Sehr geehrte User,
Es geht im folgenden Sachverhalt. Person A 30 Jahre alt hat einen aufregenden Lebensstil bis zu seinen 19. Geburtstag gehabt. Schlussendlich gab es eine Verurteilung von mehr als 2 Jahren aber unter 5 Jahren, Freiheitsentziehender Maßnahme(n) [ nach JGG (Heranwachsenden Verurteilt). Danach hat er/sie sich nie wieder was zu "Schulden" kommen lassen. Laut Führungszeugnis und laut " Führungszeugnis für Behörden" gibt es keine "Eintragungen".
Frage Nr1. Wie (Un)Wahrscheinlich ist es das im BzrG noch etwas zufinden ist. (Wie sind da die Tilgungsfristen?)
Frage Nr.2. Ist er/sie Vorbestraft .. Ja/Nein
Frage Nr.3 Darf er/sie sich bei einer deutschen Behörde Bewerbung. Wenn ja muss er/sie erwähnen das es in seiner Vergangenheit Verurteilungen gab?
Frage Nr.4 . Welche Konsequenzen sind zu erwarten wenn eine Leugnung vollstatten geht?
Frage Nr. 5. Wo und wie kann man das BZR einsehen.
- Anmerkung :Laut JGG müssen Strafen gelöscht werden ,aus dem BZRG wenn dadruch das berufliche weiterkommen gehindert wird. Was haltet Ihr davon ?
Ich danke euch im Vorfeld für eurer Zeit ( Zum Lesen dieses Beitrages) und danke euch für eure Konstruktiven Lösungs-/ bzw.. Antworten.