Vorwurf Illegale Gartennutzung?

Guten Tag, wie ihr am Titel entnehmen könnt wird mir von einem der Nachbarn vorgeworfen ich würde die Gartenparzelle meines Vaters illegal benutzen ..

Um einen besseren Überblick zu verschaffen möchte ich diese Thematik genauer beschreiben, ich lebe in einer Eigentümergemeinschaft, die Wohnung in der ich wohne gehört mein Vater er hat sie mir geschenkt, es gibt mehrere Gartenparzellen die sich auf dem Gemeinschaftlichen Grundstück befinden, eins dieser Gartenparzellen wurde an meinem Vater verpachtet, dies wurde so in der Eigentümerversammlung vertraglich festgelegt .

In der Versammlung wurde auch von meinem Vater erwähnt dass ich den Garten mitbenutzen werde da ich hier wohne, diesbezüglich hat keinerlei anstanden gemacht außer eine gewisse Person die in der Gegend wohnt, er meinte halt ich wäre kein Eigentümer also dürfe ich den Garten nicht benutzen, dort hat aber der Verwalter gesagt dass das kein Problem ist und so wurde dann halt der Garten mein Vater übergeben ..

Um auf den eigentlichen Punkt zu kommen, wie ich mitbekommen habe erzählt diese Person rum dass ich den Garten gar nicht benutzen dürfe, weil dies Benutzung Dritter wäre, und er hat für die kommende Eigentümer Versammlung angekündigt dass er über meine angebliche "Illegale Gartennutzung" noch näher eingehen wird ..

Ich Frage mich ob dass was er behauptet tatsächlich stimmt, der Garten gehört mein Vater aber darf ich den Garten quasi nicht mitbenutzen, im Internet habe ich diesbezüglich folgendes gefunden - siehe Bild

Mfg

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Garten, Recht
Was tun wenn Schornsteinrauch zur Belästigung wird?

Hatte diese Frage schon einmal vorm Winter gestellt. Damals wie jetzt das gleiche Problem bei Ostwind, was Lüften oder Gartennutzung unmöglich macht.

Meine Nachbarn, die eine Gas-/ Festbrennstoffheizung überwiegend mit Holz befeuern, haben damals nach Gesprächen Bemühung um Besserung zugesagt. Brennholz wird angeblich immer vorgetrocknet, Kohleanzünder und Ventilator zur Beschleunigung nicht mehr verwendet. Trotzdem qualmt es beim Anbrennen enorm schwarz aus deren Schornstein und nebelt mein ganzes Grundstück ein. Zwar wird der Rauch mit der Zeit heller, lässt jedoch häufig stundenlang nicht nach.

Weiß, dass ich im begrenzten Rahmen dulden muss. Wenn meine Klamotten bereits nach diesem Qualm stinken und ich aus dem Husten nicht rauskomme, meine Hunde niesen, kann man sich vielleicht vorstellen, wie hoch die Belastung bei bestem Wetter für draußen ist.

Besagter Schornstein ist korrekt aufgestellt, allerdings sehr nah an der Grundstücksgrenze. Er könnte 10 m weiter weg sein, besser würde es für mich nicht. Ob die Brennstelle eine Macke hat oder Nachbarn keine Ahnung vom richtigen Heizen haben, weiß ich nicht. Da ich selber Jahrzehnte mit Festbrennstoffen geheizt habe (Schwerkraftheizung, später Warmluftofen mit Allesfressereinsatz), kenne ich es anders.

Klar, mit Engelszungen wiederholt um Rücksicht bitten, denn es sind freundliche, hilfsbereite, alteingesessene Nachbarn. Erhobener Zeigefinger und Androhungen würden den Frieden stören und somit auch den des ganzen Dorfes, weil ich Hinzugezogene bin. Aber ich will mir auch nicht die Butter vom Brot nehmen lassen und in der Grundstücksnutzung nicht eingeschränkt werden.

Zum Verständnis der Lage: 170 Seelenörtchen, weit abgelegen im von Feldern und Naturschutzgebieten umgebenem Flachland, wo es immer Wind gibt. Kommt dieser aus östlicher (nordöstlicher) Richtung, bekomme ich volle Breitseite den Rauch ab. Kommt der Wind aus westlicher, südlicher Richtung, sind die Entfernungen bis zu anderen Grundstücken zu weit um zu stören.

Was ratet ihr mir? Da Nachbarn durchaus auch mit Gas heizen könnten (4000 L Tank), wäre das durchsetzbar, falls es doch härter würde?

Garten, Heizung, Einfamilienhaus, Nachbarschaftsrecht
Ratten im Beet - unter den Terrassenplatten?

Hallo ihr lieben,

wir haben schon öfters mal eine Ratte bei uns im Garten gesehen, sodann haben wir das Futter von unseren Kaninchen immer verschlossen und versuchen, die Ninis bei Dämmerung in den Stall zu sperren, da die Ratten auch immer nur nachts aktiv waren.

Tagsüber haben die Ninis die möglichkeit im Stall zu schlafen/ zu essen aber auch im Auslauf zu hoppeln.

Nun haben wir unser Beet von Efeu befreit und sind dabei einen alten Farn aus dem Beet zu holen. Dort haben wir ein Rattenbau gefunden (der die ganze Efeu aktion)

diesen haben wir jetzt schon ein gutes Stück aufgebuddelt und auch ganz kleine Babyratten im Bau gefunden. Diese haben wir, nach Rückfrage beim Tierheim, naja, Sie leben nicht mehr.

Da es ziemlich anstengend ist das Beet umzugraben und die ganzen Efeu wurzeln rauszuziehen, brauchen wir dafür schon ein paar Tage immer mal wieder.

Jetzt zu meiner Frage! WIr wollen die Ratten langfristig loswerden, ohne unseren Nienchen zu schaden. Ich würde gerne Gift auslegen. Da der Bau aber in unserem Beet war, das ich neu bepflanzen wollte, weiß ich nicht zu welchem Zeitpunkt ich dort Gift verteilen soll.

Kann mir jemand eine professionelle Meinung dazu geben?

Wir wollen ungern den Vermieter mit reinziehen, da er mit Sicherheit sagen wird, das wir die Ratten angelockt haben. Diese eine, hatten wir jedoch schon beim Einzug mal gesehen. Uns dabei aber nichts gedacht, wegen dem Garten.

Liebe Grüße

Tiere, Garten, Rattengift
Wie soll ich das Plattenfundament für Gartenhaus realisieren?

Ich möchte in unseren Garten einen Metall-Geräteschuppen/Gartenhaus von Biohort aufstellen. Als Fundament möchte ich wie vom Hersteller empfohlen ein Plattenfundament bauen. Der Bodenrahmen ist 227x155 cm groß, ich würde das Fundament mit 50x50 Bodenplatten 250x200 cm groß machen. Kommt nichts schweres rein in den Schuppen und er steht nah am Haus.

Was haltet ihr von der Anleitung? Ich würde es wie beschrieben machen, also 10 cm tief ausheben und Betonplatten im Splitt verlegen.

Brauche ich eine seitliche Einfassung oder reicht es, das Loch ordentlich mit dem Splitt zu füllen?

Muss ich den Splitt rütteln und/oder die fertig verlegten Platten rütteln?

Lieber 40x40x4 cm oder 50x50x5 cm Platten?

Als Splitt würde ich mir "Edelsplitt 2-5mm" bestellen.

Hier die Anleitung vom Hersteller: https://www.biohort.com/de/ser…ndamenttipps/betonplatten Im Splittbett verlegte Betonplatten

Eine gute und preiswerte Lösung sind im Splittbett verlegte Betonplatten. Diese Platten sind in jedem Baumarkt in verschiedenen Oberflächen und Farben erhältlich. Auch wenn Sie die Betonplatten gut und ebenflächig in das Splittbett einstampfen, empfehlen wir den Biohort-Bodenrahmen zu verwenden.

Achtung: Als Schutz gegen aufsteigende Bodenfeuchte legen Sie bitte eine Kunststofffolie mit einer Stärke von mind. 150µm in das Splittbett ein. Bitte achten Sie darauf, dass die Folie möglichst im Bereich der Standfläche des Gerätehauses verlegt wird und die Fläche des Gerätehauses nicht überragt. Als Schutz vor seitlich eindringendem Regenwasser bringen Sie unter dem Alu-Bodenrahmen eine Dichtfuge an ( Baudichtmasse ).

Als Alternative können Sie auch gerne unseren Biohort Aufbauservice in Anspruch nehmen.

Betonplatten mit Bodenrahmen

Vorbereitungsarbeiten:

1) Den Bauplatz (Rasen oder Erde) ca. 10 cm tief ausheben. (Bodenrahmenmaß zzgl. gewünschtem seitlichem Überstand/Pflasterfläche) - Bei unebenem Untergrund und/oder Hanglage muss ein Niveauausgleich vorgenommen werden.

2) ca. 5cm Schüttung einbringen, Kunststofffolie einlegen und die Fundamentgrube bis ca. 3 cm unter der Rasenoberkante mit feinem Splitt auffüllen - (Höhe der Betonplatte ca. 5 cm). Beachten Sie, dass die Kunststofffolie nicht über den Bodenrahmen vorstehen darf!

3) Den Splitt gleichmäßig verteilen und waagrecht abrichten, Betonplatten in das Splittbett legen und mit Gummihammer einrichten.

Garten, Fundament, Gartenhaus
Allgemeinstromm bei Gartennutzung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wohnen in einem 8-Parteien Mietshaus seit nunmehr 15-Jahren.

Hinter dem Haus stehen Gärten für Mieter zur Verfügung, wobei uns die Nutzung des Gartens schr. im Mietvertrag fixiert worden ist.

Neben anderen Nutzern der Gärten betreiben wir einen kleinen Teich und einen Aufstellpool dessen Pumpen seit über 15-Jahren immer unter Allgemeinstrom abgerechnet worden sind, das gleiche gilt für Wasser zur Garten und Poolnutzung.

Das Haus wurde im letztem Jahr verkauft und der neue Eigentümer hat die Nutzung des Allgemeinstromes untersagt und will auf unsere Kosten Zwischenzähler installieren.

In unserem Mietvertrag (2004) ist festgelegt das wir eine Stromleitung zum Garten legen dürfen.

Hier der Text als Antwort an den neuen Vermieter:

Ich habe ihnen bereits geschrieben, das wir nicht die alleinigen Nutzer der hinter dem Mietshaus gelegenen Gärten sind und ihnen wohl doch offenbar gewesen ist, das nicht nur wir zur Nutzung der Gärten zwingend auf den Anschluss des Allgemeinstromes angewiesen waren.

Der Vorbesitzer hat keine anderen Regelungen verfügt und über 15-Jahre die Nutzung des Allgemeinstromes geduldet und entsprechend abgerechnet.

Ich weise sie hiermit nochmals darauf hin,das wir nicht die alleinigen Nutzer der angrenzenden Gärten sind und sie sich unangemessen nur unseres Anteiles annehmen.

AuszugMietvertrag : § 26 Individuelle Vereinbarungen-hier unter anderem- Verteilung der Kosten des Strom und Gasverbrauches bei gemeinschaftlichen Zählern

Punkt 3:

Eine Stromleitung zum Garten darf gelegt werden Mietvertrag aus dem Jahre 2004 Es ist vollkommen logisch, das hier beim legen der Stromleitung zum Garten die Allgemeinstromleitung angesprochen ist da eine andere Stromquelle nicht verfügbar und das verlegen einer Selbstbeteiligten Stromleitung weder gefordert noch gewünscht worden ist.

Als Mieter einer Wohnung wäre es mir auch nicht gestattet aus eigener Ermächtigung in das Stromnetz des Hauses eingreifen zu können .

Es hat in der Obliegenheit des Vorbesitzers gelegen klarere Verhältnisse zu schaffen.

Der Vorbesitzer hat ,auf meinen Wunsch hin,sogar ein Rohr unter den Gehweg legen lassen damit es keine Verletzungen durch Sturz der Kabel wegen geben kann.

Es obliegt ihnen- um oder auszudeuten- wie es im Mietvertrag bei uns geregelt worden ist.

Wie ist die Sachlage ?

Garten, Recht, Mietrecht

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