Sichtschutz nicht erlaubt Alternative?

3 Antworten

Ich würde sagen ja, solche Kübel mit Rankgitter sind erlaubt, da sie ja nicht fest verbaut werden. Musst halt nur aufpassen, wenn du Rankpflanzen anbringst, dass diese nicht auf das Haus wachsen.


Lollilo3 
Beitragsersteller
 23.03.2020, 09:32

Ne eher möchte ich Blumen und Früchte (Erdbeeren etc.) einpflanzen 😊

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Pflanzkästen mit Gitter ist doch eine super
Sache. Das Gitter kannst du ja mit dem
Pflanzen zu wachsen lassen.

Kasten ohne Gitter geht sich auch, wenn du
eine Hecke pflanzt  z.b. Säulenzypresse oder
ähnlich. Die kannst du dann regelmäßig
schneiden damit si nicht so breit werden und
hättest im Winter auch Sichtschutz.

Allerdings sollten die Kästen  wurzeldicht sein
möglichst mit Noppenkunststoff damit Sie nicht
so schnell verfaulen.  
opi ehrsam   

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lollilo3 
Beitragsersteller
 23.03.2020, 09:50

Danke sehr Der Pflanzkasten ist aus einem schlagfesten Voll-Kunststoff  ist das gut?

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ehrsam  23.03.2020, 10:30
@Lollilo3

Ja ist in Ordnung, aber nur wenn Wasserablauflöcher
drin sind und Füße hat. Ansonsten legst du einfach
einige Latten unter den Kasten. Löcher bohren wäre
ja sicher auch kein Problem
Viel Spaß  opi ehrsam   

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Das passt als Alternative perfekt.


Lollilo3 
Beitragsersteller
 23.03.2020, 12:30

Das heißt ich dürfte viele von den hinstellen?

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bwhoch2  23.03.2020, 14:34
@Lollilo3

Bei einem hätte ich jetzt nichts einzuwenden gehabt (s. o.), aber bevor Du Dich jetzt in größere Investitionen stürzt, würde ich dann doch nochmal nachfragen.

In der Mail steht, dass nicht fest verankerte Kübel und Gegenstände aufgestellt werden dürfen, aber das Anbringen von Sichtschutzwänden ist nicht erlaubt. Im Falle Deines Beispiels sieht das so aus: Das eine Element kann man nun wirklich nicht als Sichtschutzwand bezeichnen, wenn aber gleich viele in Reihe nebeneinander gestellt werden, könnte die Gewobag argumentieren, dass diese zusammen doch eine veritable Sichtschutzwand ergeben, die ausdrücklich verboten wurde. Das könnte zur Folge haben, dass Du die Dinger doch wieder wegräumen musst und dann sind mal eben so 500 bis x € zum Fenster raus geworfen.

Ein Beispiel aus unserer Praxis:

Mieter mit einem großen Garten ums Haus haben vor Jahren mal eine Sichtschutzwand am Zaun entlang aufgestellt. Immerhin so ca. 25 Meter Länge und 2 Meter hoch. Es dauerte gar nicht lang, als uns die Gemeinde anschrieb, dass diese Wand aufgrund einer Einfriedungssatzung nicht zulässig wäre. Zulässig wäre demnach ein Zaun mit max. 1,60 m Höhe.

Die Mieter haben uns zuvor nicht gefragt und wir mussten sie nun veranlassen, den Sichtschutz wieder abzubauen. Dazu hatte man uns eine Frist mit Strafandrohung gesetzt. Über 600 € i. A.

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Lollilo3 
Beitragsersteller
 23.03.2020, 14:47
@bwhoch2

Hmm ok ich hab sie nochmal angeschrieben und auch ein Bild geschickt wie ungefähr ich es haben möchte und ob es ok wäre

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