Moin allerseits,
in Rumänien sei 1991 ein Führerschein gemacht worden, laut eigener Erinnerung (nicht meiner sondern von der Person mit dem FS) wohl auch mit dem Recht 7.5t zu fahren (damalige rumänische Klassen somit vermeintlich B+C, gehen wir aber im weiteren erstmal davon aus, dass die Italiener nicht geschludert haben und es vielleicht doch nur B war).
Dieser Führerschein sei in Italien umgeschrieben worden auf einen italienischen Kartenführerschein, der Klasse B enthielt (Das Original ist einbehalten worden)
Bei Wohnsitznahme in D sei dann 2012 der italienische Kartenführerschein in einen deutschen Kartenführerschein umgeschrieben worden. Es wurden zugeteilt: B, M, L, T181. Auch hier wurde das Original einbehalten.
Leider ergibt sich aus der Anlage 11 FeV nicht mehr, welche Klassen denn ursprünglich hätten zugeteilt werden müssen. Kann jemand sagen, welche Klassen sich prinzipiell bei Umschreibung
- Rumänischer FS Klasse B aus 1991 -> EU Führerschein
- Rumänischer FS Klassen B+C aus 1991 -> EU Führerschein
in 2012 ergeben hätten bzw. auch heute ergeben würden? [Es ist klar, dass heute keine Umschreibung mehr nötig ist, aber die Person hat ja nun mal nur noch den umgeschriebenen FS]. Der zweite Teil ist notwendig, um zu wissen, was nach dem nächsten Umtausch im FS steht.
Zusatzfragen:
- Steht es der oben genannten Person in D zu, den B196 zu machen?
und abschliessend an die Rumänen im Forum
- Gibt es eine Zentralstelle in Rumänien, bei der die de-facto gemachten Klassen abgefragt werden können?
Gruß norseman