteile und wie ist es mit den Privatversicherungen, braucht man so eine dann auch, oder kann man weiterhin bei der Gesetzlichen bleiben?

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nosaj  12.07.2019, 21:34
@ggandrs

Nachteile? Naja man muss halt jedes Jahr den Umsatz auflisten und dem Amt schicken... Nachteile würde ich jetzt nicht sagen.

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Du kannst ein Gewerbe anmelden, auch als Minderjähriger. Hierfür musst du einen Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Dieses prüft dann, ob das Gewerbe dir nicht schadet bzw. du geistig "alt" genung bist, das Gewerbe auszuüben bzw. eine Selbstständigkeit zu führen. Hierbei werden auch deine Eltern angehört, da diese ihr Einverständnis geben müssen.

Von einer Anmeldung über deine Eltern sollte schon im Interesse deiner Eltern abgesehen werden, mal abgesehen davon, dass ihr sonst gegen die Gewerbeordnung verstoßt und ein Strohmannverhältnis, das strafbar sein kann, entsteht.
Deine Eltern würden mit allem haften, auch wenn du was verbockst und ggf. Schulden machst.

Zu deinen anderen Fragen:
Hätten meine Eltern dann irgendwelche Nachteile?

  • Deine Eltern bzw, der Elternteil, der das Gewerbe anmeldet, geht somit ein Strohmannverhältnis ein, da du als eigentlich Gewerbeausübender jemand anderen vorschiebst.
  • Der Gewerbetreibende wird automatisch Pflichtmitglied in der Handwerks- oder Handelskammer, in der zuständigen Berufsgenossenschaft und dem Finanzamt gemeldet. Wenn dieses dann Wind von eurem Strohmannverhältnis kriegt, na dann viel Spaß.
  • Natürlich haften deine Eltern dann auch voll und mit ihrem Privatvermögen.

und wie ist es mit den Privatversicherungen, braucht man so eine dann auch, oder kann man weiterhin bei der Gesetzlichen bleiben?

  • Je nach Höhe der Einkünfte fliegen deine Eltern aus der Gesetzlichen und müssen sich privat versichern. Hierbei ist es egal, ob es sich um einen Nebenerwerb handelt. Das Einkommen ist entscheidend. Auch für die Kammerbeiträge.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung