Sichtschutz nicht erlaubt Alternative?
Hallo ich habe die Gewobag gefragt ob ich sichtschutzwände anbringen darf leider nicht erlaubt (Siehe Bild) jetzt frag ich mal euch hab ihr Alternativen? Geht denn ein rankgitter mit pflanzkübel? Beispiel (Bild) der ist ja nicht fest verankert deswegen müsste es eigentlich erlaubt sein
3 Antworten
Ich würde sagen ja, solche Kübel mit Rankgitter sind erlaubt, da sie ja nicht fest verbaut werden. Musst halt nur aufpassen, wenn du Rankpflanzen anbringst, dass diese nicht auf das Haus wachsen.
Ne eher möchte ich Blumen und Früchte (Erdbeeren etc.) einpflanzen 😊
Pflanzkästen mit Gitter ist doch eine super
Sache. Das Gitter kannst du ja mit dem
Pflanzen zu wachsen lassen.
Kasten ohne Gitter geht sich auch, wenn du
eine Hecke pflanzt z.b. Säulenzypresse oder
ähnlich. Die kannst du dann regelmäßig
schneiden damit si nicht so breit werden und
hättest im Winter auch Sichtschutz.
Allerdings sollten die Kästen wurzeldicht sein
möglichst mit Noppenkunststoff damit Sie nicht
so schnell verfaulen.
opi ehrsam
Das passt als Alternative perfekt.
Bei einem hätte ich jetzt nichts einzuwenden gehabt (s. o.), aber bevor Du Dich jetzt in größere Investitionen stürzt, würde ich dann doch nochmal nachfragen.
In der Mail steht, dass nicht fest verankerte Kübel und Gegenstände aufgestellt werden dürfen, aber das Anbringen von Sichtschutzwänden ist nicht erlaubt. Im Falle Deines Beispiels sieht das so aus: Das eine Element kann man nun wirklich nicht als Sichtschutzwand bezeichnen, wenn aber gleich viele in Reihe nebeneinander gestellt werden, könnte die Gewobag argumentieren, dass diese zusammen doch eine veritable Sichtschutzwand ergeben, die ausdrücklich verboten wurde. Das könnte zur Folge haben, dass Du die Dinger doch wieder wegräumen musst und dann sind mal eben so 500 bis x € zum Fenster raus geworfen.
Ein Beispiel aus unserer Praxis:
Mieter mit einem großen Garten ums Haus haben vor Jahren mal eine Sichtschutzwand am Zaun entlang aufgestellt. Immerhin so ca. 25 Meter Länge und 2 Meter hoch. Es dauerte gar nicht lang, als uns die Gemeinde anschrieb, dass diese Wand aufgrund einer Einfriedungssatzung nicht zulässig wäre. Zulässig wäre demnach ein Zaun mit max. 1,60 m Höhe.
Die Mieter haben uns zuvor nicht gefragt und wir mussten sie nun veranlassen, den Sichtschutz wieder abzubauen. Dazu hatte man uns eine Frist mit Strafandrohung gesetzt. Über 600 € i. A.
Danke sehr Der Pflanzkasten ist aus einem schlagfesten Voll-Kunststoff ist das gut?