Vorwurf Illegale Gartennutzung?
Guten Tag, wie ihr am Titel entnehmen könnt wird mir von einem der Nachbarn vorgeworfen ich würde die Gartenparzelle meines Vaters illegal benutzen ..
Um einen besseren Überblick zu verschaffen möchte ich diese Thematik genauer beschreiben, ich lebe in einer Eigentümergemeinschaft, die Wohnung in der ich wohne gehört mein Vater er hat sie mir geschenkt, es gibt mehrere Gartenparzellen die sich auf dem Gemeinschaftlichen Grundstück befinden, eins dieser Gartenparzellen wurde an meinem Vater verpachtet, dies wurde so in der Eigentümerversammlung vertraglich festgelegt .
In der Versammlung wurde auch von meinem Vater erwähnt dass ich den Garten mitbenutzen werde da ich hier wohne, diesbezüglich hat keinerlei anstanden gemacht außer eine gewisse Person die in der Gegend wohnt, er meinte halt ich wäre kein Eigentümer also dürfe ich den Garten nicht benutzen, dort hat aber der Verwalter gesagt dass das kein Problem ist und so wurde dann halt der Garten mein Vater übergeben ..
Um auf den eigentlichen Punkt zu kommen, wie ich mitbekommen habe erzählt diese Person rum dass ich den Garten gar nicht benutzen dürfe, weil dies Benutzung Dritter wäre, und er hat für die kommende Eigentümer Versammlung angekündigt dass er über meine angebliche "Illegale Gartennutzung" noch näher eingehen wird ..
Ich Frage mich ob dass was er behauptet tatsächlich stimmt, der Garten gehört mein Vater aber darf ich den Garten quasi nicht mitbenutzen, im Internet habe ich diesbezüglich folgendes gefunden - siehe Bild
Mfg
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5 Antworten
die Wohnung in der ich wohne gehört mein Vater er hat sie mir geschenkt,
Ja, was denn nun? Gehört die Wohnung deinem Vater oder hat er sie dir geschenkt?
Hätte er sie dir geschenkt, wärst du Eigentümer und ständest im Grundbuch. Dann wäre vermutlich auch die Pacht (oder ist das ein Sondernutzungsrecht?) des Gartens an dich übergegangen.
Solltest du 'nur' Mieter sein: trotzdem kann dein Vater dir die Nutzung seiner Parzelle erlauben.
Um welche Nutzung handelt es sich denn ?
Gemüse und Obstanbau ?
Reine Liegewiese ?
Machst du vielleicht größere Grillpartys oder
Feiern mit viel Lärm ?
Wenn nein, und du dich an die Vertragsbedingungen
hälst, kann er doch nichts machen.
Hast denn nicht auch Vertetungsrecht bei der
Eigentümer-Versammlung ?
opi ehrsam
PS: Die Kleingartenverordnung wird hier nicht greifen !
Ich pflege halt den Garten mit und grille ab und zu mit der Familie, ich halte mich halt ab und zu allgemein im Garten auf ..
Wieso sind sie der Meinung dass die Kleingartenordnung hier nicht greifen wird ?
Wenn die Kleingartenverordnung hier nicht greifen würde, worauf bezieht er sich dann den dass er mir Benutzung Dritter vorwirft ?
Nein sind sie nicht (Schrebergärten), bestimmt gibt es eigene Regeln, und wenn es sie geben sollte so bin ich trotzdem auf der sicheren Seite da der Verwalter damals zugestimmt hat dass ich also die Familie den Garten nutzen darf ..
Was ich mich jedoch frage, stehen die Regeln der Eigentümergemeinschaft über der regeln des Staates ?
Mfg, vielen dank für ihre Antwort
Nicht nur hat der Verpächter zugestimmt, sondern du bist auch noch ein direkter Familienangehöriger. Also alles gut, da will sich nur jemand als Haussheriff aufspielen.
1. Du wurdest erwähnt und der Verpächter gab das Okay
2. Du bist das Kind deines Vaters, somit Verwandter ersten Grades
3. Der Typ stänkert nur. Soll er doch klagen. Dann kannst du vom Gewinn evtl eine schöne Gartenlaube bauen.
Es gibt Menschen, denen muss furchtbar langweilig sein. Wahrscheinlich weil die Wirtshäuser momentan zu sind ...
Du wohnst dort, der Garten ist mitverpachtet und die Nutzung wurde ja sogar genehmigt.
Einfach freundlich grinsen 😉
Die Wohnung ist auf seinen Namen er hat sie mir aber so gesehen geschenkt, es läuft nur über seinen Namen momentan ..