Ich habe vor selbstständig Webentwicklung/Webdesign auf Auftragsbasis zu betreiben und bin mir bei ein paar Stellen des Antrags unsicher.

Zunächst die Bezeichnung der Tätigkeit. Ich hatte mir hier "Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung" gedacht, da sowohl Webentwicklung und Webdesign als auch evtl. zukünftig App-Entwicklung darunter fallen dürften. Mich würde aber interessieren, falls ich zukünftig eine eigene Website betreiben will und daraus Gewinn erzielen möchte, wäre das mit dem selben Gewerbe möglich? Verbaue ich mir diese Möglichkeit wenn ich explizit "Dienstleistungen" angebe? Und, letztens dazu, man kann ja abgesehen von dem Tätigkeitsschwerpunkt (hier Softwareentwicklung) auch noch zusätzliche angeben (so wie ich das verstehe müssen sie logisch zusammenhängen). Ich überlege auch Videoschnitt einzeln anzubieten. Sollte ich das hier aufführen oder wird das nicht so streng genommen?

Außerdem muss man ja eine Betriebsart angeben (entweder Industrie, Handwerk, Handel oder Sonstiges). Gehe ich richtig in der Annahme, dass Softwareentwicklung nicht unter die ersten drei fällt?